977
die fixierte Entschädigung, — in letzterem Fall
jedoch nur, sofern nicht seit der unrechtmäßigen
Lösung des Arbeitsverhältnisses bereits 14 Tage
verflossen sind. Dieses Recht auf fixierte Ent-
schädigung steht kraft Gesetzes nur den kleineren
Arbeitgebern (mit weniger als 20 Arbeitern) und
ihren Arbeitern zu. In der Großindustrie ist die
Reglung der Schadloshaltung durch den Arbeits-
vertrag möglich, nur ist auch dieses bestehende g
Recht dahin geregelt: 1) daß, wenn der Arbeit-
geber sich die Verwirkung des rückständigen Ar-
beitslohns im Fall des Vertragsbruchs ausbedingt,
diese Schadloshaltung auf höchstens einen Wochen-
lohn beschränkt bleibt, und 2) daß in der Arbeits-
ordnung über die Verwendung des verfallenen
Betrags Bestimmung getroffen werden muß. Mit
letzterer Vorschrift bezweckte der Gesetzgeber, die
Arbeitgeber zu veranlassen, die Verwendung zum
Besten der Arbeiter vorzusehen. — Um die Gleich-
berechtigung von Arbeitgeber und Arbeiter bei
Abschluß des Arbeitsvertrags in jeder Beziehung
möglichst zu wahren, ist noch die besondere Be-
stimmung vorgesehen, daß die Kündigungsfristen
für Arbeitgeber wie Arbeiter gleich sein müssen
1229.
d) Sicherung einer schnellen undge-
rechten Begleichung der Streitigkeiten
betreffend den Arbeitsvertrag (s. d. Art. Gewerbe-
gericht).
Literatur. Mit der Arbeiterschutzgesetzgebung
im Deutschen Reich befassen sich: Fr. J. Neumann,
Zur Reform der deutschen Fabrikgesetzgebung
(1873); F. Hitze, Schutz dem Arbeiter (1890);
M. Hirsch. Arbeiterschutz (1890); A. Braun, Ar-
beiterschutzgesetze der europ. Staaten, 1. Tl, Deut-
sches Reich (1890); G. Anton, Gesch. der preuß.
Fabrikgesetzgebung bis zu ihrer Aufnahme durch
die Reichsgewerbeordnung (1891); J. Wenzel, Ar-
beiterschutz u. Zentrum mit Berücksichtigung der
übrigen Parteien (1893); A. Dodd, Die Wirkung
der Schutzbestimmungen für die jugendl. u. weibl.
Fabrikarbeiter usw. (1898).
Über den Stand der Arbeiterschutzgesetzgebung
in Deutschland unterrichten als Kommentare der
Reichs-Gew.O.: R. v. Landmann, Die Gew O.
für das Deutsche Reich (2 Bde, *1907, Nachtrag
1909); Berger-Wilhelmi, Reichs-Gew.O. (181910,
Guttentagsche Sammlung); Hoffmann, Gew.O.
(71910); K. v. Rohrscheidt, Die Gew. O. (1901,
Nachtrag 1904) usw. Ferner Evert, Handbuch des
gewerbl. Arbeiterschutzes (1897 u. 1900); ders., Der
Arbeiterschutz u. seine Entwicklung im 19. Jahrh.
(1899); Nelken, Die deutschen Handwerker= u. Ar-
beiterschutzgesetze (1901); Ph. Lotmar, Der Ar-
beitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen
Reichs (2 Bde, 1902/08); Poellath, Der Arbeiter-
schutz (1901); Prenner, Der gewerbl. Arbeitsver-
trag (1906); Klein, Arbeiterschutz u. Gewerbeauf-
sicht (1902); Bail, Rechtsverhältnisse der Arbeit-
geber u. Arbeitnehmer im Handwerk, Industrie
u. Handelsgewerbe (1904); Umbreit, Die Arbeiter-
schutzgesetzgebung (1907); v. d. Borght, Das Recht
der Handlungsgehilfen (1909); Hitze, Was Ar-
beitgeber u. Arbeitnehmer über die Gew.O.Novelle
von 1900 wissen müssen (1901); Laß, Die sozial-
Schutzgesetze
gewerbliche. 978
reformatorische Gesetzgebung u. die Handlungsge-
hilfenfrage (1904); Löhner, Bauarbeiterschutz u.
Baupolizei in Bayern (1907); Stier-Somlo, Deut-
sche Sozialgesetzgebung (1906); ders., Die neueste
Entwicklung des Gewerbe- u. Arbeiterschutzrechts
(1910); Zwiedinek-Südenhorst, Arbeiterschutz u.
Arbeiterversicherung (1905). — Zum Betriebs-
stättenschutz kommen die Schriften über Gewerbe-
hygiene u. Unfallverhütung in Betracht. Es seien
enannt: L. Hirt, Die Krankheiten der Arbeiter
(1871/73, 1875/78); H. Eulenberg, Handbuch der
Gewerbehygiene (1876); M. Popper, Lehrbuch der
Arbeiterkrankheiten u. Gewerbehygiene (1882);
Sander, Handbuch der öffentl. Gesundheitspflege
(21885); Uffelmann, Jahresbericht über die Fort-
schritte u. Leistungen auf dem Gebiet der Hygiene
(1884/87); K. Morgenstern, Einrichtungen u.
Schutzvorkehrungen zur Sicherung gegen Gefahren
für Leben u. Gesundheit der in gewerbl. Etablisse-
ments beschäftigten Arbeiter (1883); A. Pütsch,
Die Sicherung der Arbeiter gegen die Gefahren für
Leben u. Gesundheit im Fabrikbetrieb (1883/84);
Reichel, Die Sicherung von Leben u. Gesundheit,
Bericht über die Brüsseler Ausstellung 1886 (1887);
Füller, Hygiene der Berg-, Tunnel= u. Hütten-
arbeiter (1895); Albrecht, Handbuch der prakt.
Gewerbehygiene mit bef. Berücksichtigung der Un-
fallverhütung (1896); Sommerfeld, Handbuch der
Gewerbekrankheiten (1898); Dammer, Handbuch
der Arbeiterwohlfahrt (1902/03). — Eine Zu-
sammenstellung der „Landesbehördl. Arbeiterschutz-
vorschriften“ sind vom Reichsamt des Innern ver-
öffentlicht (I!: 1897, II: 1902). Eine „,internat.
Übersicht über Gewerbehygiene" gibt Neißer (1907).
— Bezüglich Reglung der Arbeitszeit bieten Auf-
klärung: Rost, Der achtstündige Normalarbeitstag
(1896); Rae, Der Achtstundentag (1897); Bren-
tano, Arbeitslohn u. Arbeitszeit (1875); Herkner,
Die soziale Reform als Gebot des wirtschaftlichen
Fortschritts (1891); E. Bernhard, Die höhere Ar-
beitsintensität bei kürzerer Arbeitszeit (1910). —
Über Arbeitsordnungen handeln: Bitzer, Der freie
Arbeitsvertrag u. die Arbeitsordnungen (1872);
Hitze, Normalarbeitsordnung nebst Normalstatut
eines Arbeiterausschusses (1892); Koehne, Die Ar-
beitsordnung im Gewerberecht (1901); Ulrichs,
Das Recht der Zurückbehaltung u. Aufrechnung
beim gewerbl. Arbeitsvertrag (1910); Anleitungen
zur Aufstellung einer Arbeitsordnung bieten Stei-
nert (1883, 1892), Oppermann, Platz, Ruediger,
Schulze, Soetbeer (alle 1902), Berndt (1910).—
Dankenswerte Beiträge zu den Fragen des Arbeiter-
schutzes enthalten die Schriften der Gesellschaft für
Sozialreform, z. B. Hft 3/4, 6, 7/8, 18, 19; ferner
die Schriften der internat. Vereinigung für gesetzl.
Arbeiterschutz u. der österreich. Gesellschaft für Ar-
beiterschutz. — Zur Frage der „Beschäftigung ver-
heirateter Frauen“ find bedeutungsvoll die auf
Grund der Erhebungen der Gewerbeausfsichts-
beamten im Reichsamt des Innern zusammenge-
stellten Ergebnisse (1901); Pohle, Frauen-Fabrik-
arbeit u. Frauenfrage (1900). Ein „Lexikon des
Arbeiterrechts“ hat A. Elster herausgegeben (1910).
— Eine Übersicht der Arbeiterschutzgesetzgebung
geben auch Herkner, Die Arbeiterfrage (51908) u.
Hitze, Die Arbeiterfrage (7(1904). Wichtiges Ma-
terial bieten endlich die Drucksachen des „Beirats
für Arbeiterstatistik“ u. die Berichte der Gewerbe-
aufsichtsbeamten.