Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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weisung oder in einem Scheck zusammengefaßt 
werden (Sammelüberweisung, Sammelscheck). — 
Die Gebühren sind niedrig und bedeuten eine große 
Verbilligung des Zahlungsverkehrs. Es werden er- 
hoben: 1) bei Bareinzahlungen mittels Zahlkartefür 
je 500 Moder einen Teil dieser Summe 5 Pfennig; 
2) für jede Barrückzahlung a) eine feste Gebühr 
von 5 Pfennig, b) außerdem ½/16 vom Tausend 
des auszuzahlenden Betrags (Steigerungsgebühr) 
3) für jede Übertragung von Konto zu Konto 
8 Pfennig. Bei starkem Verkehr (jährlich mehr 
als 600 Buchungen) werden Zuschlaggebühren 
(7 Pfennig für jede weitere Buchung) erhoben, 
die indes für den größten Teil der Kontoinhaber, 
insbesondere für die mittleren Geschäftsleute, nicht 
in Betracht kommen. — Von sonstigen Bestim- 
mungen sei hervorgehoben: Die Post schreibt für 
Zahlkarten, Uberweisungen und Schecks die Be- 
nutzung bestimmter Formulare vor. Die Formu- 
lare zu Überweisungen werden in Blattform und 
in Postkartenform (Giropostkarten) ausgegeben. 
Auch die Scheckformulare werden in Blattform 
und in Kartenform hergestellt. Das Karten- 
formular stellt eine Vereinigung des Schecks und 
der Zahlungsanweisung dar. Für Zahlkarten und 
Schecks ist ein Höchstbetrag von 10 000 M. für 
Giropostkarten ein solcher von 1000 M festgesetzt, 
während Überweisungen in Blattform in jeder 
Höhe zulässig sind. Von dem jeweiligen Stand 
seines Guthabens wird der Kontoinhaber amtlich 
benachrichtigt. Die Sendungen der Postscheck- 
ämter und Postanstalten an die Kontoinhaber 
werden portofrei befördert, nicht dagegen die Sen- 
dungen der Kontoinhaber an die Postscheckämter. 
Verzeichnisse der Kontoinhaber können durch die 
Postanstalten bezogen werden. 
Die Statistik des deutschen Postscheckverkehrs 
zeigt das Bild einer erfreulichen Entwicklung. Zahl 
der Kontoinhaber im ganzen Reich am 31. Dez. 
1909: 43929, am 30. Juni 1910: 51 767. 
Gesamtumsatz im Jahr 1909 über 11 Mil- 
liarden M. 
Ein bedeutsamer Fortschritt aus dem Gebiet des 
Postscheckwesens ist der am 1. Febr. 1910 zwischen 
dem Deutschen Reich, Osterreich, Ungarn und der 
Schweiz eingerichtete internationale Post- 
giroverkehr. Jeder Inhaber eines Scheck- 
kontos bei einem deutschen Postscheckamt kann von 
seinem Konto Beträge auf ein Scheckkonto bei dem 
Postsparkassenamt in Wien oder der Ungarischen 
Postsparkasse in Budapest oder den schweizerischen 
Postscheckbureaus überweisen, und umgekehrt. Die 
Gebühr für eine Überweisung beträgt ½ vom 
Tausend des überwiesenen Betrags, mindestens 
20 Pfennig. Aufträge zu Barauszahlungen wer- 
den nicht ausgeführt. In gleicher Weise findet seit 
dem 1. Nov. 1910 ein Postgiroverkehr zwischen 
Deutschland und Belgien statt (Konten bei der 
Belgischen Nationalbank). 
Literatur. Eine umfassende Übersicht über die 
Lit. zum Scheckwesen bis 1900 gibt Georg Cohn im 
  
Scheck usw. 
  
