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und nach den Früchten, welche sie hervorbrachten,
so sprechen die zahllosen und großartigen Werke
christlicher Wissenschaft, Kunst, Frömmigkeit und
Nächstenliebe, die Christianisierung und Sittigung
so vieler Länder und Völker im allgemeinen zu
ihren Gunsten. Wenn sie im einzelnen den je-
weilig an sie zu stellenden Anforderungen nicht
genügten und teilweise in Verfall und Ausartung
gerieten, so tragen die ungünstigen Verhältnisse,
unter welchen die Kirche oder einzelne Provinzen
derselben zu leiden hatten, einen guten Teil der
Schuld daran. In den Zeiten, wo die Bischöfe
wegen der mit ihrem Amt verbundenen Fürsten-
würde fast ausschließlich nach rein weltlichen Ge-
sichtspunkten gewählt wurden, wo die Laster der
Simonie, der Habsucht und des Konkubinats
weite Teile der Kirche verwüsteten, mußten auch
die geistlichen Bildungsanstalten notwendiger-
weise Schaden nehmen und die guten Früchte, die
sie trotzdem infolge der Mühen und Opfer un-
gezählter trefflicher Lehrer hervorbrachten, vielfach
verdorben werden. Die Privilegien des geistlichen
Standes und die zahlreichen Pfründen, welche
die Frömmigkeit der Vorfahren angehäuft hatte,
lockten viele Unberufene zum Eintritt in das
Heiligtum, und die ohne genügende Prüfung und
Auswahl der Kandidaten vorgenommenen Massen-
weihen schufen einen Überfluß und ein Proletariat
von Klerikern, was fast unvermeidlich einen Rück-
schlag zur Folge haben mußte. Als dann im
16. Jahrh. die schon längst drohende kirchliche
Revolution losbrach, befand sich der allzu
zahlreiche Klerus nicht in jener Verfassung, die
ihn in den Stand gesetzt hätte, dem furchtbaren
Ansturm mit Erfolg stand zu halten. Der Geist
der Verweltlichung, der zumal in Deutschland
mit einzelnen ehrenvollen Ausnahmen insbesondere
den höheren Klerus ergriffen hatte, der Verfall
der geistlichen Zucht und mannigfache Argernisse
wurden von den neuen Gegnern mit Geschick be-
nutzt, um Abneigung und Haß gegen den geist-
lichen Stand in den weitesten Kreisen zu ver-
breiten. Der Verfall und das gänzliche Eingehen
der geistlichen Bildungsanstalten war die nächste
Folge davon, namentlich in Deutschland. „Um
das Jahr 1525 fingen“, wie die Stadtchronik
von Hof schreibt, „die Schulen an zu fallen, so
daß fast niemand mehr seine Kinder in die Schule
schicken und studieren lassen wollte, weil die Leute
aus Luthers Schriften so viel vernommen, daß die
Pfaffen und Gelehrten das Volk so jämmerlich
verführt hätten, daher denn jedermann den Pfaffen
feind war, so daß man sie verhöhnte und vexierte,
wo man konnte“ (Döllinger, Die Reformation 12
466). Die weitere Folge davon war dann ein
Priestermangel, wie er bisher in der Christenheit
unerhört gewesen, so daß um die Mitte des
16. Jahrh. die Zahl der verwaisten Pfarreien in
Deutschland nach Tausenden zählte und die Seel-
sorge gänzlich daniederlag. „Der priesterliche
Stand“, schrieb damals der Benediktinerabt Niko-
Seminarien.
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laus Buchner, „ist durch langwährende Verach-
tung im Reich deutscher Nation aus wohlverdienten
Sünden mit Absterben der Alten und Nichtauf-
pflanzen der Jungen beinahe zu nichte geworden“
(Janssen, Geschichte des deutschen Volks VIII1
395; vgl. II 339; IV 97, 105).
Es hatte den Anschein, daß das im tiefsten
Grund zerrüttete und gelähmte Heilige Römische
Reich deutscher Nation aus sich selbst eine Re-
generation des geistlichen Stands nicht mehr zu
bewerkstelligen imstande war. In dieser trost-
losen Lage bezeichnete die von Kardinal Morone,
dem langjährigen Nuntius am Kaiserhof, an-
geregte, vom hl. Ignatius aber ins Werk gesetzte
Gründung des Deutschen Kollegiums in Rom,
welches am 21. Nov. 1552 mit acht deutschen
Alumnen ins Leben trat, die erste Wendung zum
Besseren. Diese junge, herrlich aufblühende An-
stalt und die hiernach im Jahr 1556 von Kar-
dinal R. Pole für England geplanten Institute,
die zum erstenmal als Seminarien bezeichnet
werden, waren es auch, welche tatsächlich und
nachweislich den tridentinischen Bätern als
Vorbild vor Augen schwebten, als sie am 15. Juli
1563 in der 23. Sitzung den Beschluß über die
Errichtung und Dotation der Seminarien faßten.
Papst Pius IV., an den sie sich sofort um Be-
stätigung und Gutheißung dieses Dekrets wen-
deten, bestätigte dasselbe bereits am 18. Aug. und
abermals in der Schlußrede zum Konzil vom
30. Dez. 1563 mit großer Herzensfreude, nannte
es „eine göttliche Eingebung des Heiligen Geistes“,
bestimmte die sofortige Errichtung eines solchen
Seminars in Rom und setzte eine Kommission von
vier Kardinälen fest, die über die Ausführung
dieses in der Geschichte der geistlichen Bildungs-
anstalten Epoche machenden Dekrets wachen sollte.
Der Wortlaut des tridentinischen Dekrets ist
folgender: „Da das Jünglingsalter, wenn es nicht
in der rechten Weise herangebildet wird, geneigt
ist, den Vergnügungen der Welt nachzugehen, und,
falls es nicht von Anbeginn zur Frömmigkeit und
Religiosität herangebildet wird, noch ehe die bösen
Gewohnheiten den Menschen in Besitz genommen,
niemals vollkommen. in der kirchlichen Zucht
verharrt: so verordnet die heilige Synode, daß alle
Kathedral-, Metropolitan= und die Kirchen höheren
Rangs nach Maßgabe des Vermögens und der
Ausdehnung der Dihzese gehalten sein sollen, eine
bestimmte Anzahl Knaben aus ihrem Bischofssitz
und aus ihrer Diözese, oder wenn sie sich nicht
hier finden sollten, aus ihrer Provinz in einem
zu diesem Zweck nahe bei den genannten Kirchen
gelegenen Kollegium oder in einem andern vom
Bischof auszuwählenden Ort zu unterhalten, reli-
giös zu erziehen und in den kirchlichen Lehrgegen-
ständen zu unterrichten. In dieses Kollegium
sollen aber solche ausgenommen werden, welche
mindestens 12 Jahr alt, aus rechtmäßiger Ehe
entsprossen sowie des Lesens und Schreibens hin-
länglich kundig sind, deren Gemütsart und Wille