Privatbeamte.
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Anzahl der bofragten Privat-
ngestellten in nebenbezeichneten
Einkommensstufen
Einkommensstufen vovyoon c0 der
überhaupt „ Ln ver
männl. 1 weibl.
männl. " weibl.
Unter 1000 fl 4 ·’ 1 3.18 38.86
1000 bis unter 1250 1 N35 1410 11.19 29.45
1250 , „ 1500 „ 18 568 693 12,37 1,48
1500 1800, 23 871 460 15,91 9.61
1800 2100 24 410 202 106,27 4,22
2100 2400 117155 61 11,43 1.27
2400 2700 15 354 47 10,17 0.8
2700 „ 3000 6239 1 4.16 0.02
000 , „ 3600 10 016 16 6.67 0.33
3600 M und darüber D 11.544 5 7.69 0.10
Ohne Angahbe 987 32 060#66 0,68
liche Einkommen betrug 2228,29 M. Dabei ist
aber das zu beachten, was Karl Schlich in einem
Ausfsatz über die wirtschaftliche Lage der technischen
Privatangestellten betont, daß diese Ziffer nur
deshalb einen sehr bedingten Wert hat, weil eine
große Anzahl Auskunftgebender über ihre Ein-
kommensverhältnisse keine Angaben gemacht haben,
„diese unbekannten Fälle sind nach allen Kriterien
unzweifelhaft den unteren Einkommensrubriken zu-
zuzählen". Auf der andern Seite haben verschie-
dene relativ größere Einkommen den Durchschnitt
wesentlich in die Höhe getrieben. Die Statistik
stellt Einkommen fest von 16 400, 13200,
10 800 J, nicht weniger als 6 von 10 000 M
usw. Das ist zugleich eine neue Bestätigung der
Behauptung, daß die Lage der Privatangestellten
sehr viel weniger gleichartig ist als die Lage der
Arbeiter. Auf Grund einer von dem Deutschen
Technikerverband 1907 veranstalteten Erhebung
konnte festgestellt werden, daß fast die Hälfte der
in der Erhebung mit einbezogenen Maschinen-
und elektrotechnischen Beamten in den verschieden-
sten Altern stehend auf ein gleiches oder gar ge-
ringeres Einkommen angewiesen sind als die Me-
tallarbeiter.
Ein rein zahlenmäßiger Vergleich der Ein-
kommensverhältnisse der Arbeiter einerseits und
der Privatbeamten anderseits würde aber ein un-
richtiges Bild geben, weil der „Mangel“ kein ab-
soluter Begriff ist, sondern nach der gesamten so-
zialen Lage, der Herkunft, der Bildung gemessen
werden muß. Gebessert werden kann das ungün-
stige Gesamturteil über die soziale Lage der Pri-
vatbeamten nicht dadurch, daß man deren Aussich-
ten, sich selbständig zu machen, in den Bereich der
Erörterungen zieht. Ein Schriftsteller, Johannes
Buschmann, hat 1906 den Versuch gemacht, durch
eine Umfrage bei den Organisationen der Hand-
lungsgehilfen festzustellen, wie groß der Prozent-
satz der kaufmännischen Angestellten ist, die sich
selbständig gemacht haben. Am aussichtslosesten
ist die Lage der Bankangestellten. Nur einige
wenige Personen gelangen zur Selbständigkeit, da
infolge der andauernden Bankkonzentrationen die
Zahl der selbständigen Existenzen im Bankgewerbe
immer mehr reduziert wird. Aber auch sonst ist
im eigentlichen Handelsgewerbe der Prozentsatz
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derjenigen, die sich selbständig machen, auffallend
niedrig. Buschmann findet auf Grund der An-
gaben des Deutsch-nationalen Handlungsgehilfen-
verbands, des Vereins für Handlungskommis von
1858 und des Verbands katholischer Vereini-
gungen Deutschlands, daß im Durchschnitt nur
4 % zur Selbständigkeit gelangen. Nach der Be-
hauptung der Deutschen Industriebeamtenzeitung
gelangt man nun aber, wenn man dieselbe Frage
für die technischen Angestellten aufwirft, zu einem
noch ungünstigeren Prozentsatz (Industriebeamten-
zeitung 1907, S. 223). Relativ am günstigsten
sind die Aussichten im Baugewerbe, zur Selb-
ständigkeit zu gelangen; aber auch hier sollen nicht
mehr als 5 % der Angestellten die erstrebte Selb-
ständigkeit erreichen. Beim Maschinenbau und der
Elektrotechnik handelt es sich um 1/2 %, und noch
geringer ist der Prozentsatz bei den Grubenbeamten
und den Chemikern.
Schon sind die gewerkschaftlichen Organisa-
tionen der Arbeiter überzeugt, daß über kurz oder
lang auch die Privatbeamten in ihre Reihen ein-
treten werden. Der 6. Kongreß der Gewerkschaf-
ten Deutschlands in Hamburg 1908 faßte einen
Beschluß zugunsten der Privatbeamtenbewegung,
in dem es u. a. heißt: „... Der Kongreß macht
darauf aufmerksam, daß die kaufmännischen und
technischen Angestellten gleichermaßen zu den pro-
letarischen Schichten der Bevölkerung gehören wie
die Arbeiter, und sie, wie diese, von ihrer Hände
oder ihres Kopfes Arbeit leben. Niedrige Ent-
lohnung, lange Arbeitszeit und andere ungünstige
Bedingungen sind heute nicht nur für das Arbeits-
verhältnis der Arbeiter, sondern auch für den
Dienstvertrag der Angestellten charakteristisch. An-
gestellte und Arbeiter haben also gleiche Interessen
gegenüber dem Unternehmertum zu verfechten
Der Kongreß erklärt daher, den im Sinn der
modernen Gewerkschaftsbewegung gehaltenen For-
derungen der kaufmännischen und technischen An-
gestellten, die eine Verbesserung ihrer wirtschaft-
lichen Lebenslage durch gewerkschaftliche und ge-
setzliche Reglung bezwecken, ausdrücklich seine volle
Sympathie. Je rascher die Arbeiterschaft in
ihrem Kampf vor= und aufwärts schreitet, desto
schneller werden die Angestellten nachfolgen können;
anderseits wird auch die Bewegung der Angestell-
ten zur Verbesserung ihrer Lohn= und Arbeits-
bedingungen den Arbeitern ihren Kampf zu er-
leichtern vermögen."“
III. Die Organisation der Privatbeamten.
Tatsächlich sind und bleiben aber die Interessen
der Privatbeamten in manchen Punkten anders
geartet als die Interessen der Handarbeiter. Sie
werden daher für absehbare Zeit ihre eignen
Wege gehen. Dabei sind sie insofern ungünstiger
gestellt als die Arbeiter, weil die einheitliche Or-
ganisation der Angestellten noch wesentlich schwie-
riger ist als die einheitliche Organisation der Ar-
beiter. Das Klassenbewußtsein der Privatbeamten,
so hat man gesagt, werde überwuchert von dem