910 
Handwörterb. der Staatswissenschaften III (21900) 
38/42. Weitere beachtenswerte Literaturangaben 
bieten u. a. Kirschberg, Der Postscheck (1906) 234 
bis 244; Schanz im Wörterbuch der Volkswirtschaft 
II (1907) 767/768; Lessing, Scheckgesetz (1908), 
besonders 12/14; Proebst, Die Grundlagen unseres 
Depositen= u. Scheckwesens (1908) 161/173. Im 
einzelnen sei hervorgehoben: 
Art. über den Scheck von Cohn a. a. O. 20 ff 
u. Schanz a. a. O. 757 ff; Verhandlungen des 
11. deutschen Handelstages am 15. u. 16. Dez. 
1882, Stenogr. Bericht; Rich. Koch, über Giro- 
verkehr u. den Gebrauch von Schecks als Zahlungs- 
mittel, in Buschs Archiv XXXVII 85 ff, auch in 
der Schrift: Vorträge u. Aufsätze aus dem Han- 
dels= u. Wechselrecht (1892); Buff, Der gegen- 
wärtige Stand u. die Zukunft des Scheckverkehrs 
in Deutschland (1907); Thorwart, Die Bedeutung 
des Scheckverkehrs (1907); Proebst, Die Grund- 
lagen unseres Depositen- u. Scheckwesens (1908); 
über Postkartenschecks Schwerdtfeger in der Zeit- 
schrift für handelswissenschaftliche Forschung (März. 
1909); Riedel, Der Giro= u. Scheckverkehr bei den 
Sparkassen (1910). Geschichtliches auch bei G. Cohn 
in der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissensch. 
1l (1878) 117 ff, III (1881) 69 ff; L. Goldschmidt, 
Universalgeschichte des Handelsrechts, im Hand- 
buch des Handelsrechts (I1891) 324 ff; Kirschberg, 
Der Postscheck (1906) 4f f; Preisigke, Girowesen 
im griechischen Agypten (1910) 128 ff, 209 
Scheckrecht: Reichstagsdrucksachen I. Session 
1907/08 (Entwurf des Scheckgesetzes nebst Begrün- 
dung, Beratungen); die verschiedenen Ausgaben 
des Scheckgesetzes vom 11. März 1908, von denen 
der Kommentar von Lessing (1908) und die kleinen 
Ausgaben von Apt (51909) u. Schiebler (1908) 
hervorgehoben seien; Conrad, Handbuch des deut- 
schen Scheckrechts unter Berücksichtigung der aus- 
ländischen Gesetzgebung (1908); Langen, Zum 
Scheckrecht, Erörterungen über die Rechtslage des 
Schecks außerhalb des Scheckgesetzes (1910); Breit, 
Pflichten u. Rechte des Bankiers unter dem neuen 
Scheckgesetz (1908). — Ausländisches Scheckrecht: 
Borchardt, Die Handelsges. des Erdballs (31906ff); 
Conrad a. a. O. 292 ff; Raudnitz, Das Scheckrecht 
in den europäischen Staaten, in Grünhuts Zeitschr. 
für das Privat= u. öffentl. Recht der Gegenwart 
XXXVI (1910) 375/450. 
Giroverkehr: Art. „Giroverkehr“ von Rich. 
Koch im Handwörterbuch der Staatswissenschaften 
V (81909) 14 ff u. von Schanz im Wörterbuch der 
Volkswirtschaft I (21906) 1105 ff; „Die Reichs- 
bank 1876/1900“ 50 ff; Stähler, Der Giroverkehr 
(1909); Stelzer, Der Giroverkehr bei den bayr. 
Rentämtern (1909); Steinbach, Der Giroverband 
sächs. Gemeinden (1910). — Preisigke, Girowesen 
im griechischen Agypten (1910). 
Abrechnungsverkehr: Art. „Abrechnungs- 
stellen“ von Rich. Koch im Handwörterbuch der 
Staatswissenschaften 1 (61908) 6 ff u. von Schanz 
im Wörterbuch der Volkswirtschaft 1 (51910) 4 f; 
Art. „Clearing-House“ von Rauchberg im Hand- 
wörterbuch der Staatswissenschaften III (81909) 
402 ff; Rich. Koch, Abrechnungsstellen in Deutsch- 
land u. deren Vorgänger, in der Schrift: Vorträge 
u. Aufsätze aus dem Handels= u. Wechselrecht 
(1892); ders., Fortschritte im deutschen Clearing- 
wesen, in Deutsche Revue (Juni 1910); Tesche- 
macher, Der Abrechnungsverkehr bei der Reichs-
	        
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