Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

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Aufgebot und Kraftloserklärung von 
Urkunden 441, 442. 
Auflösung des früheren Deutschen 
Reiches 4; deren Folgen 5; Auflösung 
des Rheinbundes 6; des Deutschen 
Bundes 26, 27; des Reichstages 130, 
135, 136. 
Aufnahme in die Staatsangehöbrigkeit 
55; stillschweigende bei Beamten 58. 
Aufnahmeurkunde 55. 
Ausführungsverordnungen, Zu- 
ständigkeit des Bundesrathes zum Er- 
laß solcher 202. 
Ausfuhrverbot von Pferden 94, 96, 
360; von Waffen, Futter und Streu- 
stoffen 360, 361, 362. 
Ausgaben des Reiches 412 ff.; 
s. Reichshaushalt. 
Aushebung der Militärpflichtigen 538, 
536, 537. 
Ausland, Verlust der Staatsangehörig- 
keit durch Aufenthalt daselbst 55. 
Ausländer, deren Unterstützung 219; 
sie find ausgeschlossen vom Wander- 
gewerbe 225; f. auch Naturalisation. 
Ausschüsse des Bundesrathes 98; 
Vertretung in denselben 99; Vorsitz 
80, 99; Wahl der Mitglieder 99. 
Austrägalinstanz 10. 
Austrägalverfahren 10. 
Auswanderung, Zuständigkeit des 
Reiches in Bezug darauf 164; Frei- 
heit derselben 62; Reichskommission 
für das Auswanderungswesen 691. 
Auswärtige Angelegenheiten, 
Ausschuß im Bundesrath für dieselben 
98, 99, Vorsitz Bayerns 80, 99, Zu- 
sammensetzung desselben 99; Zuständig- 
keit des Reiches 211; Allgemeines 
über a. A. 703 ff.; Gesandtschaftsrecht 
715—720;: Konsularrecht 720 ff. 
Auswärtiges Amt, dessen staats- 
rechtliche Grundlage 689; seine Ab- 
theilungen und Ressortverhältnisse 690. 
Aversionalsumme, Vereinbarung der 
Post über Zahlung solcher 297. 
Avokatorien, Begriff und Wirkung 
fruchtloser A. 63. 
  
B. 
Baden (Großherzogthum), dessen Bünd- 
niß mit Preußen 27; dessen Eintritt 
in den Norddeutschen Bund 33; Re- 
servatrecht bezüglich der Besteuerung 
des Bieres 94; es hat keinen Antheil 
an den aus dem Ertrage der Biersteuer 
  
Sachregister. 
in die Reichskasse fließenden Einnahmen 
404, 405; Einführung des preußischen 
Militär-Strafrechtes in Baden 460; 
Militär-Convention vom 25. November 
1870 470, 480, 482, 485, 490; An. 
stellung der Postbeamten 284; Steuer- 
privileg der Militärpersonen 607. 
Bahnordnung für die Nebeneisen- 
bahnen 308, 312. 
Bahnpolizei-Reglement 808, 311. 
Bancroft-Verträge 65, 756. 
Banknoten, deren Begriff 262; Recht, 
solche auszugeben 263, 266, 2ö8; 
deren Neunwerth 263, Ersatz be- 
schädigter 263, Verlust des Rechtes 
zur Ausgabe 269. 
Bankwesen, Zuständigkeit des Reiches 
bezüglich desselben 166, 262; Gesetz. 
betreffend dasselbe und dessen Be- 
stimmungen 257, 263. 
Bayern (Königreich), Bündniß mit 
Preußen 27; Eintritt in den Nord- 
deutschen Bund (Novemberverträge) 33; 
Reservatrecht bezüglich der Heimath- 
und Niederlassungsverhältnisse 54, 95, 
bez. des Eisenbahnwesens 95, dessen 
Beschränkungen 307, 314, 457, 497, 
600, 624; Reservatrecht bezüglich des 
Postwesens 95, 283, des Versicherungs- 
wesens, der Besteuerung des Bieres 95; 
Sonderrecht Bayerns auf Vertretung 
der Reichsgesandten 719; Vorbehalt 
in Betreff des Reichskriegswesens 493 
bis 499; Vorbehalt betreffend Anlegung 
von Festungen 500, 501; neue Militär- 
gesetze gelten auch für Bayern 496; 
es führt den Vorsitz im Aueschuß für 
auswärtige Angelegenheiten 80; führt 
den Vorsitz im Bundesrath im Falle 
der Verhinderung Preußens 97; hat 
ständigen Sitz im Ausschuß für Land- 
heer und Festungen; es hat einen be- 
sonderen Senat beim Reichsmilitär- 
gericht 575; in Bayern find nicht 
eingeführt: das Gesetz über die Auf- 
hebung der polizeilichen Beschränkung 
der Eheschließung 54, 215, das Gesetz 
über den Unterstützungswohnsitz 2156, 
es gilt der Gothaer Vertrag 219. 
nicht eingeführt find einzelne Be- 
stimmungen der Maaß= und Gewichts- 
ordnung 253, die Vorschriften, betreffend 
Post- und Telegraphenwesen 283, Art. 
61—68 der Reichsverfassung 486, 495, 
501; B. hat keinen Antheil an den 
zur Reichskasse fließenden Einnahmen 
des Post= und Telegraphenwesens und
	        
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