Full text: Staatslexikon. Fünfter Band: Staatsrat bis Zweikampf. (5)

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tragen nämlich die übernommenen Risiken niemals 
in ihrer ganzen Höhe allein, sondern decken sich 
für die Schadenfälle bei andern Anstalten. Heute 
wird keine bedeutende Versicherung angenommen, 
ohne daß der Versicherer die ganze Summe oder 
wenigstens einen Teil derselben in Rückversicherung 
gibt. Die Rückversicherung wird manchmal selb- 
ständig betrieben, am häufigsten aber von allen 
großen Anstalten neben der eigentlichen Versiche- 
rungsbranche. Ja viele Gesellschaften stehen in so 
enger Beziehung zueinander, daß die eine das Recht 
und sogar die Pflicht hat, einen Teil des Risikos 
der andern zu übertragen, so daß diese die betref- 
fende Quote in Rückversicherung nehmen muß, 
aber auch ein Recht auf einen Teil der von der 
ersteren direkt abgeschlossenen Versicherung besitzt. 
Da auf diese Weise die Risiken auf sehr viele 
Schultern verteilt, wie Ehrenberg sagt, atomisiert 
werden, mußte die Ausbildung der Rückversicherung 
auf die ganze Entwicklung des Versicherungswesens 
einen hervorragenden Einfluß ausüben. 
IV. Wirtschaftliche und soziale Bedeu- 
tung; Betriebsformen. Privatwirtschaft- 
lich genommen, verleiht die Versicherung bei der 
Arbeit und beim Kampf ums tägliche Brot das 
Gefühl der Sicherheit und gibt darum Unter- 
nehmungsfreudigkeit. Man braucht nicht jeden 
Augenblick zu fürchten, daß, falls der Tod z. B. 
der Familie den Ernährer entreißt oder Unglück 
die Existenz bedroht, die Angehörigen der Not 
preisgegeben sind; der Versicherte weiß, daß er im 
Fall eines eintretenden Schadens durch die Ver- 
sicherung gedeckt ist. 
Der privatwirtschaftlichen Bedeutung entspricht 
auch der hohe volkswirtschaftliche Wert. Durch das 
Versicherungswesen ist vor allem darauf hingewirkt 
worden, daß die Unternehmer ihr Hauptaugenmerk 
auf die Verhütung von Unfällen, Bränden usw. 
gerichtet haben. Durch die Versicherungen werden 
die Schäden auf die einzelnen Versicherten gleich- 
zeitig verteilt; es erfolgt also ein Ausgleich der 
einzelnen Schäden und Risiken. Die Versicherung 
wirkt kapitalerhaltend, sie verhindert in zahlreichen 
Fällen die Verarmung sie wirkt aber auch kapital- 
schaffend, indem sie den Unternehmungsgeist för- 
dert und den Wert der bestehenden Kapitalien 
erhöht. Auch auf den Kredit ist das Versicherungs- 
wesen von Einfluß. Die Kreditgewährung ist na- 
mentlich bei der Feuerversicherung und bei der 
Lebensversicherung von Wichtigkeit. 
Von Bedeutung sind die Versicherungen bzw. 
Versicherungsgesellschaften auch durch ihren Ein- 
fluß auf den Geldmarkt. Der Bestand an Kapi- 
talversicherungen beträgt bei der deutschen Lebens- 
versicherung allein rund 12 Milliarden à#l, und 
die Kapitalanlagen der Lebens- und Feuerver- 
sicherungsgesellschafen sowie der Versicherung 
überhaupt haben nicht nur auf den Geldmarkt der 
wohnungbauenden Städter durch Gewährung von 
Darlehen, sondern auch auf die Finanzen der 
einzelnen Gemeinden einen bedeutenden Einfluß. 
Versicherungswesen. 
  
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Eine erfreuliche Tatsache ist es, daß das Deutsche 
Reich in der sozialen Versicherung für alle Kultur- 
staaten neue Bahnen geschaffen hat und muster- 
gültig in seiner Versicherungsfürsorge für die 
Arbeiterschaft für alle Staaten geworden ist. Von 
größter Bedeutung in sozialer Beziehung ist vor 
allem die Tatsache, daß durch das Versicherungs- 
wesen an Stelle des Almosens ein Rechtsanspruch 
auf Gewährung einer gewissen Summe im Fall 
von Krankheit, Invalidität und Alter gesetzt wird. 
Dieser Rechtsanspruch macht frei, erzieht Charaktere. 
und unsere ganze heutige volkswirtschaftliche und 
politische Entwicklung strebt einer immer weiter- 
gehenden innerlichen Befreiung zu. Und sicherlich 
ist es Aufgabe einer vernünftigen Sozialpolitik, 
diese Entwicklungstendenzen zu fördern, um in den 
breiten Massen des Volks wiederum sittliche Mo- 
mente zur Geltung zu bringen. 
Durch das Versicherungswesen wird auch der 
Familiensinn und der Familiengeist gefördert. 
Gerade heute, wo die Selbstsucht so weite Volks- 
kreise zu verderben droht, kann nicht genug darauf 
hingewiesen werden, daß im gesamten Versiche- 
rungswesen ein Zug steckt, der an Stelle des 
Egoismus die Sorge für den Nächsten, insonder- 
heit für seine Angehörigen zu setzen geeignet ist. 
Von großer sozialer Bedeutung ist das Versiche- 
rungswesen dadurch, daß es infolge der wirtschaft- 
lichen Kräftigung eines Betriebs und Betriebs- 
unternehmers ein Hinabgleiten des letzteren in eine 
sozial niedrigere Schicht verhindert. 
Betriebsformen. Nachdem einmal der 
Gedanke der Schadensverteilung sich Bahn ge- 
brochen, war es natürlich, daß eine Anzahl von 
durch die gleiche Gefahr bedrohten Privatwirt- 
schaften sich vereinigte, indem jede ihren auf Grund 
der Statistik durch die Wahrscheinlichkeitslehre 
normierten Schadensbeitrag leistete und dafür das 
Recht erhielt, eventuell für sich Schadenersatz zu 
beanspruchen. In dieser Gesellschaft waren die 
Mitglieder zugleich Versicherungsnehmer und Ver- 
sicherer, weshalb man sie mit Recht Gegen- 
seitigkeitsgesellschaft genannt hat. Solche 
Gesellschaften gibt es auch heute in allen Ver- 
sicherungsbranchen, und sie arbeiten auch da, wo- 
hin das Kapital sich nicht wagt. Da die Prämie 
nur approximativ berechnet werden kann, so kann 
es bei außerordentlichen Katastrophen vorkommen, 
daß die eingegangene Prämiensumme nicht hin- 
reicht, alle Schadensfälle zu regulieren. In solchen 
Fällen müssen die auf Gegenseitigkeit Versicherten 
Lachthüf leisten bis zur Höhe der entstandenen 
Schäden. Derartige Nachschüsse müssen am häu- 
figsten da geleistet werden, wo die Statistik noch 
unvollkommen ist oder naturgemäß nicht voll- 
kommen sein kann. Übersteigen dagegen die Prä- 
mienbeträge in ihrer Summe die Summe des 
entstandenen Schadens, so gehört der ÜUberschuß 
den Versicherten und kommt ihnen direkt oder 
indirekt wieder zugute. Bei allen Versicherungen 
auf Gegenseiligkeit sind demnach die Versicherungs-
	        
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