Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

977 
die fixierte Entschädigung, — in letzterem Fall 
jedoch nur, sofern nicht seit der unrechtmäßigen 
Lösung des Arbeitsverhältnisses bereits 14 Tage 
verflossen sind. Dieses Recht auf fixierte Ent- 
schädigung steht kraft Gesetzes nur den kleineren 
Arbeitgebern (mit weniger als 20 Arbeitern) und 
ihren Arbeitern zu. In der Großindustrie ist die 
Reglung der Schadloshaltung durch den Arbeits- 
vertrag möglich, nur ist auch dieses bestehende g 
Recht dahin geregelt: 1) daß, wenn der Arbeit- 
geber sich die Verwirkung des rückständigen Ar- 
beitslohns im Fall des Vertragsbruchs ausbedingt, 
diese Schadloshaltung auf höchstens einen Wochen- 
lohn beschränkt bleibt, und 2) daß in der Arbeits- 
ordnung über die Verwendung des verfallenen 
Betrags Bestimmung getroffen werden muß. Mit 
letzterer Vorschrift bezweckte der Gesetzgeber, die 
Arbeitgeber zu veranlassen, die Verwendung zum 
Besten der Arbeiter vorzusehen. — Um die Gleich- 
berechtigung von Arbeitgeber und Arbeiter bei 
Abschluß des Arbeitsvertrags in jeder Beziehung 
möglichst zu wahren, ist noch die besondere Be- 
stimmung vorgesehen, daß die Kündigungsfristen 
für Arbeitgeber wie Arbeiter gleich sein müssen 
1229. 
d) Sicherung einer schnellen undge- 
rechten Begleichung der Streitigkeiten 
betreffend den Arbeitsvertrag (s. d. Art. Gewerbe- 
gericht). 
Literatur. Mit der Arbeiterschutzgesetzgebung 
im Deutschen Reich befassen sich: Fr. J. Neumann, 
Zur Reform der deutschen Fabrikgesetzgebung 
(1873); F. Hitze, Schutz dem Arbeiter (1890); 
M. Hirsch. Arbeiterschutz (1890); A. Braun, Ar- 
beiterschutzgesetze der europ. Staaten, 1. Tl, Deut- 
sches Reich (1890); G. Anton, Gesch. der preuß. 
Fabrikgesetzgebung bis zu ihrer Aufnahme durch 
die Reichsgewerbeordnung (1891); J. Wenzel, Ar- 
beiterschutz u. Zentrum mit Berücksichtigung der 
übrigen Parteien (1893); A. Dodd, Die Wirkung 
der Schutzbestimmungen für die jugendl. u. weibl. 
Fabrikarbeiter usw. (1898). 
Über den Stand der Arbeiterschutzgesetzgebung 
in Deutschland unterrichten als Kommentare der 
Reichs-Gew.O.: R. v. Landmann, Die Gew O. 
für das Deutsche Reich (2 Bde, *1907, Nachtrag 
1909); Berger-Wilhelmi, Reichs-Gew.O. (181910, 
Guttentagsche Sammlung); Hoffmann, Gew.O. 
(71910); K. v. Rohrscheidt, Die Gew. O. (1901, 
Nachtrag 1904) usw. Ferner Evert, Handbuch des 
gewerbl. Arbeiterschutzes (1897 u. 1900); ders., Der 
Arbeiterschutz u. seine Entwicklung im 19. Jahrh. 
(1899); Nelken, Die deutschen Handwerker= u. Ar- 
beiterschutzgesetze (1901); Ph. Lotmar, Der Ar- 
beitsvertrag nach dem Privatrecht des Deutschen 
Reichs (2 Bde, 1902/08); Poellath, Der Arbeiter- 
schutz (1901); Prenner, Der gewerbl. Arbeitsver- 
trag (1906); Klein, Arbeiterschutz u. Gewerbeauf- 
sicht (1902); Bail, Rechtsverhältnisse der Arbeit- 
geber u. Arbeitnehmer im Handwerk, Industrie 
u. Handelsgewerbe (1904); Umbreit, Die Arbeiter- 
schutzgesetzgebung (1907); v. d. Borght, Das Recht 
der Handlungsgehilfen (1909); Hitze, Was Ar- 
beitgeber u. Arbeitnehmer über die Gew.O.Novelle 
von 1900 wissen müssen (1901); Laß, Die sozial- 
Schutzgesetze 
  
gewerbliche. 978 
reformatorische Gesetzgebung u. die Handlungsge- 
hilfenfrage (1904); Löhner, Bauarbeiterschutz u. 
