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erbieten ab und traf seinerseits Vorkehrungen, um die Ständeversammlung
in Itzehoe trotz alledem am 11. zu eröffnen. Damit
war der Moment für die preußische Regierung gekommen,
weiter vorzugehen.
Am 10. Juni erließ der Gouverneur von Manteuffel eine
Proklamation an die Holsteiner, in welcher er die Verwaltung
im Namen seines Königs übernahm, die Bildung einer Landesregierung
für Schleswig und Holstein zusammen anordnete,
sämmtliche politische Vereine für aufgelöst erklärte und allen nicht
konzessionirten Blättern bis auf Weiteres das Erscheinen untersagte.
Innerhalb dreier Tage dehnte Preußen seine Herrschaft
üÜber beide Herzogthümer aus, beseitigte die österreichische Statthalterschaft
und warf das Augustenburgerthum vollständig nieder. —
Der Zusammentritt des Theiles der holsteinischen Stände, der
am 11. Juni trotzdem in Itzehoe erschien, wurde natürlich verhindert.
— Gablenz, der mit seinen 6000 Mann österreichischer
Truppen den 14,000 Preußen einen erfolgreichen Widerstand
nicht entgegenstellen konnte, verließ am 12. mit seinen Truppen
den holsteinischen Boden, ging über die Elbe nach dem Hannöverschen
und begab sich über Hannover und Cassel zunächst in
die Gegend von Frankfurt, dann zum österreichischen Hauptheere
nach Böhmen; mit ihm zog auch Prinz Friedrich von
Augustenburg ab.
Sofort nach dem Bekanntwerden der Vorgänge in Holstein,
in der Sitzung der Bundesversammlung vom 11. Juni beantragte
Oesterreich die Mobilmachung der gesammten Bundesarmee
mit Ausnahme des preußischen Contingents, weil Preußen
trotz des Protestes von Seiten des k. k. Statthalters die Regierungsgewalt
in Holstein an sich genommen und dadurch einen
Akt gewaltsamer Selbsthülfe begangen habe, welchen die Bundesversammlung
auf Grund des Artikels 19 der Wiener Schlußakte
zu verhindern verpflichtet sei. Diese merkwürdige Logik
erregte selbst im Lager der Feinde Preußens Achselzucken, da
Preußen weder den Wiener Frieden, noch den Gasteiner Ver-