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kanonenboot, 14 Flußkanonenbooten, 4 Torpedo-
booten und 4 Transportschiffen, zusammen aus
50 Fahrzeugen mit 33276 Tonnen, 57 062 in-
dizierten Pferdekräften, 256 Geschützen, 22 Lan-
cierrohren und einem Bemannungsetat von 4204
Mann. Im Bau sind 2 Torpedobootszerstörer,
6 Torpedoboote, 2 Unterseeboote, 1 Dampfer für
den Torpedodienst und 1 Wachtschiff. Das Per-
sonal der Marine bestand 1907 aus 273 Offi-
zieren, 45 Arzten, 6 Geistlichen, 7 Ingenieuren,
81 Mechanikern und 47 Marinekommissären sowie
5687 Mann.
Das Wappen Portugals ist ein silberner
Schild mit fünf kleineren blauen, ein Kreuz bilden-
den Schildchen, deren jedes mit fünf silbernen
Münzen in Form eines Andreaskreuzes belegt ist;
der breite rote Rand des Schilds enthält sieben
goldene Kastelle mit blauen Türmchen. Um den
Schild hängt die Kette des Christusordens, und
hinter ihm schauen die Spitzen des Avizordens
hervor. Die Landesfarben sind Blau-Weiß, die
Kokarden blaurot, die Kriegs= und Kauffahrtei-
flagge silber und blau vertikal geteilt mit dem
portugiesischen gekrönten Wappen in der Mitte.
Die Orden Portugals sind der Christusorden
(1318 nach Aufhebung des Templerordens ge-
stiftet), der Orden des hl. Benedikt von Aviz
(1145 gestiftet, 1789 in einen Militärverdienst-
orden umgewandelt), der Orden des hl. Jakob
vom Schwert (1161; in Portugal 1290 einge-
führt, seit 1862 Orden für Verdienste um Wissen-
schaft, Literatur und Kunst), der Orden vom Turm
und Schwert (1459 gestiftet), der Orden von der
Empfängnis U. L. Frau von Villa Viçosa (1819
von Johann VI. gestiftet), der Zivilorden für land-
wirtschaftliche und industrielle Verdienste (1893)
und der Orden der hl. Isabella (1801 für Frauen
gestiftet).
IV. Staat und Kirche. Nach der Verfassung
ist die römisch-katholische Religion Staatskirche,
doch ist den Ausländern die Ausübung ihres Be-
kenntnisses mit ihrem häuslichen oder privaten
Kultus in dazu bestimmten Gebäuden gestattet,
die nicht das Außere eines Gotteshauses haben
dürfen; in Wirklichkeit wird weitgehende Toleranz
geübt. Die Portugiesen selbst dürfen aus Grün-
den der Religion nicht verfolgt werden, sofern sie
die des Staats respektieren. Die katholische Kirche
wird auf Kosten des Staats unterhalten, der
König präsentiert die Bischöfe, ernennt die Pfarrer
und Inhaber der übrigen Pfründen kraft könig-
lichen Patronats. Die Bullen und sonstigen
päpstlichen Briefe dürfen nicht ohne das Plazet
des Königs vollzogen werden. Die Bischöfe sind
Pairs des Reichs, die Pfarrer Staatsbeamte, die
unter anderem mit der Führung des Kirchen-
registers mit allen Wirkungen des Zivilstands-
registers für die katholischen Staatsangehörigen.
beauftragt sind und vielfach die Gemeindeschrei-
bereien zu besorgen haben; die bürgerliche Ehe-
schließung ist aber gestattet. Die Orden waren
Portugal.
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seit 1834 aufgehoben und seither vom Staat als
nicht bestehend angesehen. Durch das Dekret des
Ministers Hintze-Ribeiro vom 18. April 1901
wurden alle religiösen Orden und Kongregationen
anerkannt, die sich dem Unterricht, der Charitas
sowie der Verbreitung der Zivilisation und des
Glaubens in den überseeischen Besitzungen widmen
und innerhalb einer bestimmten Frist um die An-
erkennung von seiten des Staats einkamen. Durch
dieses Dekret wurden an 55 Kongregationen an-
erkannt; von den Orden, die die staatliche An-
erkennung nicht nachsuchen wollten, wanderten die
italienischen Mönche von Loreto nach Italien
aus, die Jesuiten, Franziskaner und Dominikaner
konstituierten sich als Laiengesellschaften. — Das
öffentliche Tragen der Ordenskleidung ist verboten,
auch die Weltgeistlichen erscheinen in der Offent-
lichkeit nicht in geistlichem Gewand. Der Reli-
gionsunterricht liegt sehr danieder, in den Mittel-
schulen ist er ganz aus dem Lehrplan verschwunden.
Die Heranbildung des Klerus geschieht in den
Seminarien der einzelnen Diözesen sowie an der
theologischen Fakultät der Universität Coimbra,
teilweise auch in dem von Graf Parqueira 1899
zu Rom gestifteten portugiesischen Kolleg. — Kirch-
lich ist Portugal eingeteilt in die drei Kirchen-
provinzen Lissabon, Braga und Evora mit ins-
gesamt zwölf Bistümern, die an 3914 Pfarreien,
10 700 Kirchen und Kapellen und 1750 Priester
zählen. Der Erzbischof von Lissabon hat den
Titel Patriarch und wird auf Grund des Konkor-
dats stets zur Kardinalswürde erhoben. Außer
zwei Bischöfen auf dem Festland unterstehen ihm
auch die Kolonialbistümer Angola und Portu-
giesisch-Kongo, Angra auf den Azoren, Funchal
auf Madeira, Säo Thiago auf den Kapverden
und Säo Thomé in Portugiesisch-Guinea. Der
Erzbischof von Braga führt den Titel Primas von
Portugal. In Indien bildet das Erzbistum Goa
mit den Suffraganbistümern Damäo, Meliapur,
Kotschin, Macao und Mozambique die Kirchen-
provinz Goa. Von den protestantischen Denomi-
nationen haben in Portugal, auf den Azoren und
Madeira Kirchen die Baptisten, die episkopale
Kirche, die Kongregationalisten, die Independenten,
die Methodisten, Presbyterianer, die Brüder-
gemeinde und die evangelische Mission. Die Juden
besitzen zwei Synagogen in Lissabon.
V. Das Anterrichtswesen ist in Portugal
seit Einführung der konstitutionellen Verfassung,
mit Ausnahme der theologischen Fakultät zu
Coimbra, den 18 Priesterseminarien und einem
Missionskolleg, in den Händen des Staats. Die
Volksbildung steht noch immer auf einer sehr nie-
drigen Stufe: noch im Jahr 1900 konnten nur
21,4 % der Bevölkerung lesen und schreiben. Ein
königliches Dekret vom 22. Dez. 1894 bahnte eine
Besserung an, indem es für alle Kinder vom 6. bis
zum 12. Jahr Schulzwang und freien Unterricht
in den staatlichen Volksschulen anordnete, doch
läßt die Durchführung dieses Dekrets und der