Rangordnung, Zahl. 483
Posen, Stettin, 2 Ober-Stabsärzte bei dem Kadettenhause zu Berlin und
zu Wahlstatt.) ’)
4. An Stabs-Aerzten sind vorhanden 208 und zwar: 162 Bataillonsärzte
bei den 2. und Füsilier-Bataillonen der 81 Infanterie-Regimenter,
10 Bataillonsärzte bei den 9 Jäger-Bataillonen und dem Garde-Schützen-Bataillon,
9 Bataillonsärzte bei den 9 Pionier-Bataillonen, 2 Stabsärzte
bei den beiden Unterofficier-Schulen zu Potsdam und Jülich, 1 Stabsarzt
bei den technischen Militär-Anstalten zu Spandau, 3 Stabsärzte bei den
Kadettenhäusern zu Culm, Potsdam und Bensberg, 21 Garnisonärzte zu
Cöln, Colberg, Cosel, Cüstrin, Danzig, Glatz, Glogau, Graudenz,
Luxemburg, Mainz, Minden, Neisse, Pillau, Saarlouis, Schweidnitz,
Spandau, Stralsund, Thorn, Torgau, Wesel, Wittenberg. — Ausser den
genannten Stabsärzten befinden sich noch 2 im Medicinalstabe der Armee
und endlich ist der grösste Theil der früheren Oberärzte des med.-chir.
Friedrich-Wilhelms-Instituts zu Stabsärzten ernannt; einer der letzteren
versieht den ärztlichen Dienst im Invalidenhause zu Berlin. ')
i der Marine, welche im Folgenden einer weiteren Besprechung
nicht unterzogen wird, finden sich an Ober-Militärärzten: 1. ein Generalarzt
der Marine zu Rerlin, 2. ein Öberstabs- und Marinearzt 1. Klasse
als Marine-Stationsarzt in Danzig, ein Oberstabs- und Marinearzt 1. Klasse,
kommandirt zum Seebataillon in Danzig, 3. 6 Stabs- und Marineärzte
2. Klasse auf den Schiffen, der Matrosen-, Werft- und Schiffsjungen-Division,
dem Marine-Depot in Stralsund, im Jahdegebiet.
b) Im Kriege.
Ueber die Zahl des obermilitär-ärzlichen Personals bei einer Mobilmachung
oder im Kriege mögen folgende Andeutungen genügen:
Bei jedem Armeekorps ist ausser dem mobilen Korps-Generalarzt
noch ein stellvertretender Generalarzt anzustellen, welcher am Sitze des
stellvertretenden General-Kommandos zurückbleibt; hierzu sollen vorzugsweise
zum Felddienst. nicht mehr ganz geeignete Regiments- Aerzte angestellt;
auch können qualificirte Garnisonärzte für diese Stelle benutzt werden. ?)
Für die Feldlazarethe sind nach dem jetzigen Etat, welcher jedoch demnächst
abgeändert werden wird, erforderlich:
a) für das Hauptfeldlazareth: 1 Ober-Stabsarzt, 6 Stabsärzte,
b) für jedes der 3leicht. Feldlaz.: 2
Im Ganzen beträgt der Bedarf eines Armeekorps (z. B. des 1.) an
General-, Oberstabs- und Regiments-Aerzten, sowie an Stabs- und Bataillons-
und an Stabs- und Garnisonärzten für den mobilen Zustand der
Armee: 79 Ober-Militärärzte; und zwar 2 Generalärzte, (einen mobilen
und einen stellvertretenden); 15 Oberstabsärzte (1 für das Hauptfeldlazareth,
8 für die Linien-Infanterie-, 5 für die Linien-Kavallerie-Regimenter,
1 als Garnisonarzt); 62 Stabsärzte (17 für die Linien-Infanterie °)
und die Jäger, 2 für die beiden Landwehr-Kavaller ie-Regimenter, 1 für
den Stab der Artillerie-Brigade und die Reserve-Artillerie, t für das
Pionier-Bataillon, i2 für die Feldlazarethe, 11 für die Ersatztruppen,
mindestens 14 für die Truppen des 2. Aufgebots, d Garnisonärzte); für
jedes Infanterie-Bataillon und jedes Kavallerie-Regiment ist dabei ein
}) Ganz neuerdings ist bei dem Invalidenhause zu Berlin ein OLer-Stabs-Arzt angestellt
worden.
2, Allerh. K..O. v. 6. März 1833.
>) Allerh. K.-O. v. 31. März 1859. 91: