Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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von inländischen Zeitungsbeziehern entrichteten, 
die Übermittlung der Zeitungen nach den im deut- 
schen Postzeitungsdienst gültigen Grundsätzen. Die 
Wirkung dieses Abkommens umfaßt wichtige Ge- 
biete menschlicher Tätigkeit in materieller und gei- 
stiger Beziehung. Bisher erfolgte der internatio- 
nale Zeitungsbezug je nach der Gesetzgebung der 
beteiligten Länder teils in ganz losem teils in 
engerem Zusammenhang mit den sonstigen posta- 
lischen Beziehungen dieser Länder. Vielfach ver- 
mittelte ausschließlich der Privathandel den Verkehr 
zwischen Verlegern und Beziehern. Es wurden 
Beträge verlangt, welche weit über die Zeitungs- 
gebühr hinausgingen; der Zeitungsverkehr wurde 
erheblich verteuert. Bei dem heutigen Stand weit 
verbreiteter Bildung, bei dem gesteigerten Be- 
dürfnis, sich hinsichtlich der Zustände, der Be- 
strebungen, der Geisteserzeugnisse und Kulturfort- 
schritte fremder Länder auf dem laufenden zu 
erhalten, gehört die Leichtigkeit, Regelmäßigkeit 
und Billigkeit des Zeitungsbezugs im Wechsel- 
verkehr der Kulturstaaten zu den ersten Erforder- 
nissen neuzeitlichen Verkehrs. Die zu Wien ab- 
geschlossene Ubereinkunft betr. die Vermittlung der 
Post beim Bezug von Zeitungen ist daher von 
hervorragender kultureller Bedeutung. 
Die Einrichtung der Zentralabrechnungsstelle 
hat für die Verwaltungen den Vorteil, daß sie bei 
Abwicklung ihrer internationalen Abrechnungen 
es nur mit einem einzigen Schuldner oder Gläu- 
biger zu tun haben, daß die Ersetzung der zahl- 
reichen besondern Abrechnungen durch einen ein- 
zigen Rechnungsabschluß die zur Ausgleichung 
der Rechnungen notwendigen Summen wesentlich 
ermäßigt. 
Der fünfte Weltpostkongreß tagte im 
Jahr 1897 zu Washington. Die Reglung der 
für die innere Entwicklung des Vereins wichtigen 
Frage der Transitvergütungen ist bereits berührt 
worden. Die übrigen Beschlüsse betreffen eine 
Reihe von Verbesserungen, Erleichterungen und 
größeren Freiheiten des Verkehrs, wodurch das 
Verhältnis der Post zum Publikum fester geregelt 
wird. Auf diesem Kongreß ist auch die Einführung 
einer Weltpostmarke verhandelt worden. Der 
Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. 
Dem Kongreß in Bern lagen schon vier Anträge 
auf Einführung von internationalen Briefmarken 
vor. Ebenso wurden dem Pariser Kongreß zwei 
Eingaben vorgelegt. Beide Male nahm man keine 
Notiz davon. Auf dem Lissaboner Kongreß ver- 
langte ein Delegierter eine bündige Erklärung, 
wodurch derartige Anträge ein für allemal abge- 
wiesen werden sollten. Das geschah nicht. Auf 
dem Wiener Kongreß schnitt der luxemburgische 
Delegierte die Frage wieder an und befürwortete, 
unterstützt von dem Delegierten der Vereinigten 
Staaten Amerikas, den Antrag auf Einführung. 
Staatssekretär v. Stephan wies auf die Ver- 
schiedenheit des Münzwesens, auf den Mangel 
einheitlicher Strafbestimmungen für den Fall der 
  
  
usw. 266 
Fälschung von Briefmarken hin. Ein Beschluß 
wurde nicht gefaßt. Für das große Publikum ist 
die Einführung der Weltmarke von Interesse. Es 
wäre in der Lage, das Franko eines Briefs oder 
die etwaige Nachtaxe selbst prüfen zu können. Die 
Reisenden würden der Unannehmlichkeit überhoben 
sein, daß die Briefmarken des einen Landes im 
andern Land für die Frankierung nicht verwendet 
werden können. Es wäre das Mittel geboten, für 
eine erbetene Beantwortung eines Briefs gegebenen- 
falls das Franko beizufügen. Kleinere Zahlungen 
könnten leicht in Briefmarken ausgeglichen werden. 
Diesen Vorteilen stehen manche Schwierigkeiten 
gegenüber. Eine große Gefahr besteht darin, daß 
eine lebhafte Arbitrage zwischen denjenigen Staa- 
ten des Weltpostvereins, welche die Goldwährung 
oder eine valutafreie Doppelwährung haben, und 
Ländern mit Silber= oder Papierwährung sich 
herausbilden würde. Die Goldwährungsstaaten 
und die Staaten der lateinischen Münzunion 
würden im Vergleich zu den Staaten mit beson- 
ders entwerteter Währung sehr im Nachteil sein. 
Zweifellos würde die Spekulation sich sofort der 
Sache bemächtigen. Die Verwendbarkeit der Uni- 
versalbriefmarke als Zahlungsmittel ist zwar be- 
quem, aber der nach langen Kämpfen errungene 
Grundsatz, daß jede Postverwaltung das Porto, 
welches sie erhebt, ungeteilt behält, würde schwer- 
lich beibehalten werden können. Im übrigen wür- 
den wir bald zu einem Papier-Kleingeld kommen, 
das uns stark an die Zettelwirtschaft früherer Zei- 
ten erinnerte, ganz abgesehen von der moralischen 
Gefahr, welche die Versendung solcher Beträge 
in gewöhnlichen Briefen naturgemäß mit sich 
bringt. Auch technische Bedenken stehen der Ein- 
führung entgegen. Die Herstellung würde bei 
dem internationalen Bureau in Bern zu erfolgen 
haben. Es handelt sich aber um Massen, deren 
pünktliche Herstellung und Versendung nicht sicher- 
gestellt werden kann. Der Gedanke der Einfüh- 
rung einer Einheitsmarke wird auf den Kongressen 
noch oft wiederkehren. Ob er sich verwirklichen 
läßt, ist mehr als zweifelhaft. » 
Der sechste Weltpostkongreß tagte im Jahr 
1906 in Rom. Es wurde eine Reihe von Ver- 
kehrserleichterungen und Betriebsvereinfachungen 
beschlossen. Am wichtigsten ist die Vorbereitung 
der Herabsetzung des Weltpostbriefportos. 
Es wurde das Briefporto auf 25 Centimes für 
die ersten 20 g und 15 Centimes für jede weitere 
20 8 festgesetzt, jedoch mit der Einschränkung, daß 
die Postverwaltungen, die aus Rücksicht auf ihren 
innern Verkehr oder aus einem andern Grund die 
Erhöhung des Briefgewichtssatzes von 15 auf 20 8 
oder die Herabsetzung des Portos für die höheren 
Gewichtsstufen von 25 auf 15 Centimes nicht an- 
zunehmen in der Lage sind, die Anwendung des 
einen oder des andern oder beider Taxierungs- 
grundsätze einstweilen aussetzen dürfen. Die Vor- 
ausfrankierung von Briefen im internatio- 
nalen Verkehr wurde durch Einführung von Ant-
	        
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