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tragen nämlich die übernommenen Risiken niemals
in ihrer ganzen Höhe allein, sondern decken sich
für die Schadenfälle bei andern Anstalten. Heute
wird keine bedeutende Versicherung angenommen,
ohne daß der Versicherer die ganze Summe oder
wenigstens einen Teil derselben in Rückversicherung
gibt. Die Rückversicherung wird manchmal selb-
ständig betrieben, am häufigsten aber von allen
großen Anstalten neben der eigentlichen Versiche-
rungsbranche. Ja viele Gesellschaften stehen in so
enger Beziehung zueinander, daß die eine das Recht
und sogar die Pflicht hat, einen Teil des Risikos
der andern zu übertragen, so daß diese die betref-
fende Quote in Rückversicherung nehmen muß,
aber auch ein Recht auf einen Teil der von der
ersteren direkt abgeschlossenen Versicherung besitzt.
Da auf diese Weise die Risiken auf sehr viele
Schultern verteilt, wie Ehrenberg sagt, atomisiert
werden, mußte die Ausbildung der Rückversicherung
auf die ganze Entwicklung des Versicherungswesens
einen hervorragenden Einfluß ausüben.
IV. Wirtschaftliche und soziale Bedeu-
tung; Betriebsformen. Privatwirtschaft-
lich genommen, verleiht die Versicherung bei der
Arbeit und beim Kampf ums tägliche Brot das
Gefühl der Sicherheit und gibt darum Unter-
nehmungsfreudigkeit. Man braucht nicht jeden
Augenblick zu fürchten, daß, falls der Tod z. B.
der Familie den Ernährer entreißt oder Unglück
die Existenz bedroht, die Angehörigen der Not
preisgegeben sind; der Versicherte weiß, daß er im
Fall eines eintretenden Schadens durch die Ver-
sicherung gedeckt ist.
Der privatwirtschaftlichen Bedeutung entspricht
auch der hohe volkswirtschaftliche Wert. Durch das
Versicherungswesen ist vor allem darauf hingewirkt
worden, daß die Unternehmer ihr Hauptaugenmerk
auf die Verhütung von Unfällen, Bränden usw.
gerichtet haben. Durch die Versicherungen werden
die Schäden auf die einzelnen Versicherten gleich-
zeitig verteilt; es erfolgt also ein Ausgleich der
einzelnen Schäden und Risiken. Die Versicherung
wirkt kapitalerhaltend, sie verhindert in zahlreichen
Fällen die Verarmung sie wirkt aber auch kapital-
schaffend, indem sie den Unternehmungsgeist för-
dert und den Wert der bestehenden Kapitalien
erhöht. Auch auf den Kredit ist das Versicherungs-
wesen von Einfluß. Die Kreditgewährung ist na-
mentlich bei der Feuerversicherung und bei der
Lebensversicherung von Wichtigkeit.
Von Bedeutung sind die Versicherungen bzw.
Versicherungsgesellschaften auch durch ihren Ein-
fluß auf den Geldmarkt. Der Bestand an Kapi-
talversicherungen beträgt bei der deutschen Lebens-
versicherung allein rund 12 Milliarden à#l, und
die Kapitalanlagen der Lebens- und Feuerver-
sicherungsgesellschafen sowie der Versicherung
überhaupt haben nicht nur auf den Geldmarkt der
wohnungbauenden Städter durch Gewährung von
Darlehen, sondern auch auf die Finanzen der
einzelnen Gemeinden einen bedeutenden Einfluß.
Versicherungswesen.
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Eine erfreuliche Tatsache ist es, daß das Deutsche
Reich in der sozialen Versicherung für alle Kultur-
staaten neue Bahnen geschaffen hat und muster-
gültig in seiner Versicherungsfürsorge für die
Arbeiterschaft für alle Staaten geworden ist. Von
größter Bedeutung in sozialer Beziehung ist vor
allem die Tatsache, daß durch das Versicherungs-
wesen an Stelle des Almosens ein Rechtsanspruch
auf Gewährung einer gewissen Summe im Fall
von Krankheit, Invalidität und Alter gesetzt wird.
Dieser Rechtsanspruch macht frei, erzieht Charaktere.
und unsere ganze heutige volkswirtschaftliche und
politische Entwicklung strebt einer immer weiter-
gehenden innerlichen Befreiung zu. Und sicherlich
ist es Aufgabe einer vernünftigen Sozialpolitik,
diese Entwicklungstendenzen zu fördern, um in den
breiten Massen des Volks wiederum sittliche Mo-
mente zur Geltung zu bringen.
Durch das Versicherungswesen wird auch der
Familiensinn und der Familiengeist gefördert.
Gerade heute, wo die Selbstsucht so weite Volks-
kreise zu verderben droht, kann nicht genug darauf
hingewiesen werden, daß im gesamten Versiche-
rungswesen ein Zug steckt, der an Stelle des
Egoismus die Sorge für den Nächsten, insonder-
heit für seine Angehörigen zu setzen geeignet ist.
Von großer sozialer Bedeutung ist das Versiche-
rungswesen dadurch, daß es infolge der wirtschaft-
lichen Kräftigung eines Betriebs und Betriebs-
unternehmers ein Hinabgleiten des letzteren in eine
sozial niedrigere Schicht verhindert.
Betriebsformen. Nachdem einmal der
Gedanke der Schadensverteilung sich Bahn ge-
brochen, war es natürlich, daß eine Anzahl von
durch die gleiche Gefahr bedrohten Privatwirt-
schaften sich vereinigte, indem jede ihren auf Grund
der Statistik durch die Wahrscheinlichkeitslehre
normierten Schadensbeitrag leistete und dafür das
Recht erhielt, eventuell für sich Schadenersatz zu
beanspruchen. In dieser Gesellschaft waren die
Mitglieder zugleich Versicherungsnehmer und Ver-
sicherer, weshalb man sie mit Recht Gegen-
seitigkeitsgesellschaft genannt hat. Solche
Gesellschaften gibt es auch heute in allen Ver-
sicherungsbranchen, und sie arbeiten auch da, wo-
hin das Kapital sich nicht wagt. Da die Prämie
nur approximativ berechnet werden kann, so kann
es bei außerordentlichen Katastrophen vorkommen,
daß die eingegangene Prämiensumme nicht hin-
reicht, alle Schadensfälle zu regulieren. In solchen
Fällen müssen die auf Gegenseitigkeit Versicherten
Lachthüf leisten bis zur Höhe der entstandenen
Schäden. Derartige Nachschüsse müssen am häu-
figsten da geleistet werden, wo die Statistik noch
unvollkommen ist oder naturgemäß nicht voll-
kommen sein kann. Übersteigen dagegen die Prä-
mienbeträge in ihrer Summe die Summe des
entstandenen Schadens, so gehört der ÜUberschuß
den Versicherten und kommt ihnen direkt oder
indirekt wieder zugute. Bei allen Versicherungen
auf Gegenseiligkeit sind demnach die Versicherungs-