fullscreen: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung der Eisenbahn-Telegrapheninspektionen und Ab. 
änderung der Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen, S. 120. — Verfügung des 
Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend anderweite Festsetzung der Verwaltungsordnung für 
die Staatseisenbahnen und Aufhebung der Eisenbahn-Telegrapheninspektionen, S. 130. 
  
(Nr. 10347.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Dezember 1901, betreffend die Aufhebung der 
Eisenbahn-Telegrapheninspektionen und Abänderung der Verwaltungsordnung 
für die Staatseisenbahnen. 
A# den Bericht vom 13. Dezember d. J. will Ich genehmigen, daß in Ab- 
änderung der auf Grund Meines Erlasses vom 15. Dezember 1894 eingeführten 
„Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen"“ (Gesetz Samml. 1895 S. 11) 
die Eisenbahn-Telegrapheninspektionen am 1. April 1902 aufgehoben und ihre 
Geschäfte, soweit sie nicht auf die Eisenbahndirektionen übergehen, den Eisenbahn- 
Betriebsinspektionen übertragen werden. Zugleich ermächtige Ich Sie, die danach 
erforderlichen Aenderungen der Verwaltungsordnung für die Staatseisenbahnen 
mit Gültigkeit vom 1. April 1902 vorzunehmen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Neues Palais, den 23. Dezember 1901. 
Wilhelm. 
v. Thielen. 
An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 
Gesetz. Samml. 1902. (Nr. 103417—10|8.) 26 
Ausgegeben zu Berlin den 28. Mai 1902.
	        
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