Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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waren 1641 noch drei am Leben (Wilhelm, 
Albert, Ernst); diese nahmen 1641 eine neue 
Teilung vor, in die (jüngere) weimarische, die 
eisenachische und gothaische Linie. Die eisenachische 
Linie (Albert) starb schon 1645 aus, ihre Be- 
sitzungen wurden zwischen der weimarischen und 
gothaischen Linie geteilt, ebenso die 1660 an- 
gefallenen hennebergischen Besitzungen und 1672 
die altenburgischen Besitzungen (einschließlich Co- 
burg). Seitdem bestehen im ernestinischen Hause 
zwei Hauptlinien, die weimarische Linie, deren 
Stifter Herzog Wilhelm (71 1662) ist, und die 
gothaische Liie, deren Stifter Ernst der 
Fromme ist (vgl. d. Art. Sachsen-Coburg und 
Gotha). 
In Weimar nahmen die Söhne Herzog Wil- 
helms 1672 schon wieder eine Landesteilung vor, 
aus der eine weimarische, eine eisenachische, eine 
jenaische und eine Linie Marksuhl hervorgingen; 
Marksuhl starb schon 1668, Jena 1690 aus, 
Eisenach 1741. Die Besitzungen sämtlicher drei 
Linien fielen an Weimar zurück, wo Ernst August I. 
durch Testament vom 4. Aug. 1717 (vom Kaiser 
1724 bestätigt) die Primogeniturordnung ein- 
geführt hatte; seit dem Heimfall Eisenachs (1741) 
nannte er sich Herzog von Sachsen-Weimar- 
Eisenach. Auf Ernst August I. (7 1748) folgte 
sein Sohn Ernst August II. (1 1758). Dessen 
Witwe Amalia, eine Prinzessin von Braun- 
schweig, war für ihren minderjährigen Sohn 
Karl August (1758/1828) Regentin bis 1775; 
Karl August erhob Weimar zur Musenstadt und 
geistigen Zentrale Deutschlands (Goethe, Schiller, 
Wieland, Herder). Nach den Schlachten von Jena 
und Auerstädt trat er dem Rheinbund bei (15. Dez. 
1806), nach der Schlacht bei Leipzig ging er zu 
den Verbündeten über. Auf Grund der Wiener 
Kongreßakte und der Verträge mit Preußen vom 
1. Juni und 22. Sept. 1815 trat Preußen an 
Sachsen-Weimar verschiedene Gebiete ab, Teile 
des ehemaligen Fürstentums Fulda (Eisenacher 
Oberland) und verschiedene an oder in der Nähe 
der weimarischen Grenzen gelegene Gebiete (den 
heutigen Neustädter Kreis, die Herrschaften Blanken- 
hain und Niederkranichenfeld, das Amt Tauten- 
burg, die Ordenskommenden Zwätzen, Lehesten 
und Liebstädt und mehrere Ortschaften), im Ge- 
samtumfang von 1750 qkm mit 77000 Ein- 
wohnern. Zu diesen Erwerbungen kam 1821 
noch das Amt Oldisleben gegen eine Geldentschä- 
digung an die gothaischen Linien. Am 31. April 
1815 nahm Karl August den Titel „Großher- 
zog von Sachsen-Weimar-Eisenach" an. Bis 
zum Jahr 1809 hatten besondere Ständeversamm- 
lungen für den weimarischen, eisenachischen und 
jenaischen Landesteil bestanden, die jedoch ohne 
allen Einfluß gewesen waren. Im Jahr 1809 
erhielt das Land eine gemeinsame ständische Ver- 
fassung, die drei Körperschaften der Prälaten, der 
Ritterschaft und der Städte wurden aufgehoben, 
eine Landschaftsdeputation von 12 Abgeordneten 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
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(6 Gutsbesitzern, 5 Vertretern der Städte, 1 Ver- 
treter der Universität Jena) eingerichtet und das 
Land in drei Kreise (Weimar, Jena, Eisenach) 
geteilt. Im Jahr 1816 (5. Mai) wurde eine 
konstitutionelle Verfassung (die erste in Deutsch- 
land) gegeben, die allerdings noch eine Mischung 
altständischer und modern repräsentativer Elemente 
war. Die Volksvertretung bestand aus einer 
Kammer, in welche Rittergutsbesitzer, Städte und 
Bauern je 10, die Universität 1 Abgeordneten 
wählte. Nur mit Mühe rettete der Großherzog 
diese neue Verfassung gegenüber den Karlsbader 
Beschlüssen. Als Kontingent zum Deutschen Bund 
stellte das Großherzogtum 2010 Mann in 2 Ba- 
taillonen Linieninfanterie. Es hatte auf dem 
Bundestag (mit den andern ernestinischen Landen) 
die 12. Stelle, im Plenum eine Stimme. Auf 
Karl August folgte sein Sohn Karl Friedrich 
(1828/53); er trat 1834 dem Zollverein bei, 
änderte infolge der Bewegungen von 1848 die 
Verfassung durch das Grundgesetz vom 15. Okt. 
1850 und das Wahlgesetz von 1852 und refor- 
mierte Gerichtswesen und Steuerverwaltung, 
Kirchen= und Schulwesen. Ihm folgte sein Sohn 
Karl Alexander (1853/1901). Die 1848 
vollzogene Vereinigung der Domänen mit dem 
Staatsgut wurde 1854 infolge Protestes der 
Agnaten des großherzoglichen Hauses wieder auf- 
gehoben (bgl. Sp. 873). In der schleswig-hol- 
steinschen Frage stand Weimar mit Nachdruck auf 
seiten des Augustenburgers, 1866 aber auf der 
Seite Preußens und erklärte (5. Juliö seinen Aus- 
tritt aus dem Deutschen Bund. Am 18. Aug. 
trat es dem Norddeutschen Bund bei. Das Wahl- 
gesetz wurde 1874 und 1896 umgestaltet, Kunst 
und Wissenschaft und der materielle Wohlstand 
des Lands wesentlich gefördert, die Verwaltung 
ausgebaut. Auf Karl Alexander folgte 1901 sein 
Enkel Wilhelm Ernst (geb. 1876), der sich 
1910 in zweiter Ehe mit Karola Feodora von 
Sachsen-Meiningen vermählte. Die erste Ehe 
(mit Karoline Prinzessin Reuß ä. L., 1 1905) 
war kinderlos. 1909 wurde ein neues Landtags- 
wahlgesetz geschaffen. 
2. Fläche, Bevölkerung. Das Großherzog- 
tum hat einen Flächeninhalt von 3610,96 qkm; 
es besteht aus drei voneinander getrennten Ge- 
bieten, dem weimarischen Kreis (rund 1760 qkm), 
dem Eisenacher Kreis (1200 qkm), dem Neu- 
städter Kreis (620 qkm) und 13 Exklaven. Zum 
weimarischen Kreis gehören das Amt Allstedt 
und der Flecken Oldisleben (beide südlich vom 
Harz), das Amt Ilmenau und zwei Dörfer, zum 
Eisenacher Kreis das Amt Ostheim (im bayrischen 
Gebiet), das Dorf Seebach und die Zillbacher 
Forsten, zum Neustädter Kreis fünf Dörfer. Die Be- 
völkerung betrug 1905:388095, 1855;:264000, 
1816s:193 000 Seelen. Auf 1qkm kamen 1905: 
107,5, 1871:79,2 Einwohner. Dem Bekenntnis 
nach waren 1905:367 789 Evangelische, 18049 
Katholiken, 1421 Juden; auf 1000 Einwohner 
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