Baupolizei in Bayern (1907); Stier-Somlo, Deut- 
sche Sozialgesetzgebung (1906); ders., Die neueste 
Entwicklung des Gewerbe- u. Arbeiterschutzrechts 
(1910); Zwiedinek-Südenhorst, Arbeiterschutz u. 
Arbeiterversicherung (1905). — Zum Betriebs- 
stättenschutz kommen die Schriften über Gewerbe- 
hygiene u. Unfallverhütung in Betracht. Es seien 
enannt: L. Hirt, Die Krankheiten der Arbeiter 
(1871/73, 1875/78); H. Eulenberg, Handbuch der 
Gewerbehygiene (1876); M. Popper, Lehrbuch der 
Arbeiterkrankheiten u. Gewerbehygiene (1882); 
Sander, Handbuch der öffentl. Gesundheitspflege 
(21885); Uffelmann, Jahresbericht über die Fort- 
schritte u. Leistungen auf dem Gebiet der Hygiene 
(1884/87); K. Morgenstern, Einrichtungen u. 
Schutzvorkehrungen zur Sicherung gegen Gefahren 
für Leben u. Gesundheit der in gewerbl. Etablisse- 
ments beschäftigten Arbeiter (1883); A. Pütsch, 
Die Sicherung der Arbeiter gegen die Gefahren für 
Leben u. Gesundheit im Fabrikbetrieb (1883/84); 
Reichel, Die Sicherung von Leben u. Gesundheit, 
Bericht über die Brüsseler Ausstellung 1886 (1887); 
Füller, Hygiene der Berg-, Tunnel= u. Hütten- 
arbeiter (1895); Albrecht, Handbuch der prakt. 
Gewerbehygiene mit bef. Berücksichtigung der Un- 
fallverhütung (1896); Sommerfeld, Handbuch der 
Gewerbekrankheiten (1898); Dammer, Handbuch 
der Arbeiterwohlfahrt (1902/03). — Eine Zu- 
sammenstellung der „Landesbehördl. Arbeiterschutz- 
vorschriften“ sind vom Reichsamt des Innern ver- 
öffentlicht (I!: 1897, II: 1902). Eine „,internat. 
Übersicht über Gewerbehygiene" gibt Neißer (1907). 
— Bezüglich Reglung der Arbeitszeit bieten Auf- 
klärung: Rost, Der achtstündige Normalarbeitstag 
(1896); Rae, Der Achtstundentag (1897); Bren- 
tano, Arbeitslohn u. Arbeitszeit (1875); Herkner, 
Die soziale Reform als Gebot des wirtschaftlichen 
Fortschritts (1891); E. Bernhard, Die höhere Ar- 
beitsintensität bei kürzerer Arbeitszeit (1910). — 
Über Arbeitsordnungen handeln: Bitzer, Der freie 
Arbeitsvertrag u. die Arbeitsordnungen (1872); 
Hitze, Normalarbeitsordnung nebst Normalstatut 
eines Arbeiterausschusses (1892); Koehne, Die Ar- 
beitsordnung im Gewerberecht (1901); Ulrichs, 
Das Recht der Zurückbehaltung u. Aufrechnung 
beim gewerbl. Arbeitsvertrag (1910); Anleitungen 
zur Aufstellung einer Arbeitsordnung bieten Stei- 
nert (1883, 1892), Oppermann, Platz, Ruediger, 
Schulze, Soetbeer (alle 1902), Berndt (1910).— 
Dankenswerte Beiträge zu den Fragen des Arbeiter- 
schutzes enthalten die Schriften der Gesellschaft für 
Sozialreform, z. B. Hft 3/4, 6, 7/8, 18, 19; ferner 
die Schriften der internat. Vereinigung für gesetzl. 
Arbeiterschutz u. der österreich. Gesellschaft für Ar- 
beiterschutz. — Zur Frage der „Beschäftigung ver- 
heirateter Frauen“ find bedeutungsvoll die auf 
Grund der Erhebungen der Gewerbeausfsichts- 
beamten im Reichsamt des Innern zusammenge- 
stellten Ergebnisse (1901); Pohle, Frauen-Fabrik- 
arbeit u. Frauenfrage (1900). Ein „Lexikon des 
Arbeiterrechts“ hat A. Elster herausgegeben (1910). 
— Eine Übersicht der Arbeiterschutzgesetzgebung 
geben auch Herkner, Die Arbeiterfrage (51908) u. 
Hitze, Die Arbeiterfrage (7(1904). Wichtiges Ma- 
terial bieten endlich die Drucksachen des „Beirats 
für Arbeiterstatistik“ u. die Berichte der Gewerbe- 
aufsichtsbeamten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.