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Versendung von Gebührnissen aus der Reichskasse
durch Postanweisung 04.
s. Eisenbahn, Fracht * ujw.
Versetzungen, Reisekosten und Tagegelder bei infolge
Beförderung 78. 186, Befugnis der General-
inspektion der Fußartillerie zur — von Mann-
schaften vom Feldwebel abwärts 91. 2, Reise-
kostensatz der neuen höheren Charge 81. 70, der
Büchsenmacher erst, nachdem sie ihren Verpflich-
tungen gegen den bisherigen Truppenteil nach-
gekommen sind 67. 27, der Burschen berittener
Offiziere 89. 121, der Festungsbauoffiziere 04.
199, von Mannschaften von und zur Marine 01.
214, Anspruch auf Mietsentschädigung der auf
eigenen Antrag Versetzten 76. 150, 80. 17, desgl.
Tagegelder 74. 59, desgl. Umzugskosten 75. 146,
Aufhebung der Bestimmung wegen Nichtgewährung
von Reisekosten, Tagegeldern, Umzugskosten bei
— auf eigenen Antrag 78. 186, 81. 69, Ver-
gütung der Aufwendungen für die Familie 85.
203, — von Militärgefangenen in die verschiedenen
Gefängnisse 80. 55, — der Offiziere der Garde-
Landwehr 73. 45, Stelle, bei welcher Reisekosten,
Tagegelder und Umzugskosten zu liquidieren sind
79. 123, Mietsentschädigung für Reichsbeamte 75.
145, 85. 204, desgl. für servisberechtigte Beamte
80. 122, Mietsentschädigung für verheiratete
Selbstmieter der Unteroffizierchargen 97. 284,
aus Anlaß von Neuformationen siehe diese,
Verfahren bei Pfändungen 82. 79, Mitnahme
von Offizierchargenpferden 69. 5, Mitteilung der
Allerhöchsten Entscheidungen über — von Reserve-
und Landwehroffizieren 68. 214, Befugnisse zur
Versetzung von Roßärzten 82. 117, den Mann-
schaften ist das Soldbuch mitzugeben 70. 80,
Servis für Dienstwohnungsinhaber 80. 142, 83.
136, 85. 203, 89. 21, desgl. für Inhaber von
Kasernenwohnungen 89. 21, Tisch= und Kleider-
zuschußgeld der Offiziere des 1. Garde-Regiments
z. F., des Regiments der Gardes du Corps und des
Kommandeurs des Lehrinfanteriebataillons 84.
124, Umzugskosten 06. 93, Berechnung der Um-
zugskosten, wenn der nächste Weg zum Teil durch
das Ausland führt 70. 18, Umzugskosten werden
nur gewährt bei — in verschiedene Gemeinde-
bezirke 81. 135, am Standort 99. 436, von
Waffenmeistern der Feldartillerie 96. 146, Woh-
nungsgeldzuschuß bei — von Dienstwohnungsin-
habern 96. 217, desgl. bei — innerhalb des
Regiments 80. 190, der Iinterzahlmeister 06.
137, der Zahlmeister 84.
— s. auch Reise-, 5 Tagegelder usw.
Bersetzungsmärsche. Verpflegung 05. 140.
Versetzungsreisen im mobilen Verhältnis, Reise-
Versetzungsreisen (Fortsetzung).
kosten und Tagegelder werden nicht gewährt, Aus-
nahmen 81. 71.
Versetzungsverfügungen, schleunige Bekanntmach--
ung derselben 88. 227. ·
BersichcruuqsLebens-—,Unfall-—,Wit-
wen- —.
Versicherungsanstalten, der Invaliditäts= und
Altersversicherung, Vorsitzende der Vorstände,
Staatskommissarien, Zahl der Mitglieder der Aus-
schüsse, Umfang und Sitz der Schiedsgerichte 91.
56. Zuständigkeit 91. 22. Anstellung von Mi-
litäranwärtern 97. 54, 99. 309, 00. 516.
Bersicherungsgesetz — s. Invaliden-, Unfall-
Versicherungspflicht, Invaliditäts= und Alters-
—, unterliegen auch beurlaubte Personen des Sol-
datenstandes, wenn sie außerdienstlich eine ver-
sicherungspflichtige Beschäftigung übernehmen 91.
Set „rungswesen, abeiter-
Angelegenheiten 98.
Bersorgung, Gesetz bod send die Pensionierung
und — der Militärpersonen 71. 207ff., der
Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen 01.
217, der Angehörigen des ostasiatischen Expedi-
tionskorps 00. 381, desgl. der Hinterbliebenen
04. 372, Berechnung des Lebensalters bei Waisen-
geld 01. 299, Bestimmungen für Hinterbliebene,
Ausgabe 06. 18,
— s. auch Militäranwärter.
VBersorgungsansprüche, Anmeldung 71. 220, 221,
Termin der Anmeldung aus dem Kriege 1870/71
74. 85, Instruktion über das Verfahren für die
Anmeldung und Prüfung 70. 172, neue In-
struktion 77. 150, Nachtrag usw. dazu 81. 170,
84. 89, Abänderung 88. 129, 164, 89. 102,
* 88. 155, die Instruktion tritt außer Kraft 00.
308, ärztliche Untersuchung und Belehrung der
zur Probedienstleistung zu Zivilbehörden kom-
mandierten Mannschaften 81. 170, Doppelrech-
nung der Kriegsjahre bei Erwerbung von — 68.
123, Kriegsstammlisten sind maßgebend für die
Beurteilung 68. 175, — der außeretatsmäßigen
Hoboisten 77. 24.
Bersorgungsberechtigung, der zeitig Invaliden
74. 85, Notierung der Berechtigten zur Anstellung
70. 94, Führung von Anwärterlisten 69. 178,
Angestellte sind in den Listen zu streichen 70.
94, als Lohnschreiber bei den Militärbehörden sind
nur versorgungsberechtigte Militärs zu verwen-
den 70. 94,
Aufnahme nicht versorgungsberechtigter Vete-
ranen in die Invalidenhäuser 67. 14, Notierung
für Berlin und Stolp 67. 81, Anstellung nicht
versorgungsberechtigter Personen im Ressort der
Bearbeitung der