Full text: Staatslexikon. Fünfter Band: Staatsrat bis Zweikampf. (5)

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land beim Militär (sonst Strafmilderungsgrund), 
Entmündigung der Trinker in Deutschland. Ver- 
waltungsmaßnahmen: Verbot des Alkoholgenusses 
im Dienst (Preußische Eisenbahnverwaltung), Be- 
reitstellung billiger alkoholfreier Getränke (Preu- 
bhische und Badische Eisenbahnverwaltungen, 
Reichsdruckerei — 1908 Milchkonsum von 50 000 
Liter —, Staatsdruckerei in Wien). 
Die Literatur über die T. ist unübersehbar. 
Eine umfangreiche, jedoch keineswegs vollständige 
„Bibliographie der ges. wissenschaftl. Lit. über 
Alkohol u. Alkoholismus“ veröffentlichte Abder- 
halden (1904); er nennt für die Zeit vom 16. Jahrh. 
bis 1904 für Europa u. die Verein. Staaten gegen 
15.000 Schriften. Die für rasche Orientierung wich- 
tigsten Werke sind: Grotjahn, Der Alkoholismus 
(1898); Hoppe, Die Tatsachen über den Alkohol 
(1904); Helenius, Die Alkoholfrage (1903); Der 
Alkoholismus, seine Wirkungen u. seine Bekämp- 
fung, hrsg. vom Verein gegen Mißbrauch geistiger 
Getränke (1906 ff; bis 1911: 7 Bdchen); Pieper, 
Mäßigkeitsbestrebungen (21906); Stumpf-Wille- 
neger, Zur Alkoholfrage, graph. Tabellen (1907); 
Bär, Die Trunksucht u. ihre Abwehr (21907). 
Geschichtlich: Burns, Temperance Historr# 
(1890); Bode, Kurze Geschichte der Trinksitten u. 
Mäßigkeitsbestrebungen in Deutschland (1896); 
Bergmann-Kraut, Geschichte der Antialkoholbestre- 
bungen (1903). 
über Einzelfragen: Herkner, Alkoholis= 
mus u. Arbeiterfrage (1896); Stehr, Alkoholis= 
mus u. wirtschaftliche Arbeit (1904); Egger, Der 
Klerus u. die Alkoholfrage (71909); Neumann, 
Der Seelsorger u. der Alkoholismus (1906); Baier, 
Wir Frauen u. der Alkoholismus. Internat. Be- 
richte über die Arbeit der Frauen im Kampf gegen 
den Alkoholismus (1904); Droste, Die Schule, 
der Lehrer u. die Mäßigkeitssache (1896); Denis, 
Temperenzhandbuch für Lehrer (21905); Slateczek, 
Schule u. Alkoholismus (1905); Martins, Deut- 
sche Trinkerheilstätten (1909); Schellmann, Trinker- 
fürsorgestellen (1910); Bode, Wirtshausreform in 
England, Norwegen u. Schweden (1898); Lagquer, 
Das Gotenburger System (1907); F. Böckel, Al- 
koholismus u. Recht (1908). 
Gute Volksschriften:a) Katholische: Der 
Schnaps u. der Giftmischer vor Gericht (beide vom 
Verband Arbeiterwohl hrsg.); Kapitza, Gewissens- 
fragen über das Trinken, Alkoholismus u. soziale 
Frage, u. Haw, König Alkohol (Trier, Mäßigkeits- 
bund); Müllendorf, Illustrierter Mäßigkeitskate- 
chismus, u. Werthmann, Bilder aus der kath. 
Mäßigkeitsbewegung (Charitasverband); Neu- 
mann, Mäßigkeitskatechismus (Heidhausen); b) an- 
dere: Bode, Alkohol u. Co.; Warum unsere Kinder 
Wein u. Bier nicht haben sollen; Quensel, Der 
Alkohol u. seine Gefahren (alle Mäßigkeitsverlag); 
Hähnel, Der Weg zum GElück. 
Kongreßberichte: Die Berichte über die inter- 
nation. Kongresse u. die deutschen Abstinententage. 
