Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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Beitritt des Ländchens Appenzell (1513) auf 
den Umfang der 13 alten Orte gebracht wurde. 
Dabei blieb es bis 1798. 
Nun mischten sich die wegen ihres Kriegsruhms 
viel umworbenen Eidgenossen in die italieni- 
schen Händel, liehen ihre Waffenunterstützung 
bald dem König von Frankreich, bald dem Herzog 
von Mailand und eroberten als Verbündete des 
Papstes Julius II. das französisch gewordene 
Herzogtum Mailand, das sie an Maximilian 
Sforza zurückgaben, während sie Lugano, Locarno 
und Mendrisio für sich behielten und als Unter- 
tanenland von zwölf Orten (ohne Bern) einrich- 
teten. Die Graubündner dagegen unterwarfen sich 
die Landschaften Veltlin, Kläven (Chiavenna) und 
Worms (Bormio), die bis 1797 unter ihrer Ho- 
heit verblieben. Die furchtbare Niederlage der un- 
einigen Eidgenossen gegenüber dem überlegenen 
Heer Franz' I. von Frankreich bei Marignano 
bereitete der Großmachtspolitik der Eidgenossen 
ein jähes Ende (1515). 
Von Deutschland her drang auch die Glau- 
bensspaltung in die Schweiz und fand in 
Huldreich Zwingli (geb. zu Wildhaus im Tog- 
genburg 1484) einen humanistisch gebildeten, 
politisch rücksichtslosen Führer. Als Prediger an 
der Großmünsterkirche in Zürich trat er seit Jan. 
1522 mit seinen Angriffen gegen die Grundlehren 
der Kirche auf und fand in seinen reformatorischen 
Bestrebungen beim Rat von Zürich willige Unter- 
stützung. Nach zwei Disputationen schritt man 
zur Abschaffung der Messe, Aufhebung der Klöster 
und Zerstörung der Bilder. Von Zürich aus ver- 
breitete sich die Reformation nach Basel (Oko- 
lampad), Schaffhausen, St Gallen (Vadian), 
Appenzell, Glarus, Graubünden und Bern (1528), 
ferner in die Untertanenlandschaften Thurgau, 
Rheintal und Toggenburg, oft unter Anwendung 
von Gewalt. Da sich die katholischen Orte dem 
Vordringen der neuen Lehre in ihr Gebiet wie in 
die gemeinsam regierten Untertanenlande nach 
Kräften widersetzten, so suchte Zwingli einen Rück- 
halt im „christlichen Burgrech““, einem 
konfessionellen Sonderbündnis, an dem sich die 
evangelischen Orte der Eidgenossenschaft und 
„Zugewandte“ beteiligten (1527), worauf auch 
die fünf katholischen Orte Uri, Schwyz, Unter- 
walden, Luzern und Zug zur Erhaltung ihres 
katholischen Glaubens unter sich und mit Erzherzog 
Ferdinand von ÖOsterreich in eine nähere 
Verbindung (Ferdinandeisches Bündnis) traten 
(1529). Ein erster kriegerischer Zusammenstoß 
führte zu dem den Katholiken nachteiligen ersten 
Kappeler Frieden. Nach einem neuen, diesmal für 
die Katholiken glücklichen Krieg, wobei Zwingli auf 
dem Schlachtfeld sein Leben einbüßte, folgte der 
zweite Kappeler Friede (1531), der die Eid- 
genossenschaft zu einem paritätischen Staats- 
wesen umgestaltete. Neben dem katholischen er- 
hielt auch das evangelische Bekenntnis die staats- 
rechtliche Anerkennung; es gab fortan neben sieben 
Schweiz. 
  
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katholischen Orten: Uri, Schwyz, Unterwalden, 
Luzern, Zug, Freiburg und Solothurn, vier evan- 
gelische: Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen, 
und zwei konfessionell gemischte, aber mehrheitlich 
ebangelische: Glarus und Appenzell. In den ge- 
meinen Vogteien (auch in Graubünden) wurde 
die Entscheidung über die Zugehörigkeit zu einem 
der beiden Bekenntnisse in die Gemeinden verlegt, 
den Minderheiten das Recht, bei ihrem Glauben 
zu bleiben, zugestanden, und sofern sie den neuen 
Glauben bereits angenommen hätten, wieder zum 
katholischen Bekenntnis zurückzukehren. Die Folge 
davon war die Restauration des Katholi- 
zismus in den gemeinen Vogteien, von denen 
die Grasschaft Baden, das Freiamt und Rappers- 
wil wieder ganz katholisch, im Thurgau und 
heintal die Klöster wiederhergestellt und zahl- 
reiche katholische Gemeinden wieder ins Leben ge- 
rusen wurden. Auch Solothurn, das dem Abfall 
nahe war, blieb bei seinem katholischen Glauben. 
Über Bern fand die Reformation zunächst durch 
den redegewandten und leidenschaftlichen Fran- 
zosen Farel ihren Weg in die welsche Schweiz, 
ins Bistum Basel und das anstoßende Gebiet von 
Neuenburg sowie die bernisch-freiburgischen Vog- 
teien und ins Waadtland. Die Stadt Genf, seit 
1526 mit Bern und Freiburg im Bündnis und 
längst von Savoyen bedrängt, sah sich vor die 
Alternative gestellt, zwischen dem evangelischen und 
katholischen Verbündeten zu wählen. Sie entschied 
sich für das mächtigere Bern und zugleich für die 
von ihm geförderte Reformation (1535). Als 
Genfs Verbündeter rückte Bern ins Feld gegen 
den Herzog von Savoyen, eroberte das Waadt- 
land, das Bistum Lausanne sowie die Landschaften 
Gex, Chablais und Faucigny, nördlich und südlich 
vom Genfer See, die als Untertanenland in Ver- 
waltung genommen und gewaltsam evangelisch 
gemacht wurden, während gleichzeitig (1536) auch 
Freiburg und Wallis savoyische Landschaften an 
sich rissen. Im Frieden von Lausanne (1564) 
mußte Bern Gex, Chablais und Faucigny, die 
Walliser ihre Eroberung jenseits der Morge an 
Savoyen zurückgeben. In Genf war unterdessen 
Farel durch den Pikarden Calvin, den eigent- 
lichen Reformator französischer Zunge, abgelöst 
worden, der mit eiserner Energie und grausamer 
Rücksichtslosigkeit eine neue Kirchenordnung ein- 
führte und durch Gründung einer Akademie (1559) 
befestigte und aus Genf einen Mittelpunkt der re- 
formierten Partei, ein „evangelisches Rom“ schuf, 
von wo aus sich die Neuerung nach Frankreich, 
England, Schottland, den Niederlanden und an- 
dern Gebieten verbreitete. 
Zur politischen gesellte sich mit Beendigung der 
tridentinischen Kirchenversammlung, bei der die 
katholische Eidgenossenschaft vertreten war, auch 
die kirchliche Restauration des Katholi- 
zismus, als deren bedeutendster Vorkämpfer der 
hl. Karl Borromäus, Erzbischof von Mai- 
land (gest. 1584), in der Schweiz erscheint. Durch
	        
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