Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXVII. Band. (27)

T  Systematisches  Register.

züglich  von  Wechselforderungen  r!m#'#  Beneftzialerben.  362.  d)  Umfang
  der  —  der  Lric  Forstrechtssachen  nach  Art.  25
des  Forstgesetzes.  er  das  Verhältniß  der  Szecht,  zu
den  Eeisbehe  #  *  Flsieiseieta  261.  àusr
petenz  in  Streiligkeiten  über  Kriegskostenforderungen.  346.  )'  uzulässigkeit
  einer  Nichtigkeitsbeschwerde  gegen  die  —nNn-  Entscheidung
  eines  Kompelenzkonflikts.  180.  —  K.  17.  Kann  der  Einzelurichter
  in  einer  Berlassenschaftssache  auf  den  7uebn  dir  einerkennen?
  108.

Zweites  Kapitel.  §.  4.  Form  gerichtlicher  Protokolle.
Stellvertretung  des  Aktuars  durch  zwei  Gerichtsbeisitzer.  314.  —
b.  a)  Die  Odervormundschaftsbehörde  ist  nicht  befugt,  gegen
einen  den  Prozeß  eines  Mündels  führenden  Anwalt  dioziplinär  einuschreiten.

  240.  b)  Haftung  der  als  Insinuationsmandatare  be-N
  oder  auftretenden  Anwälte  p!6  hie  Gerichtstaxen.  403.

Drittes  Kapitel.  F§.  1.  Verfahren  in  den  an  die  Stadtund

  Landgerichte  gewiesenen  andessacen-  274.  —  K.  4.  a)  Ordentliche
  Sesihklagze  wegen  Hutrecht  8.  b)  Dau  uer  der  Besellage

auf  Schutz  in  der  Ausübung  t06  Es  Realrechtes.  3

5.  W  beiderseitig  bhochgewiesener  Besithandlungen  ¾  bie
#rovofation  zu  einer  dinglichen  Klage.  44.  6.  a)  Gegen
die  von  der  Forstpolizeibehörde  ausgesprochene  Ermäßigung  von
Forstberechtigungen  steht  iedem  Betheiligten  der  Rechisweg  offen  221.
b.  Die  Verwaltungsorgane  der  Metropolitan=  und  Kathedralkirchen
in  Bayern  sind  durch  das  Konkordat  von  der  landesgesetzlichen  Verpflichtung
  zur  Erholung  des  kuratelmäßigen  Streilkonsenses  nicht
Eifren  worden.  24,  33.  —  g.  8.  Vom  Armenrechte.  Indefen-Fiteeig
  192.  —  K.  9.  Auf  die  Lage  eines  bereite  anbongism
rouhee  sind  die  3  des  Preuß.  Landr.  Th.  I  Tit.  1
5.  131  ohne  Einfluß.  23.

Viertes  Kapitel.  deg  der  Provokation  zu  einer

Anglichen  Klage,  wenn  6(.X  on  aeihtendlungen  nachweisen.

.  7.  Passivlegitimation  in  Prozessen  wegen  Freigabe  des

72  ens  eines  wiberspenstigen  Konskribirten.  176.  —  K.  9.  Unöchte

  lagenbäufung.

biusing.  3  K.  3.  Inwiefern  ist  die  Ediktalladung

ziarmen  Gläubipe  er  durch  die  Seasechanstes  ohne  Anrag

  der  Erben  zulst  7  17.  —  #  Haftung  der  Insinuations-=wcner

  für  die  getienn,  03.  —  K.  11.  Restitution  gegen
Kontumazialerkenmtnisse.

Sechstes  anser2  E  3.  Die  Frage,  ob  sich  der  Forstberechtigte
  die  Ablösung  des  Forstrechtes  durch  Erlegung  des  Kapitalwerthes
  nach  Art.  56  W.  Nr.  2  des  Forstgesetzes  gefallen  lassen  müssse,
kann  als  drzudigtell  zum  besonderen  Austrag  gebracht  werden.
389.  —  K.  11.  Ueber  Verlängerung  der  ersten  Frist  zur  Klagbeantwortung.


—  Kapitel.  ⅛#.  1.  a)  Bemeislast  im  Betreff  einer
aus  einer  Nebenbesiiermung  eines  zweiseitigen  Vertrages  abgeleiteten
Einred  ¾  220.  b)  Beweislast,  wenn  von  dem  Forstberechti  —  nach
erfolg  et  Ermäßigung  des  Streubezugsquantums  von  Seite  der
guab  ar  da  uf  dem  Rechtswege  ein  größeres  Streuquantum
verlangt  wird.