Jahr= u. Taschen bücher: Warnings Jahr- 
buch für Alkoholgegner (1906 ff; erscheint nicht 
mehr); Hercod, Schweiz. Taschenbuch für Alkohol- 
gegner (Lausanne!: Jahrbuch der Abstinenten 
(Hamburg); Haft, Deutsches Taschenbuch für Absti- 
nenten (Jena); Lorenz, Verzeichnis der alkohol- 
freien Wirtschaften. 
Trusts. 
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Zeitschriften: Insges. etwa 70 im deutschen 
Sprachgebiet mit 400 000 Abonnenten. Außer den 
schon erwähnten Vereinszeitschriften bes.: Internat. 
Monatsschrift zur Erforschung des Alkoholismus 
u. Bekämpfung der Trinksitten (Basel); Die Al- 
koholfrage (Berlin). IW. Liese.) 
Trusts. Unter den verschiedenen Arten von 
Unternehmerverbänden nehmen die nordameri- 
kanischen Trusts eine eigenartige Stellung ein. 
Sie bilden die stärkste Form der Kartellierung, 
die nahezu völlige Verschmelzung mehrerer Unter- 
nehmungen (Aktiengesellschaften) zu einer Riesen- 
unternehmung. Die allgemeinen Ursachen und 
Voraussetzungen, welche für die Entstehung dieser 
wirtschaftlichen Organisationsform maßgebend 
waren, sind zum großen Teil dieselben, welche 
auch zur Schaffung der Kartelle führten (s. d. Art. 
Bd III, Sp. 42 ff); daß man in den Vereinigten 
Staaten über die einfacheren Formen der Kartel- 
lierung weit hinausging, hatte seinen Grund in 
den besondern Rechtsverhältnissen, welche den Ab- 
schluß von Kartellverträgen unmöglich machten. 
So sah man sich in die Notwendigkeit versetzt, 
wollte man nicht den Gefahren einer freiwalten- 
den Konkurrenz ausgesetzt bleiben, eine festere 
Zusammenfassung der Hauptkonkurrenten auf dem 
Gebiet einer Industrie zu schaffen, wie es zuerst 
1882 in dem Petroleumtrust, Standard Oil 
Company, geschah. 
Der Zweck des Trusts, die Zusammenschlie- 
hung mehrerer Aktiengesellschaften zu einer ein- 
heitlich geleiteten Unternehmung, wurde anfangs 
dadurch erreicht, daß die Aktionäre der einzelnen 
Gesellschaften ihre Aktien auf eine Anzahl von 
Vertrauensmännern, Trustees, übertrugen und 
ihnen zugleich unwiderruflich das Recht einräum- 
ten, für sie das mit dem Aktienbesitz verbundene 
Stimmrecht auszuüben. Die Aktionäre erhielten 
dafür Trustzertifikate, auf Grund deren sie am 
Gesamtgewinn ebenso partizipierten wie früher 
auf Grund ihrer Aktien am Gewinn der einzelnen 
Aktiengesellschaft. Die Trustees, welche die Be- 
amten der verschiedenen auf diese Weise zusammen- 
geschlossenen Unternehmungen anstellten, vereinig- 
ten also die Leitung aller Trustbetriebe vollständig 
in ihrer Hand. In dieser Form entstanden bald 
nach dem Muster der Standard Oil Company 
eine ganze Anzahl von Trusts, so z. B. 1887 der 
Zuckertrust und der Whiskytrust, und diese ge- 
waltigen Unternehmungen übten naturgemäß einen 
beherrschenden, in vieler Hinsicht nichts weniger 
als wohlmenden Einfluß auf das wirtschaftliche 
Leben aus. Es dauerte denn auch nicht lange, bis 
sich eine starke Bewegung gegen die Trusts erhob. 
Es wurden Klagen laut über Vernichtung der 
Gewerbefreiheit, Herunterdrückung der Rohmate- 
rialpreise, willkürliche Preisfestsetzung u. a. m. 
Dazu kam der Hinweis auf mancherlei Gewalt- 
tätigkeiten und Gesetzwidrigkeiten im Vorgehen 
der Trusts gegen lästige Konkurrenten. Dieser 
Druck der öffentlichen Meinung erzeugte zu An- 
 
	        
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