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roßärztliches Personal (Fortsetzung).
Noßärzte (Fortsetzung).
sungen über die persönlichen und Dienstverhält-
— Stabs#s-, Bedingungen zur Ernennung 69. 122,
Notierung zur Anstellung bei den Remontedepots
69. 129, Mitteilung über das Anfangsgehalt bei
den Remontedepots 70. 68, Erhöhung desselben
95. 86, Revision des Gesundheitszustandes und
Hufbeschlags der Dienstpferde, Reisekosten 69.
122, Reisekosten und Tagegelder, Zulage, bei Ein-
berufung zur Ablegung bz. Vorbereitung zum
Oberroßarztexamen 72. 317,
— s. auch Veterinäre.
— Unter-, Beibringung der Approbation zum Nach-
weis der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen
Dienst 71. 314, Arzneigewährung 77. 43, Vor-
schläge zur Beförderung zum Roßarzt sind ab-
hängig vom Prüfungsprädikat 81. 165, Beförde-
rung 88. 119, Bekleidungsentschädigung auch für
die Zeit der Verpflegung im Lazarett 81. 75,
Anspruch auf die Dienstauszeichnung 77. 1083,
Überführung der bei der Garde gedienten — zu
dem Beurlaubtenstand des Gardekorps 86. 199,
zählen bei Kommandos mit den Mannschaften 80.
48, Kommandozulage 79. 151, 838. 160, Zu-
sammensetzung der Kommissionen zur Abschätzung
der Dienstpferde der Adjutanten 75. 227, Er-
höhung der Löhnungssätze 78. 179, 88. 61, 602.
78, Reisegebührnisse bei Überweisung an die Trup-
penteile 78. 161, haben den Anordnungen der
Oberroßärzte in Bezug auf den roßärztlichen Dienst
Folge zu leisten 76. 248, Anstellung von Tier-
ärzten als dreijährig-freiwillige 75. 254, Tage-
gelder bei Kommandos in andere Garnisonen 80.
251, Tagegeldersatz 81. 68, Wachtmeisterrang 92.
75, 77, Zulagen bei Kommandos 79. 151, 80.
251, desgl. zur Ablegung des Oberroßarztexamens
79. 151,
s. auch Veterinäre.
roßärztliche Gerät, Bedarf an Verbandtaschen
99. 363.
— Instrumente, Entschädigung 97. 174.
roßärztlicher Dienst, Zulagen für Mitwahrneh-
mung 84. 121, Anordnungen der Oberroßärzte
in Bezug auf den Dienstbetrieb sind von Roßärzten
und Unterroßärzten zu befolgen 76. 248,
— s. auch Ubungen des Beurlaubtenstandes,
bei den Maschinengewehrabteilungen 02. 79,
Beauftragung mit Wahrnehmung — Funk-
tionen erfolgt durch die Truppenbefehlshaber bz.
Truppenbehörden 83. 58, Verrechnung der Zu-
lagen für Mitwahrnehmung vakanter — Stellen
83. 58.
roßärztliches Personal, Vergütigung für Dienst-
reisen, Dienstgänge 82. 188, Entschädigungen aus
den Hufbeschlagsgelderfonds 82. 202, Nachwei-
nisse des — 72. 286, sind an die Inspektion
des Militärveterinärwesens einzureichen 73. 58,
Einreichung von Nachweisungen über den Stand
und die Veränderungen 71. 157, Anweisung der
Zulagen bei Remontekommandos 76. 56, die neuen
Amtstitel darf auch das ausgeschiedene und ver-
abschiedete führen 04. 1,
— (. auch Veterinärpersonal.
Noßarztaspiranten, Militär-, dürfen nicht zu Un-
teroffizieren befördert werden 81. 207, Abgangs-
zeugnisse höherer Lehranstalten, auf Grund deren
die Zulassung erfolgen darf 81. 149, Abzeichen
96. 82, Bekleidung, Ausrüstung 89. 201, er-
halten kein Kapitulationshandgeld 93. 240, Ein-
stellung bis 31. 3. O3 03. 45.
Noßarzteleven, Militär-, Bestimmungen über die
Aufnahme in die Militärroßarztschule 67. 152,
Anmeldung zur Aufnahme 68. 223, Benennung
„Studierende der Militär-Veterinärakademie“ 63.
227, Einberufung 72. 86, Zulassung junger Leute
72. 202, Aufnahmetermin 82. 181, Bekleidungs-
etat 88. 161, Erhöhung der Löhnung 75. 2,
Nichtgewährung von Umzugskosten 80. 149, Uni-
form 74. 54, 81. 162, 83. 161, Beschaffung der-
selben durch den Truppenteil 81. 162, Beklei-
dungsgegenstände, welche den — beim Eintritt in
die Armee als Unterroßärzte belassen werden 74.
54, Stellenvermehrung 00. 191.
Noßarztschule, Militär-, Bestimmungen über die
Aufnahme 67. 152, wissenschaftliche Anforde-
rungen für die Aufnahme 78. 197, Abgangszeug-
nisse höherer Lehranstalten, auf Grund deren die
Zulassung erfolgen darf 81. 149, Zulassung junger
Leute als Eleven 72. 202, Anmeldung der
Eleven zur Aufnahme 68. 223, 69. 181, Er-
höhung der Zahl der Eleven 00. 191, Termin
zur Anmeldung 69. 167, 71. 287, Aufnahme-
termin 82. 181, Einberufung der Eleven 72.
86, Beschaffung der Bekleidung der Eleven durch
den Truppenteil und Einsendung an die — 81.
162, Ermächtigung der Generalkommandos zum
Erlaß eines Teiles der besonderen Dienstverpflich-
tung der ehemaligen Zöglinge 78. 95, Anfor-
derungen an die Oberroßärzte, welche als Inspi-
zienten kommandiert werden 81. 43, Zulage der
als Inspizienten kommandierten Oberroßärzte 79.
151, " zur Instruktion über die Kassenverwal-
tung und den Wirtschaftsbetrieb usw. 86. 243,
87. 348, 88. 155, 186, 95. 67, Kommandie-
rung von Roßärzten zur Erlernung des englischen
Hufbeschlags nach der Einsiedelschen Methode 68.
229, Verfahren bei Kommandierungen, wenn die