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ders in den Orten der Teppichknüpfereien und
Webereien vertreten, die Kattundruckerei (Hand-
druck) in Ispahan, Jesd, Schiras, Hamadan. Zu
erwähnen sind noch die Hutmacherei, die Gerberei
(in ganz Persien, am besten in Hamadan), die
lederverarbeitenden Gewerbe, die Gold- und
Silberschmiedekunst (Ispahan, Täbris, Teheran,
Schiras usw.), die Herstellung von Stahlarbeiten,
Waffen (Schiras, Ispahan), von Kupfer= und
Zinkgußarbeiten, Emaille= und Lackmalereien (Is-
pahan, Hamadan), Wasserpfeifen usw.
Der Handel Persiens leidet unter dem Mangel
an Wegen, der Unsicherheit der politischen Ver-
hältnisse und der geringen wirtschaftlichen Entwick-
lung des Landes. Die Einfuhr betrug 1908/09
(Rechnungsjahr von März zu März) 137,2, die
Ausfuhr 120,7 Mill. Jk. Den ersten Platz im
Außenhandel nimmt Rußland ein (66,2 Mill.
Einfuhr, 85,02 Ausfuhr), an zweiter Stelle Groß-
britannien (37,2 und 64,5), dann folgen In-
dien (17,8 und 6,1), die Türkei (4,37 und 13,8),
Frankreich (4,68 und 17,32), Italien (0,4 und
2,34), China (0,12 und 2,48), Deutschland (2,14
und 0,2), Asghanistan, Osterreich usp. Von den
Einfuhrartikeln stehen an der Spitze Baumwoll-
gewebe (47,62 Mill. M), Zucker (33,93), Tee (8,1),
Silber und Gold in Barren (8,03), Baumwoll=
garn (2,7), Wollgewebe (2,4), Reis, Zündhölzer,
Schußwaffen, Eisen und Stahl, Naphtha, Ge-
würze usw., von den Ausfuhrwaren Früchte
(17,28 Mill.k), rohe Baumwolle (15,69), wollene
Teppiche und Decken (14,6), Gold= und Silber-
münzen (13,9), Reis (10,6), Fische (7,1) und
Fischkonserven (0,81), Opium (5,3), Seiden-
kokons, Florettseide und Seidenabfälle (4,22),
Häute (3,88), rohe Wolle (3.,85), Gummi (3,81),
lebende Tiere (2,89), reinseidene Gewebe (1,52),
Rohseide, Drogen usw.
Der Verkehr im Land ist im allgemeinen auf
die von Karawanen ausgetretenen Wege ange-
wiesen, die mit wenigen Ausnahmen für Güter-
wagen unbrauchbar sind; der Gütertransport er-
folgt daher fast ganz mit Hilfe von Saumtieren und
Kamelen. Die wichtigsten Straßen, die ihre Ent-
stehung zum Teil den handelspolitischen Interessen
Rußlands und Englands verdanken, sind die von
Teheran ausgehenden Straßen nach Dschulfa
(über Täbris), Meschhed, Buschehr (über Schiras),
Hamadan-Kermanschah und Schuster, die von
Meschhed nach Benderabbas (über Kerman), As-
chabad und Quetta, die Straße Ahwas-Ispahan
(Lynchstraße). Von Eisenbahnen bestehen nur
13 km. Der Schiffsverkehr im Persischen Golf
wurde bis zur Einführung des persisch-arabischen
Dienstes der Hamburg-Amerika-Linie fast aus-
schließlich von britischen Schiffen besorgt; 1908/09
liefen in den Häfen des Golfes 2291 Fahrzeuge
(1329 Segelschiffe) mit 1259 640 Registertonnen
ein (davon 57 deutsche Dampfer mit 122264
R.-T.), in Mohammera am Schatt-el-Arab 873
mit 234 385 R.-T.). Von den Flüssen Persiens
Persien.
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ist nur der Karun bis Schuster schiffbar. Im
Kaspischen Meer fahren nur russische Schiffe; in
den persischen Häfen (bedeutendster Enseli) liefen
1907/08 703 Dampfer und 506 Segelschiffe mit
590 948 Tonnen Gehalt ein.
Die Post wird durch Reiter, auf den wenigen
Straßen durch Fuhrwerke befördert; es bestehen
an 140 Bureaus. Seit 1878 gehört Persien dem
Weltpostverein an. Die Mehrzahl der heute be-
stehenden Telegraphenlinien (130 Bureaus,
10 670 km Linienlänge) wurde von England
gebaut wegen der Verbindung mit Indien, einige
auch von Rußland.
Die Staatsfinanzen sind gegenwärtig
und wohl auf Jahre hinaus in trostlosem Zu-
stand; Schuld an der völligen Zerrüttung trägt
vor allem das frühere absolute Regiment mit seiner
Verquickung der Staatsausgaben und des persön-
lichen Aufwands des Schahs, seiner mangelhaften
Kontrolle über Einnahmen und Ausgaben der
Provinzen, seinem Unwesen der Pensionen, die
an zahlreiche Prinzen, Beamte, Offiziere, Geist-
liche usw. verliehen wurden und meist noch erblich
waren, seiner ungerechten Verteilung der Steuer-
last, die die Bauern in unverhältnismäßiger Weise
drückte u. dgl. Die Verfassung sieht eine gleich-
mäßigere Verteilung der Steuern vor und schafft
jedes Steuerprivileg ab; das Maß der Besteue-
rung wird jedes Jahr durch das Parlament fest-
gestellt. Nur die gesetzlich vorgeschriebenen Landes-,
Provinzial-, Unterprovinzial-, Kreis= oder Lokal-
steuern dürfen vom Volk erhoben werden. Die
Prüfung und Sichtung der Rechnungen der Steuer-
verwaltung wie der gesamten Rechnungen des
Staatsschatzes ist Aufgabe des Rechnungshofes,
der eine Gesamtabrechnung dem Parlament vor-
zulegen hat; seine Mitglieder werden vom Par-
lament in gesetzlich bestimmten Zwischenräumen
erneuert. Die Aufstellung eines Budgets ist in
den letzten Jahren noch nicht möglich geworden.
Die Einkünfte fließen hauptsächlich aus den direkten
Steuern, den Zöllen, den Abgaben für Post und
Telegraphen, aus Pachtgeldern, Konzessionen für
Fischerei-, Bergwerksrechte usp. Die Staats-
schuld besteht aus zwei russischen 5prozentigen
Goldanleihen von 22,5 und 10 Mill. Rubeln,
wofür ein großer Teil der Zolleinnahmen ver-
pfändet werden mußte. Um der gegenwärtigen
Geldnot abzuhelfen, sind Unterhandlungen mit
Rußland und Großbritannien über eine neue An-
leihe im Werk; der Versuch, eine äußere Anleihe
mit ihren drückenden Bedingungen durch eine
innere Anleihe zu vermeiden, ist nach den letzten
Nachrichten gescheitert. Die Gründung einer Na-
tionalbank (Konzessionsurkunde vom Febr. 1907),
an die alle Staatseinnahmen abzuführen wären,
durch die alle Staatsausgaben bewirkt werden
sollen und die nach Ablauf oder Ablösung der
Konzession der Imperial Bank allein das Recht
der Notenausgabe, das Recht Eisenbahnen zu
bauen, auf herrenlosem Boden nach Metallen zu