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Unteroffiziere (Fortsetzung).
Tagegeldern für die zur Besorgung der schriftlichen
Arbeiten zu den Generalstabsübungsreisen kom-
mandierten — 79. 173, Nebenkosten für Zu= und
Abgänge bei Dienstreisen 81. 212, Vorschläge für
das Kommando zur Oberseuerwerkerschule 99. 357,
—, die das Offizierseitengewehr tragen, find höhere
im Dienst 99. 268, Offizierburschen sollen nicht zu
— befördert werden 78. 192, Zahl der mitzu-
führenden Patronen 67. 8, — der Kavallerie sind
zu dem Lehrkursus bei der Militärschießschule ohne
Pferde zu kommandieren 73. 84, Ausbildung im
Pionierdienst 77. 55, Kompetenzen der zur Probe-
dienstleistung bei der Landgendarmerie komman-
dierten — 85. 69, desgl. welche nicht Militär-
anwärter sind 80. 216, 83. 116, desgl. zur Schutz-
mannschaft 83. 116, Gebührnisse der zur Probe-
dienstleistung als Zeugfeldwebel und Zeugsergean-
ten kommandierten — 83. 112, desgl. Reisekompe-
tenzen 78. 85, Einstellung von Gemeinen für die
zur Probedienstleistung kommandierten — 80. 24,
offene Stellen dürfen durch Gemeine nicht besetzt
werden 06. 72, Zulage für die den Dienst tuenden
Gemeinen 78. 117, Reinigen und Putzen der Be-
kleidungs-, Ausrüstungs-, Armaturstücke usw. und
des Pferdes 73. 178, Rangunterschied 99. 268,
Reisekosten für Portepeeunteroffiziere des
Beurlaubtenstandes 905. 158, für — ohne Portepee
bei Versetzungen und Kommandos 73. 231, 75.
271, 76. 81, 192, 78. 208, 79. 172, beim Kom-
mando zur Gendarmerieschule 02. 203, bei Kom-
mandos zur Aussicht in Militärkurorten 79. 172,
für überzählige — 78. 186, Nebenkosten für Ab-
und Zugang 81. 212,
Ausstellung von Reauisitionsscheinen für den
Rücktransport der zur Artillerieschießschule kom-
mandierten — 81. 180, desgl. der zu den Kriegs-
schulen 83. 39, Militärroßarztaspiranten dürfen
nicht zu — befördert werden 81. 207, — der
Schloßgardekompagnie rechnen zu den Vizefeld-
webeln 77. 3, — in etatsmäßigen Schreiberstellen
können nur bis in das Sergeantengehalt II. Klasse
aufrücken 68. 162, besondere Stellen für Schreiber,
Zeichner, Registratoren außerhalb des Truppen-
dienstes, Beförderung, Gebührnisse 04. 153, 06.
138, Schützenabzeichen für die — bei der Gewehr-
prüfungskommission 88. 158, Rücktritt von —
der Schutztruppe in die Armee 06. 411, Ersetzung
der zur Prohedienstleistung usw. abkommandierten
Sergeanten 02. 2
Ser vis für selbsteingemietete, die Frontdienst
tuen 04. 36, für unverheiratete, die mit Familien-
angehörigen einen eignen Haushalt bilden 06. 389,
für unverheiratete 06. 389, am Kommandoorte
06. 284, als Selbstmieter 98. 113, 115, 06. 141,
Unterosffiziere (Fortsetzung).
186, Zuschüsse für verheiratete als Selbstmieter 97.
104, 162, 284, desgl. für — mit Familie 98. 113,
450, Beschaffung neuer Soldbücher 68. 245,
Niederlegung der Sparkassendokumente in den
Truppenkassen 79. 14, rechtzeitige Kündigung der
Sparkasseneinlagen der ausscheidenden — 85. 168,
Schema zu den Nachweisungen über den Stand der
— 74. 78, Stühle mit Brettsitz für kasernierte —
76. 138, Tagegelder für —, welche an Stelle von
Offizieren zur Führung von Pulvertransporten
kommandiert werden 75. 237, 79. 172, Tage-
geldersatz 81. 68 ff., Feldwebelstelle beim Garde-
Pionierbataillon für den — beim Vorstand der
Militärtelegraphie 86. 93, besondere — stellen
beim Militärtelegraph Berlin 06. 138,
Übertritt in die Gendarmerie oder Schutzmann-
schaft oußerpreußischer Staaten 08. 268, Verbesse-
rung der Unterkunft 06. 140, 144, überzählige —
haben bei der Überweisung aus der Unteroffizier-
schule an die Armee keinen Anspruch auf Umzugs-
kosten 79. 155, Allerhöchster Gnadenerlaß wegen
Gewährung von Unterstützungen an die präkludier-
ten Invaliden des Feldzugs von 1870/71 84.
139, Bestimmungen über Urlaub 73, 14, 74. 117,
79. 223, 05. 203, für versorgungsberechtigte in
nicht den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen
K4. 285, Urlaubsgesuche der zur Probedienst-
leistung bei der Berliner Schutzmannschaft kom-
mandierten — 80. 2, Befugnisse der Kommandeure
selbständiger Bataillone zur Urlaubserteilung 71.
276, Beurlaubung mit Gehalt, auf 90 Tage bei
Entfernungen von 100 und mehr Meilen 67. 115,
78. 258, 77. 221, Beurlaubung mit Gehalt von
—, welche nur ihrer gesetzlichen Dienstpflicht ge-
nügen 68. 95, Urlaub nach dem Zapfenstreich für
—, die das Offizierseitengewehr tragen, permanente
Urlaubskarten für verheiratete — und ältere —
73. 178, Abgabe von — der Unteroffizierschulen,
welche zu Feldwebeln geeignet sind 68. 86, 72.-346,
Rückversetzung von — der Unteroffizierschulen bei
eintretender Mobilmachung 68. 86, für jeden zu
einer Unteroffiziervorschule versetzten — wird ein
Unteroffizierschülergefreiter überwiesen 79. 81, Er-
satz an — für die Unteroffizierschulen 68. 85, 72.
345, desgl. der Unteroffiziervorschulen 79. 81, die
zu den Unteroffizierschulen kommandierten —
bleiben im Etat ihrer Truppenteile und dürfen nicht
mehr durch andere ersetzt werden 68. 5, —, welche
unabkömmlich sind zur Abgabe an Unteroffizier-
schulen 68. 86, Unterrichtsgelder 75. 5, Verbesse-
rung der Lage der — (G. v. 14. 6. 73), Aus-
führungsbestimmungen 73. 183, 06. 144, Unter-
ordnungsverhältnis zueinander 87. 332, Unter-
richtskurse bei der Militärturnanstalt 72. 2, s. auch