Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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Jetzt griff auch die junge Eidgenossenschaft er- 
obernd über die Alpen. Nachdem Uri und Ob- 
walden bereits ihre Hand auf Livinen gelegt 
(1403), eroberten die eidgenössischen Orte 1410 
das mailändische Eschental (Tal der Tosa), muß- 
ten aber nach der Niederlage von Arbedo (1422) 
alle ennetbirgischen Eroberungen wieder an Mai- 
land abtreten. 
Zur Zeit des Konstanzer Konzils gab die Ach- 
tung des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 
von Osterreich den Eidgenossen willkommenen An- 
laß, als Vollzieher der Reichsacht den Aargau 
zu erobern (1415). Einzelne Teile davon be- 
hielten die Orte Bern, Luzern und Zürich für sich 
allein; die Grasschaft Baden und das Freiamt 
wurden dagegen gemein-eidgenössische Untertanen- 
lande. 
Um das Erbe des kinderlos dahingeschiedenen 
Grafen Friedrich VII. von Toggenburg 
(gest. 1436), dessen Besitzungen sich vom Thur- 
gau bis Graubünden und vom oberen Zürcher 
See bis über den Rhein erstreckten, brach ein Krieg 
aus zwischen Zürich und Schwyz. Zürich ver- 
bündete sich, um nachdrückliche Hilfe gegen Schwyz 
zu erlangen, mit König Friedrich III., während 
die übrigen eidgenössischen Orte zu Schwyz hiel- 
ten, erlitt aber bei St Jakob a. d. Sihl eine 
Niederlage. Der deutsche König, außer stande, 
der bedrängten Stadt selber beizuspringen, rief 
den französischen Dauphin mit 40 000 Armag- 
naken ins Land. Eine eidgenössische Streifschar 
wurde bei St Jakob a. d. Birs fast vollständig 
aufgerieben (1444), worauf der Dauphin mit den 
Eidgenossen, die infolge der Niederlage die Be- 
lagerung von Zürich aufgehoben hatten, Frieden 
schloß. Ein eidgenössischer Schiedsspruch beendete 
den alten Zürichkrieg. Ztrich erhielt den 
Frieden gegen Aufhebung seines Bundes mit dem 
deutschen König (1450). 
Einer Aufforderung Papst Pius“ II. ge- 
horchend, fielen die Eidgenossen in die Länder 
des gebannten Herzogs Sigismund von Oster- 
reich, eroberten den Thurgau und das Sar- 
ganser Land (1460), die zu gemeinsamen 
Herrschaften gemacht wurden, während die Stadt 
Rapperswil in ein Schirmverhältnis zu vier 
Orten trat. Im Lauf des 15. Jahrh. gingen auch 
Stadt und Stift St Gallen ein Bündnis mit 
den Eidgenossen ein, ebenso die Reichsstädte Schaff- 
hausen, Mülhausen und Rottweil. Aus der 
Hinterlassenschaft der Grafen von Toggenburg 
war Uznach an die Orte Schwyz und Glarus ge- 
kommen, während das Toggenburg durch Kauf 
an das Stift St Gallen unter Abt Ulrich VIII. 
gelangte; das Rheintal dagegen hatten die Appen- 
zeller an sich gebracht. Neue Verwicklungen mit 
Osterreich brachte der Waldshuter Krieg 
(1468), der Herzog Sigismund veranlaßte, zur 
Aufbringung der Kriegsentschädigung an die Eid- 
genossen seine Besitzungen im Schwarzwald, 
Sundgau, Elsaß und Breisgau um 50 000 Gul- 
Schweiz. 
  
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den an Herzog Karl den Kühnen von Bur- 
gund zu verpfänden. Karl setzte den Pfandland- 
schaften einen Vogt, Peter von Hagenbach, der 
durch sein Willkürregiment einen Aufstand pro- 
vozierte, der Hagenbach den Untergang brachte. 
Die unter sich verbündeten Städte der Niederen 
Vereinigung Basel, Kolmar, Schlettstadt und 
Straßburg brachten die Pfandsumme auf und 
hinterlegten sie zugunsten Karls: das Land fiel 
wieder an Osterreich; aber Karl war nicht ge- 
sonnen, sich dies gefallen zu lassen. 
Durch den Abschluß einer „ewigen Richtung“ 
mit Osterreich hatte König Ludwig XI. von Frank- 
reich die Eidgenossen mit Osterreich ausgesöhnt 
und sich durch ein Bündnis ihrer Mitwirkung 
zum Krieg gegen Burgund versichert. Im Namen 
des Reichs und als Verbündete Frankreichs er- 
klärten sie an Herzog Karl den Krieg (Okt. 1474), 
nahmen der mit Burgund verbündeten Herzogin 
Jolanda von Savoyen das Waadtland ab, wäh- 
rend die mit ihnen verbündeten Oberwalliser 
gleichzeitig das savoyische Unterwallis er- 
oberten. Aber auch gegenüber Herzog Karl, der 
sich durch einen Friedensschluß mit dem deutschen 
wie mit dem französischen König freie Hand gegen 
die Eidgenossen verschafft hatte, behaupteten sich 
diese, einzig von der Niederen Vereinigung unter- 
stützt, in den siegreichen Schlachten von Grandson 
und Murten (1476). 
Der nachfolgende Friedensschluß ließ den Eid- 
genossen ihre Eroberungen: Murten, Grandson, 
Orbe und Echallens wurden Untertanenlande von 
Bern und Freiburg; letzteres und Unterwallis 
wurde von der savoyischen Herrschaft abgelöst und 
die übrigen eidgenössischen Orte durch Geld ent- 
schädigt. Nach dem Fall Karls des Kühnen bei 
Nanch (Jan. 1477) traten die Eidgenossen ihre 
Ansprüche an die Grasschaft Burgund um 150000 
Gulden an Frankreich ab. Trotz des Wider- 
strebens der „Länder“ wurden Freiburg und 
Solothurn zum Lohn für ihre Haltung im Bur- 
gunder Krieg dank der Intervention des sel. Niko- 
laus von der Flüe auf der Tagsatzung zu Stans 
als 9. und 10. Ort in den Bund der Eidgenossen 
aufgenommen (1481). 
Weil die Eidgenossenschaft, seit dem Burgunder 
Krieg französischem Einfluß unterworfen, sich wei- 
gerte, das Reichskammergericht anzuerkennen und 
den vom Reichstag ausgeschriebenen gemeinen 
Pfennig zu entrichten, kam es zum sog. Schwa- 
ben-(Schweizer-krieg (1499), der zunächst 
in Graubünden, dann längs der ganzen Rhein- 
grenze bis Basel entbrannte. Die Schweizer 
blieben siegreich in dem beiderseits mit größter Er- 
bitterung geführten Krieg, so daß der deutsche 
König Maximilian im Frieden von Basel still- 
schweigend die Unabhängigkeit der Schweiz an- 
erkennen mußte. Eine andere Folge des Kriegs 
war die zur Sicherung der Grenzen erwünschte 
Aufnahme von Basel und Schaffhausen in 
den Bund der Eidgenossen (1501), der durch den
	        
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