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Güter wertbildend, die durch Arbeit nicht ver-
mehrt werden können (Kunstwerke, erstklassige
Weine usw.). Bei allen andern Gütern ist die in
ihnen verkörperte Arbeitsmenge der einzige den
Tauschwert bestimmende Faktor, allerdings nicht
in dem Sinn, daß der absolute Güterwert gleich
sei der in jedem Gut verkörperten Arbeitsmenge,
wohl aber daß der relative Wert, ihr Austausch-
verhältnis, ausschließlich durch diese Arbeitsmenge
bestimmt werde. Die Reduzierung verschieden
qualifizierter Arbeit auf Arbeitswerteinheiten voll-
zieht sich selbsttätig durch die Ausgleichung der
am Markt sich gegenübertretenden Bewertungen.
Der Gütervorrat, der in die Produktion, besonders
in der arbeitsteiligen Verkehrswirtschaft, als
Hauptproduktionsfaktor eingeht, ist als vergegen-
ständlichte Arbeit der unmittelbar erforderlichen
Arbeit zuzuschlagen. Eine Modifikation des reinen
Arbeitswertgesetzes wird aber durch die verschie-
dene Zusammensetzung des verwendeten Kapitals,
d. h. durch die Unterschiede zwischen stehendem
und umlaufendem Kapital einerseits, der Länge
des Weges, den das in die Produktion eintretende
Kapitalgut bis zur Marktreife zurückzulegen hat,
anderseits, herbeigeführt. Das Gut, auf dessen
Herstellung mehr stehendes Kapital und eine längere
Zeitperiode verwendet wurden, erzielt einen höheren
Preis als Güter, die mit derselben Arbeitsmenge,
aber in kürzerer Zeit hergestellt wurden. Um die
Veränderungen im relativen Wert der Güter zu
untersuchen, bedürfte man eines unveränderlichen
Maßstabs, den es aber nicht gibt. Es tritt also
zu der bereits geschilderten Modifikation des Ar-
beitswerts durch die verschiedene Zusammensetzung
und Dauer des Produktivkapitals noch im Geld-
preis die Störung durch den schwankenden Geld-
wert hinzu. Der natürliche Wert der Güter kommt
aber auch deswegen in ihrem Marktpreis nicht rein
zum Ausdruck, da die Kapitalsanlagen in den ver-
schiedenen Produktionszweigen nach ihrer Sicher-
heit und aus sonstigen Gründen verschieden be-
wertet werden. Hierdurch entsteht ein Schwanken
des Marktpreises, der sich aber kraft jener Tendenz
der Kapitale, überall die vorteilhafteste Anlage
auszusuchen, dennoch durch Ausgleichung des
Kapitalzinses immer wieder dem natürlichen Preis
nähert.
Grundrente. Das Gesamtprodukt der
menschlichen Arbeit verteilt sich unter drei Ge-
sellschaftsklassen: Grundeigentümer, Kapitalisten
und Arbeiter. Jener Teil des Gesamtertrags, der
den Grundbesitzern für die Benützung „der ur-
sprünglichen und unzerstörbaren Kräftedes Bodens“
gezahlt wird, ist die Grundrente; dieselbe ist weder
ein Zuschlag zu dem natürlichen, durch die ver-
wendete Arbeitsmenge bedingten Güterpreis (Mo-
nopolpreistheorie) noch ein Abzug von dem der
Arbeit zukommenden Lohne (Monopollohntheorie).
Sie entsteht vielmehr auf natürlich ökonomischem
Weg durch die fortschreitende wirtschaftliche Okku-
pation der Erde. Monopolrente kann nicht ent-
Ricardo.
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stehen, solang noch anbaufähiger Boden irgendwo“
auf der Erde nicht angebaut ist und solang in die
landwirtschaftliche Produktion noch Kapitalien ge-
steckt werden können, die irgend einen, wenn auch
noch so geringen Ertrag abwerfen. Begründung:
Die ersten Bodenbebauer haben die ergiebigsten
Böden angebaut; sie können keine Rente beziehen,
da noch Boden in Hülle und Fülle vorhanden ist.
Sobald durch Bevölkerungsvermehrung die Nach-
frage nach Nahrungsmitteln wächst und ihr Preis
sich über den natürlichen Preis zu heben beginnt,
werden die Böden zweitbester Kategorie, deren
Anbau sich jetzt bei erhöhtem Preis lohnt, in An-
griff genommen. Der Preis stellt sich nunmehr
auf die Summe von Arbeitslohn und Kapitals-
ertrag für diese zweite Bodenkategorie us. Immer
wird die letzte unter den gegebenen wirtschaftlichen
Verhältnissen anbauwürdige Bodenkategorie, die
eben noch Arbeitslohn und Kapitalertrag bringt,
also die Rente Null hat, den Preis des gesamten
Bodenprodukts bestimmen, da dieser Preis auf
einem Markt ohne Berücksichtigung der Unter-
schiede in den Erzeugungskosten einheitlich sein
muß. So entsteht für die Bebauer besserer Böden
eine Differentialrente. Diese ist sonach Folge der
natürlichen Preisbewegung und nicht selbst Preis-
bestimmungsgrund. Gleiche Unterschiede in den
Erzeugungskosten und daher Differentialrenten
ergeben sich aus der verschiedenen Entfernung der
Produzenten vom Markt und aus der nach dem
Gesetz des abnehmenden Bodenertrags abnehmen-
den Ergiebigkeit der in die landwirtschaftliche
Produktion gesteckten Zusatzkapitalien. Es ergibt
sich hieraus auch, daß die Grundrente notwendig
steigende Tendenz haben muß, die durch Ver-
besserungen der Produktionstechnik nur zeitweise
wettgemacht werden kann.
Arbeitslohn. Ebensowenig wie die Grund-
rente ist auch in der Regel der Arbeitslohn für den
Güterpreis bestimmend, sondern vielmehr um-
gekehrt der Güterpreis für den natürlichen Arbeits-
lohn. Dieser ist dann gegeben, wenn der Arbeiter
bei demselben existieren und sein Geschlecht fort-
pflanzen kann, d. h. wenn er seine Produktions-
und Reproduktionskosten ersetzt erhält. Dieser
natürliche Arbeitslohn wird aber ebenso wie der
Kapitalgewinn modifiziert durch das Verhältnis
von Angebot und Nachfrage; durch dieses wird
der Marktpreis der Arbeit bestimmt. Die Nach-
frage nach Arbeit ist durch die Größe des der
Arbeit als Unterlage dienenden Produktions-=
kapitals (Lohnfonds) gegeben. Das Angebot wird
durch die Gesetze der natürlichen Bevölkerungs-
vermehrung beherrscht. Da das Kapital rascher
als die Bevölkerung zu wachsen pflegt, stellt sich
der Marktpreis der Arbeit durch lange Zeiten
über ihren natürlichen Preis. Hierdurch vergrößert
sich der Anreiz zur Bevölkerungsvermehrung, und
diese drückt den Lohn wieder auf den natürlichen
Preis herab. Da aber gleichzeitig nach dem Mal-
thusschen Gesetz des abnehmenden Nahrungsspiel-