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gung der Arbeiter am Reingewinn, verbunden mit
Sparkassensystem, vorgeschlagen werden. Im
übrigen verfolgt das Buch den Nachweis, daß das
freie, aus der Gebundenheit der Feudalität und
der Gutsherrlichkeit herausgetretene Grundeigen-
tum am besten den materiellen und geistigen, po-
litischen und sozialen Interessen der Völker ent-
spricht. Durch diese Arbeit weiteren Kreisen be-
reits als tüchtiger Jurist und weitsichtiger Volks-
wirtschaftler bekannt, wird er 1848 vom Siebener-
ausschuß in das Frankfurter Vorparlament be-
rufen, in welchem er entschieden dessen von Hecker
beantragte Permanenzerklärung bekämpft und zu
Fall bringt. Vom Kreis Kempen-Geldern zum
Abgeordneten, vom Kreis Kochem und dem Land-
kreis Aachen zum Stellvertreter in die preußische
Nationalversammlung gewählt, nimmt er wesent-
lichen Anteil an der Gründung der monarchisch
gesinnten Rechten (150 Mitglieder), welche sowohl
die ehemaligen reaktionären als auch die konser-
vativen und ernstlich konstitutionellen Mitglieder
der Versammlung in sich schloß. Ihr Programm
war Vereinbarung der Verfassung im weitesten
Sinn. Reichensperger vertrat das streng konstitu-
tionelle Prinzip und übte bald einen führenden
Einfluß aus im Sinn der Mäßigung und Be-
sonnenheit. Als das Parlament angesichts der
drohenden Haltung des Berliner Pöbels vertagt
und nach Brandenburg verlegt wird, die wider-
spenstige Mehrheit aber in Berlin weiter tagt,
führt er auf Veranlassung des Ministers v. Man-
teuffel und im Auftrag der Rechten eine diploma-
tische Mission zur Nationalversammlung in Frank-
furt aus, mit dem Erfolg, daß die letztere den von
jenem Rumpfparlament gefaßten Beschluß auf
Suspension der Steuererhebung für „null und
nichtig“ erklärt. War hierdurch der Sache der
preußischen Revolution in der öffentlichen Mei-
nung entschiedener Abbruch getan, so vereitelte er
in der Folge auch die Anstrengungen der Linken,
welche auf eine Fortsetzung der Politik des preu-
ßischen Rumpfparlaments gerichtet waren. Der
frühere Abgeordnete und Minister Rodbertus be-
reitete nämlich eine Schrift vor, in welcher er das
Verhalten des Rumpfparlaments als gesetzlich ver-
trat und die Regierung wegen der Verlegung und
demnächstigen Auflösung der Nationalversamm-
lung heftig angriff. Minister v. Manteuffel war
durch die geheime Polizei in den Besitz der Korrek-
turbogen gelangt und stellte an Reichensperger das
Ansinnen, baldigst eine Gegenschrift abzufassen,
damit die öffentliche Meinung nicht irregeführt
werde. Da der Minister, nicht aber Reichens-
perger den Erwerb der Druckbogen zu vertreten
hatte, so ging Reichensperger darauf ein und för-
derte die Gegenschrift so, daß sie zum Erstaunen
von Rodbertus nicht weniger als des Publikums
schon wenige Tage nach der Schrift des ersteren
erschien: „Die Preußische Nationalversammlung
und die Verfassung vom 5. Dez. Beleuchtung der
Ansprache des Abgeordneten Rodbertus an seine
Reichensperger, Peter Franz.
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Wähler“, Berlin 1849. In dieser kleinen, aber
ausgezeichneten staatsrechtlichen Abhandlung, als
deren Zweck er selbst bezeichnet, daß „aus dem
Glühofen der Polemik der Silberblick der Wahr-
heit schlackenlos hervorbreche“, geht er mit allem
Rüstzeug des scharfsinnigen Juristen den sehr zu-
versichtlich auftretenden, aber desto schwächeren
Gründen des Gegners zu Leibe und vereitelt
gründlich die Wirkungen einer demagogischen Agi-
tation auf die Massen. Wenn Reichensperger
später in den „Erlebnissen eines alten Parlamen-
tariers im Revolutionsjahr 1848“, Berlin 1882,
mit Recht sagen konnte: „Das preußische König-
tum hat mit Hilfe des besonneneren Teils der Be-
völkerung und seiner Vertreter die Revolution be-
siegt“, so wird es stets als der eigentliche poli-
tische Adelsbrief Reichenspergers zu betrachten
sein, daß er zu diesem Sieg als einer der be-
sonnensten und zugleich begabtesten der Vertreter
sein erhebliches Teil mitgewirkt hat, mitgewirkt
als einer der vom Radikalismus bestgehaßten und
oft unter dringender Lebensgefahr. — Als Mit-
glied des Erfurter Volkshauses spricht er mit
Bruder August der Union die rechtliche Grund-
lage ab und sucht ihr auch die faktische zu ent-
ziehen, weil eine Union, die mit der Zerreißung
Deutschlands, ja vielleicht mit einem Bürgerkrieg
beginnen mußte, ihm zu gewagt erscheinen mochte.
In das Jahr 1850 fällt die Entstehung der
kleinen Schrift „Keine Einkommensteuer“, in
welcher er der von der Zweiten Kammer be-
schlossenen Aufhebung der Schlacht= und Mahl-
steuer sowie Einführung der Einkommensteuer,
weil nicht zu Wort gekommen, widerspricht.
In der im Herbst 1849 gewählten Zweiten
Kammer, welcher die Revision der oktroyierten
Verfassung vom 5. Dez. 1848 oblag, gelang es
Peter an der Spitze einer Anzahl von Gesinnungs-
genossen, welche mit ihm das Zentrum des Hauses
zwischen den sich aufs heftigste befehdenden Par-
teien der Rechten und der Linken besetzten, die-
jenigen Grundsätze über das Verhältnis von
Kirche und Staat zur Geltung zu bringen, welche
in Frankfurt der Katholische Klub beschlossen
hatte (Revidierte Verfassung vom Jan. 1850).
Auch nachdem August (auf Peters Rat) durch
Nachwahl April 1851 in die Zweite Kammer ein-
getreten war, blieben die um Reichensperger im
Zentrum der früheren Politik getreu: „sie ver-
folgten den gesunden Mittelweg und erhielten sich
dabei ihre neutrale Meinung“, wie v. Vincke
spottete.
Mitten in den Stürmen der Politik hatte Rei-
chensperger Muße gefunden, zufolge Auftrags des
Landwirtschaftlichen Vereins für Rheinpreußen
einen Bericht zur Verbesserung des rheinischen
Hypothekenwesens zu verfassen (1851). Derselbe
gipfelt in einem Antrag an das Staatsministe-
rium, in Abänderung d. Art. 1583 des Code
civil die Ubertragung des Grundeigentums trans-
skriptionspflichtig und nur bei erfolgter Trans-