T Systematisches Register.
züglich von Wechselforderungen r!m#'# Beneftzialerben. 362. d) Umfang
der — der Lric Forstrechtssachen nach Art. 25
des Forstgesetzes. er das Verhältniß der Szecht, zu
den Eeisbehe # * Flsieiseieta 261. àusr
petenz in Streiligkeiten über Kriegskostenforderungen. 346. )' uzulässigkeit
einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen die —nNn- Entscheidung
eines Kompelenzkonflikts. 180. — K. 17. Kann der Einzelurichter
in einer Berlassenschaftssache auf den 7uebn dir einerkennen?
108.
Zweites Kapitel. §. 4. Form gerichtlicher Protokolle.
Stellvertretung des Aktuars durch zwei Gerichtsbeisitzer. 314. —
b. a) Die Odervormundschaftsbehörde ist nicht befugt, gegen
einen den Prozeß eines Mündels führenden Anwalt dioziplinär einuschreiten.
240. b) Haftung der als Insinuationsmandatare be-N
oder auftretenden Anwälte p!6 hie Gerichtstaxen. 403.
Drittes Kapitel. F§. 1. Verfahren in den an die Stadtund
Landgerichte gewiesenen andessacen- 274. — K. 4. a) Ordentliche
Sesihklagze wegen Hutrecht 8. b) Dau uer der Besellage
auf Schutz in der Ausübung t06 Es Realrechtes. 3
5. W beiderseitig bhochgewiesener Besithandlungen ¾ bie
#rovofation zu einer dinglichen Klage. 44. 6. a) Gegen
die von der Forstpolizeibehörde ausgesprochene Ermäßigung von
Forstberechtigungen steht iedem Betheiligten der Rechisweg offen 221.
b. Die Verwaltungsorgane der Metropolitan= und Kathedralkirchen
in Bayern sind durch das Konkordat von der landesgesetzlichen Verpflichtung
zur Erholung des kuratelmäßigen Streilkonsenses nicht
Eifren worden. 24, 33. — g. 8. Vom Armenrechte. Indefen-Fiteeig
192. — K. 9. Auf die Lage eines bereite anbongism
rouhee sind die 3 des Preuß. Landr. Th. I Tit. 1
5. 131 ohne Einfluß. 23.
Viertes Kapitel. deg der Provokation zu einer
Anglichen Klage, wenn 6(.X on aeihtendlungen nachweisen.
. 7. Passivlegitimation in Prozessen wegen Freigabe des
72 ens eines wiberspenstigen Konskribirten. 176. — K. 9. Unöchte
lagenbäufung.
biusing. 3 K. 3. Inwiefern ist die Ediktalladung
ziarmen Gläubipe er durch die Seasechanstes ohne Anrag
der Erben zulst 7 17. — # Haftung der Insinuations-=wcner
für die getienn, 03. — K. 11. Restitution gegen
Kontumazialerkenmtnisse.
Sechstes anser2 E 3. Die Frage, ob sich der Forstberechtigte
die Ablösung des Forstrechtes durch Erlegung des Kapitalwerthes
nach Art. 56 W. Nr. 2 des Forstgesetzes gefallen lassen müssse,
kann als drzudigtell zum besonderen Austrag gebracht werden.
389. — K. 11. Ueber Verlängerung der ersten Frist zur Klagbeantwortung.
— Kapitel. ⅛#. 1. a) Bemeislast im Betreff einer
aus einer Nebenbesiiermung eines zweiseitigen Vertrages abgeleiteten
Einred ¾ 220. b) Beweislast, wenn von dem Forstberechti — nach
erfolg et Ermäßigung des Streubezugsquantums von Seite der
guab ar da uf dem Rechtswege ein größeres Streuquantum
verlangt wird.