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kommen und ersuchte ihn, das Verbot des Spielens aufzuheben. Aber der Prinz weigerte
sich entschieden und sagte: „Majestät, gestatten Sie mir die Frage: Bin ich noch Oberst
des Regiments?" „J, natürlich,“ versetzte der Großvater. „Nun, dann gestatten mir
Majestät, daß ich meinen Befehl aufrecht halte oder mein Kommando niederlege“ „O,
davon kann gar keine Rede sein,“ versetzte der Kaiser eifrig, „einen so guten Obersten
finde ich ja nicht wieder.“ Das Verbot blieb somit bestehen. Und als sich die Offiziere
vom Kaiser Bescheid holten, sagte er: „Tut mir leid, ich habe alles versucht, aber der
Oberst will durchaus nicht.“
6. Vermählung. Im Jahre 1881 vermählte sich Prinz Wilhelm mit der
Prinzessin Auguste Viktoria von Schleswig-Holstein-Augustenburg. Sie ist
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Kaiser Wilhelm II. und Kaiserin Auguste Viktoria.
Mtt Genehmtgung von Hofphotograph E. Bieber in Berlin.
am 22. Oktober 1858 geboren. Ihre Jugend verlebte sie auf dem Schlosse S
Primkenau in Schlesien.
Einst machte sie hier mit ihrer Schwester einen Spaziergang. Auf dem Heimwege
trafen sie ein altes Mütterchen, das eine Karre Holz vor sich herschob. Der Weg war
holprig und ging eine Anhöhe hinan, und die Alte keuchte sehr. Da sprach Prinzessin
Auguste Viktoria zu ihrer Schwester: „Laß uns der Frau helfen! Du faßt an jene Seite
der Karre, ich an diese Seite.“ Gesagt, getan, und schnell war die Karre oben. Als sich
die Alte bedanken wollte, waren beide Prinzessinnen verschwunden.
Der Wahlspruch ihrer Eltern: „Ohn des Herrn Gunst — all Tun um-
sonst“ wurde auch ihr bei der Einsegnung mit auf den Weg gegeben. Von
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1858