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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung der Eisenbahn-Telegrapheninspektionen und Ab.
änderung der Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen, S. 120. — Verfügung des
Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend anderweite Festsetzung der Verwaltungsordnung für
die Staatseisenbahnen und Aufhebung der Eisenbahn-Telegrapheninspektionen, S. 130.
(Nr. 10347.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Dezember 1901, betreffend die Aufhebung der
Eisenbahn-Telegrapheninspektionen und Abänderung der Verwaltungsordnung
für die Staatseisenbahnen.
A# den Bericht vom 13. Dezember d. J. will Ich genehmigen, daß in Ab-
änderung der auf Grund Meines Erlasses vom 15. Dezember 1894 eingeführten
„Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen"“ (Gesetz Samml. 1895 S. 11)
die Eisenbahn-Telegrapheninspektionen am 1. April 1902 aufgehoben und ihre
Geschäfte, soweit sie nicht auf die Eisenbahndirektionen übergehen, den Eisenbahn-
Betriebsinspektionen übertragen werden. Zugleich ermächtige Ich Sie, die danach
erforderlichen Aenderungen der Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen
mit Gültigkeit vom 1. April 1902 vorzunehmen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Neues Palais, den 23. Dezember 1901.
Wilhelm.
v. Thielen.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Gesetz. Samml. 1902. (Nr. 103417—10|8.) 26
Ausgegeben zu Berlin den 28. Mai 1902.