Sachregister.
Reichsinvalidenfonds, Gesetze be-
treffend dessen Gründung und Ver-
waltung 437, 456; Verwaltung des-
selben und deren Kontrole 438, 697;
weitere Ueberweisungen auf denselben
438, 439.
Reichs-Justizamt, dessen Geschäfts-
kreis 696.
Reichskanzlei 689.
Reichskanzler (Bundeskanzler), dessen
Ernennung 83, 97, 680, 681; seine
staatsrechtliche Stellung 676—687;
seine Rechte in Bezug auf den Bundes-
rath 89, 97; Vertretung desselben im
Bundesrath 97, 683, 685; seine son-
stige Stellvertretung (Stellvertretungs-
gesetz) 686; Rechte und Pflichten des-
selben 185, 269, 338, 437, 438, 444,
683 ff., 737, 747, 766, insbesondere seine
Verantwortlichkeit 681—685; er ist
nicht Vorgesetzter aller Reichsbehörden
682; seine Stellung bezüglich Elsaß-
Lothringens 748, bezüglich der Schutz-
gebiete 764; Uebersicht der unter seiner
unmittelbaren Leitung und Verantwort-
lichkeit stehenden Reichsbehörden 689 ff.
Reichskanzleramt (. Reichsamt des
Innern.
Reichskasse (Reichs-Hauptkasse) 696;
Einnahmen derselben aus Zäöllen,
Steuern und Abgaben 399.
Reichskassenscheine, Gesetz über
deren Ausgabe, deren Ausfertigung,
Ersatz beschädigter 261.
Reichskonsulate unterstehen der Auf-
sicht des Kaisers 84; Zahl der im Aus-
lande bestehenden R. 690; ihre Organi-
sation 724.
Reichskonsulatswesen untersteht der
Aufsicht des Kaisers 84; Zuständigkeit
des Reiches bezüglich desselben 211;
Gesetze, betreffend dasselbe 720, 721;
Aufgabe und Rechte der Reichskonsulate
723—743.
Reichskonfuln, deren Ernennung 84,
721; ihre Befugniß, Polizeiverord-
nungen zu erlassen 203; ihre Aufgabe
und Amtsrechte im Allgemeinen 723,
724; ihre rechtliche Stellung 724; ihre
Arten 725; Voraussetzung ihrer An-
stellung 725; Amtsrechte und Amts-
pflichten im Besondern 727, 728, 734;
Matrikelführung 729; standesamtliche
Geschäfte derselben 729—731; Be-
glaubigung von Urkunden durch sie
731, 732; richterliche Befugnisse 733,
Arndt, Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.
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insbesondere der Jurisdictionskonsuln
(Konsulargerichtsbarkeit) 736—742.
Reichskriegshäfen, Gesetz betreffend
dieselben 457; R. sind der Kieler und
Jadehafen 632.
Reichskriegsmarine (Reichsmarine,
Marine, Kaiserliche Marine), kaiser-
liche Rechte in Bezug auf sie 83, 454,
463, 519, 630, 632; sie ist Reichs-
angelegenheit 171, 211; Beschluß-
fassung über Gesetzesvorschläge in Be-
treff derselben 180; Ernennung der
Officiere und Beamten 454, 550; Form
und Verkündung der Verordnungen für
dieselben 463; Dienstpflicht in der
Marine 523, 529, 541; Disciplinar-
strafgewalt in derselben 568; Ehren-
gerichte für dieselbe 568 ff.; die An-
gehörigen derselben genießen Porto-
begünstigung 296; ihre Natur 630;
ihre Organisation (Gesetz betreffend
die deutsche Flotte) 631; Aufbringung
der Kosten 632; Obercommando der
Marine 632; fs. auch Reichs-Marine-
amt.
Reichskriegsschatz, Gesetz betreffend
dessen Bildung, Verwaltung desselben
437, 456, 696.
Reichskriegswesen 446 ff.; Gesetze
betreffend dasselbe 455—457; Ein-
führung der preußischen Militärgesetz-
gebung im Deutschen Reiche 458— 463;
kaiserliche Rechte bezüglich des Reichs-
kriegswesens 465 ff.; Verhältnisse der
Bundesstaaten zu demselben 479 ff.,
insbesondere bezüglich Württembergs
492, 493, bezüglich Bayerns 493 ff.;
Militärstrafrecht 563—578; Versor-
gung der Militärpersonen 578 ff.; ver-
mögensrechtliche Militärlasten 607 ff.;
s. Reichsheer, Reichskriegsmarine.
Reichsmarineamt, dessen Geschäfts-
kreis 694, dessen Abtheilungen und
Uebersicht der ihm unterstellten Be-
hörden 695.
Reichsmilitärgericht, dessen Zu-
sammensetzung 575, dessen Verfahren
576.
Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai
1874 und dessen Ergänzungen und Ab-
änderungen 455, 516, 519.
Reichsorden können nicht verliehen
werden 83.
Reichspostamt 284; seine Abtheilungen
und Ressortverhältnisse 697.
Reichs-Rayonkommission, deren
Bildung und Befugnisse 504, 696.
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