Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

Sachregister. 
R. 
Rechnungshof für das Deutsche Reich, 
Vertheilung der Kosten für denselben 
413, seine Schaffung 416; seine Zu- 
sammensetzung, Anstellung der Mit- 
glieder, Geschäftsgang 417, 697, 
Pflichten und Befugnisse 417—431, 
697. 
Rechnungswesen, Ausschuß des 
Bundesrathes für dasselbe 98. 
Rechte, politische, öffentliche 46; reichs- 
bürgerliche 47. 
Rechtsweg, Zulässigkeit defselben für 
vermögensrechtliche Ansprüche der Be- 
amten aus ihrem Dienstverhältniß 579. 
Regalien 1, 2. 
Regent von Preußen, ihm gebührt 
nicht der Titel „Deutscher Kaiser", 
Stellvertretung des Kaisers 86, seine 
staatsrechtliche Stellung 86, 87. 
Reich (früheres) s. Rbmisches Reich 
deutscher Nation. 
Reich (Deutsches Reich), heutiges: dessen 
Errichtung 32; es ist Rechtsnachfolger 
des Norddeutschen Bundes 36; seine 
rechtliche Natur 38 ff., 41 ff., 115; 
Verhältniß zu den Einzelstaaten 43; 
Gebiet desselben 68 ff., 351; Erwerb 
und Abtretung von Gebiet 70, 71, 73; 
Organisation des Reiches 76 ff., Gesetz- 
gebung desselben 156 ff.; Verwaltung 
des Innern 208 ff.; Verkehrswesen 
281 ff.; Finanzwesen 318 ff.; Reichs- 
kriegswesen 446 ff.; Reichsbeamte und 
Reichsbehörden 6833 ff.; auswärtige 
Verwaltung 703 ff.; Besitzungen des 
Reiches 744 ff. 
Reichsadel kann nicht verliehen 
werden 838. 
Reichsamt des Innern (Reichs- 
kanzleramt), dessen staatsrechtliche 
Grundlage 690; seine Abtheilungen 
und Ressortverhältnisse 6490—694. 
Reichsämter, deren Errichtung 638, 
Arten 698 ff.; s. auch Reichsbeamte. 
Reichsangehörige, deren Rechte und 
Pflichten 50 ff., 212; s. auch Reichs- 
angehörigkeit. 
Reichsangehörigkeit (Bundes- 
angehörigkeit), Begriff 46 ff.; Ver- 
hältniß zur Staatsangehörigkeit 48, 
49; Erwerb derselben 53—60; Ver- 
lust 60—68. 
Reichsbank, deren rechtliche Natur 
262, 264, 698; die ihr gestatteten 
Geschäfte 264, 265; Recht derselben 
  
783 
zur Notenausgabe 266, Voraus- 
setzungen dabei 266; Grundkapital 
derselben, Vertheilung des Rein- 
gewinns 266, 267; Rechte der An- 
theilseigner und deren Vertretung 267; 
Aufsicht und Leitung der R. 269; 
rechtliche Stellung der Beamten der 
R. 269, 270, 675. 
Reichsbankbeamte 269, 270, 675. 
Reichsbeamte, deren Ernennung 83, 
192, 637, 639; Titel, Rang, Uni- 
form 83; stillschweigende Naturali-= 
sation derselben 58, 59; sie bedürfen 
nicht des Urlaubs zum Eintritt in 
den Reichstag 138, 139; ihr An- 
spruch auf Gehalt beruht auf der 
Anstellung, nicht auf dem Etatsgesetz 
406, 407, 639;: Begriff der Beamten 
633 ff., deren Arten (mittelbare und 
unmittelbare) 637; Rechtsverhältnisse 
der Reichsbeamten 639 ff.; Reichs- 
beamtengesetz und dessen Anwendung 
639, 640 ff.; Rechtscharakter des 
Beamtenverhältnisses 640, sein Beginn 
641; Pflichten der Beamten 643 ff.; 
Urlaub 644; Uebernahme von Neben- 
ämtern 646, 647; Haftung der Reichs- 
beamten und Haftung des Reiches für 
Reichsbeamte 647—649; Versetzung 
Reichsbeamter in ein anderes Amt und 
Versetzung in den Ruhestand 649 bis 
652; Wartegeld 651, 652; Dienst- 
vergehen und deren Bestrafung (Disci- 
plinarverfahren und -Strafen) 652 ff.; 
Disciplinarbehörden 657; vorläufige 
Dienstenthebung (Suspension), deren 
Eintritt und Wirkung 659, 660; 
Defectenverfahren 660—662; Ver- 
mögensansprüche der Reichsbeamten 
662 ff.; rechtliche Natur des Dienst- 
einkommens 662, 663; Gnadenquartal 
664; Reise= und Umzugskosten 665, 
666; Wohnungsgeldzuschuß 667; Pen- 
sionirung der Beamten 667, 668; 
Höhe der Pensionen 669 ff.; Ver- 
sorgung von Wittwen und Waisen 
der Reichsbeamten 672; Rechtsver- 
folgung der Ansprüche auf Pension 
und Wittwengeld 674. 
Reichsbeamtengesetz 639 ff. 
Reichsbehörden, deren Begriff 636; 
Uebersicht derselben und deren Arten 
687—689. 
Reichsbevollmächtigte für Zölle 
und Steuern 396, 397, 696. 
Reichsbürgerrecht s. Reichsangehörig- 
keit.
	        
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