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für solche von höherem Verbrauch je 25 Pf. für jedes
weitere angefangene Hundert Watt. Bei Metall-
fadenlampen, Nernstlampenbrenner usw. verdoppeln
sich die Sätze. Für Glühkörper zu Gasglühlicht-
und ähnlichen Lampen stellt sich der Steuersatz auf
10 Pf. für das Stück. Für Brennstifte zu elektri-
schen Bogenlampen: aus Reinkohle 60 Pf. für das
Kilogramm; aus Kohle mit Leuchtzusätzen und für
alle übrigen Brennstifte 1 M für das Kilogramm.
Für Brenner zu Quecksilberdampf= und ähnlichen
Lampen bis 100 Watt 1 f für das Stück, für solche
von höherem Verbrauch je 1 M mehr für jedes wei-
tere angefangene Hundert Watt.
In andern Ländern findet sich noch eine Reihe
anderer Verbrauchssteuern, so z. B. auf Petroleum
(in Frankreich, Osterreich, Ungarn), Baumöl
(Italien), Zichorie (Italien), Mineralwasser,
Stearin und Kerzen (Frankreich), Pulver (Ita-
lien), Kalender (Frankreich und England), Gas,
Elektrizität, Inserate usw.
Von größerer Bedeutung ist die Mietssteuer.
Sie wird amtlich (und auch in den meisten
Lehrbüchern) zu den direkten Steuern gezählt.
Ihrem Wesen nach aber ist sie eine indirekte
Steuer, da man bei derselben aus dem Miet-
aufwand auf die allgemeine Leistungsfähigkeit
schließt. Dieser Schluß ist freilich nur in be-
schränktem Umfang richtig. Denn der Wohnungs-
aufwand steht nicht im direkten Verhältnis zum
Einkommen. Reiche Leute wenden meist einen
geringeren Prozentsatz ihres Einkommens auf als
arme; kinderreiche Familien brauchen größere
Wohnungen wie kinderlose usw. Durch eine ent-
sprechende Progression, Berücksichtigung der ört-
lichen Verhältnisse, der Kinderzahl und Frei-
lassung der kleinen Wohnungen kann man diesen
Mißständen begegnen. Als Landessteuern abereignet
sich die Wohnungsaufwandsteuer nicht, da die Ver-
hältnisse von Gemeinde zu Gemeinde sehr ver-
schieden sind. Auch ist bei der hohen sozial-hygie-
nischen Bedeutung guter Wohnungen eine Woh-
nungsaufwandsteuer an sich bedenklich, da sie der
Besserung der Wohnungsverhältnisse hindernd ent-
gegenwirken könnte. In Deutschland kommt die
Wohnungsaufwandsteuer nur als Gemeindesteuer
in Betracht, verliert aber mehr und mehr an
Boden. Frankreich hat Staatssteuern aufzuwei-
sen, welche tatsächlich wie Mietssteuern wirken:
die contribution personnelle, eine Art Familien=
steuer, und die contribution mobiliere, welche
nach der Wohnung bemessen wird.
IV. Stenerstatistik. Es ist im allgemeinen
sehr schwer, eine umfassende und genaue Steuer-
statistik zu erhalten. Das hängt vor allem damit
zusammen, daß nicht nur das Reich und der Staat,
sondern auch Kommunalverbände und sonstige
öffentlich-rechtliche Körperschaften steuerfordernd
auftreten, eine zusammenfassende, regelmäßige
Statistik über die Leistungen dieser Verbände aber
nicht besteht. Zum erstenmal ist für Deutschland
eine zusammenfassende Übersicht gegeben worden
in der Denkschrift zur Reichsfinanzreform 1 138.
Steuern.
250
Die Angaben beziehen sich auf das Jahr 1907,
für die Bundesstaaten sind die Voranschläge für
1908 eingesetzt. Danach ergibt sich folgende Sta-
tistik der deutschen Besteuerung (s. Tabelle auf
Sp. 251/252).
Aufden Kopfder Bevölkerung trafen in Deutsch-
land 1907/08 an Steuern 48,17 M. Die Steuer-
last einiger anderer wichtiger Länder wirft folgende
Zahlen auf:
Gesamt.
Länder steuerertrag pro Kopf
Mill. A M
Vereinigte Staaten (1906) 6119 80,80
England (19077) 4107 95,80
Frankreich (1908). 3249 82,70
Italien (1907) 1647 48,40
Bei den übrigen Staaten sind Vergleiche mit
Deutschland nicht möglich, weil die Kommunal=
abgaben nicht statistisch erfaßt sind. Uberhaupt
sind die Vergleiche hinsichtlich der Steuerbelastung
in den einzelnen Ländern stets mit der nötigen
Vorsicht zu ziehen. Es gilt dabei immer mit zu
berücksichtigen den jeweiligen Stand der wirt-
chaftlichen Entwicklung, der nationalen Wohl-
standsentfaltung. Doch ist es wieder verkehrt,
wenn man den Gesamtwohlstand in Beziehung
setzt mit der Steuerbelastung. Denn es ist sehr
wohl denkbar, daß der Gesamtreichtum eines Lan-
des rasch ansteigt, ohne daß die unteren Klassen
wesentlich davon profitieren. Des weiteren sind
die einzelnen Steuern genau zu betrachten. Es ist
nicht nur theoretisch möglich, sondern auch durch
die Praxis bestätigt, daß manche direkten Steuern
einzelner Länder keine Besitzsteuern sind, sondern
auf die weniger leistungsfähigen Schultern ab-
gewälzt werden, wie bei den Lokalsteuern in Eng-
land. Auch muß berücksichtigt werden, ob die
bestehenden direkten Steuern wirklich den Forde-
rungen der modernen Steuerlehre gerecht werden.
In dieser Hinsicht erweisen sich beispielsweise die
direkten Steuern Frankreichs als sehr mangelhaft.
Die Zahlen allein geben noch keinen richtigen
Aufschluß über die wirkliche Belastung, noch keinen
Aufschluß über den Druck, der durch steuerliche
Abgaben besonders auf die unteren Volksklassen
ausgeübt wird. Sie fallen verschieden schwer in
die Wagschale und sind nicht unmittelbar kom-
mensurabel. Erst wenn die eben genannten Mo-
mente mit berücksichtigt werden, ist ein einiger-
maßen brauchbarer Vergleich zu erstellen. Solange
die Kenntnis der ausländischen Steuerverhältnisse
nach der sozialen Seite nicht umfassender sich ge-
staltet, muß man aber mit den rohen Zahlen sich
bescheiden.
Ein Rückblick auf die kurz skizzierten Steuer-
verhältnisse zeigt, daß die Besteuerung reichlich
mannigfaltig ist. Das hängt einmal damit zu-
sammen, daß wir es in Deutschland nicht mit
einem Einheitsstaat, sondern mit einem Bundes-
staat zu tun haben. Die einzelnen Gliedstaaten
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