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von Vouvry am Genfer See mit 950 m Druck-
höhe. In Deutschland hat das größte Gefälle
das Kraftwerk der Stadt Nordhausen am Harz
mit 192 m. Große Talsperren und Sammelbecken
sind bereits vorhanden in den Vogesen, an der
Wupper und Ruhr, bei Solingen, Ennepe,. Heim-
bach im Rheinland und in Schlesien (Marklissa.
Mauer). Große Kraftwerke finden sich am Ober-
rhein: Rheinfelden (16800 PS), Laufenburg
(50 000 P8), Wyhlen-Augst (30 000 PS), ferner
bei Rheinau, Eglisau usw. In großem Maßstab
sind Wasserwerke ausgeführt in der Schweiz, in
Italien, in Frankreich, Schweden, Norwegen und
in Amerika. In Rußland ist die Wasserkraft-
nutzung nur wenig entwickelt. In England sind
die Wasserkräfte nicht groß und ihr Ausbau leidet
unter der Konkurrenz der Kohle.
II. Zur Abwendung von Waseerschäden wer-
den manchmal schon im Ursprungsgebiet des
Wasserlaufs Waldhegungen und Aufforstungen,
Querschlitze, Sickerlöcher, Sammelweiher, Tal-
sperren u. dgl. zwecks Verlangsamung des Wasser-
ablaufs angewendet, zur Verhinderung von Über-
schwemmungen Dämme (Deiche), zur Wiederab-
leitung von angesammeltem Wasser Sielbauten
angelegt. Der Verhinderung von Überschwem-
mungen dienen auch Flußkorrektionen, Durchstiche,
Baggerungen. Ferner gehören in das Gebiet des
Wasserschutzes die Trockenlegung von Nebenarmen
der Wasserläufe, die Trockenlegung von Mooren,
Moosen, Sümpfen usw.
III. Zur Unterstützung der Staatsbehörden
mittels Begutachtung wasserwirtschaftlicher und
wasserrechtlicher Fragen sind neuerlich in verschie-
denen Staaten Wasserwirkschaftsräte gebildet
worden, zuweilen auch Wasserkammern genannt.
Ihre Mitglieder werden teils von der Staatsbe-
hörde ernannt, teils von den Interessenvertre-
tungen der Landwirtschaft, des Handels, der In-
dustrie, des Gewerbes usw. gewählt. Sie haben
nur beratende Stimme und werden von der Be-
hörde nach Bedarf einberufen.
Literatur. Zeitschrift für die ges. W. (1906 ff);
Schweizerische W., Zentralorgan für Wasserrecht
usw. (1908 ff); Der Hydrotekt (1902 ff); Hagen,
Handbuch der Wasserbaukunst (10 Bde, 1869 ff);
Möller, Grundriß des Wasserbaus (2 Bde, 1906);
Weyrauch, Der Wasserbau (1908); Suppän, Was-
serstraßen (19t02); Mattern, Die Ausnutzung der
Wasserkräfte (19j08); Mayr, Die Verwertung der
Wasserkräfte (1909); v. Samson-Himmelstierna,
Die W. als Voraussetzung für Kultur u. Frieden
(1903). Zehnter.)]
Wechsel, Wechselrecht. 1. Entstehung
und Entwicklung. Die Heimat des Wechsels
ist Italien, das bereits im frühen Mittelalter den
Mittelpunkt des Welthandels bildete. Schon durch
seine Lage am Mittelländischen Meer war es be-
rufen, den Handelsverkehr zwischen dem Orient
und den Ländern Curopas zu vermitteln. Bereits
im 12. Jahrh. hatten italienische Kaufleute und
Handelsgesellschaften in Frankreich, Spanien,
Wechsel usw.
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Deutschland, Polen und England ständige Zweig-
niederlassungen (Kommanditen) gegründet, von
welchen mit den Hauptniederlassungen ein reger
Handelsverkehr betrieben wurde. Dieser Verkehr
brachte von selbst eine fortschreitende Ausbildung
der Hilfsmittel des Handels mit sich, so daß schon
zur damaligen Zeit bei der italienischen Kauf-
mannschaft eine durchgebildete kaufmännische
Buch= und Rechnungsführung und ein völlig or-
ganisierter Geschäftsverkehr bestand. Die Vielge-
staltigkeit des zu damaliger Zeit bestehenden Münz-
wesens, das nicht nur in den einzelnen Ländern,
sondern auch in den größeren Städten desselben
Landes verschieden war, die Beschwernisse und
Gefahren der Ubersendung des baren Gelds nach
entfernt liegenden Ländern, mit denen Italien in
Geschäftsverkehr stand, endlich der Zeitverlust und
die Unbestimmtheit der Dauer bei solchen Geld-
versendungen mußten mit der Zeit zu zweckdien-
licheren Einrichtungen führen, die an die Stelle
der Barübermittlung briefliche Anweisungen zur
Zahlung treten ließen. Vermittelt wurde dieser
Verkehr durch die Geldwechsler (campsores, in
Deutschland Bankierer genannt, weil sie auf den
Märkten und öffentlichen Plätzen ihr Geschäft auf
Bänken und Tischen betrieben). Die Kampsoren
befanden sich nicht allein in den italienischen
Städten, sondern hatten auch an den meisten aus-
wärtigen Plätzen ihre Filialen oder Kontore.
Ursprünglich bestand ihr Geschäft (cambium)
darin, daß sie fremde Münze gegen Münze der
Landeswährung oder gegen ungemünztes Edel-
metall umtauschten, umwechselten (cambiare
= tauschen, wechseln). Mit der Weiterentwicklung
des auswärtigen Handelsverkehrs trat dieser Hand-
wechsel an Bedeutung zurück, und als Hauptge-
geschäft trat die Vermittlung der Zahlung durch
schriftliche Anweisung an die auswärtigen Kom-
manditen hervor. Das Geld, das der Kaufmann
an einem auswärtigen Platz zu zahlen hatte, wurde
nicht mehr in bar nach dort versandt und von dem
auswärtigen Geldwechsler in Landesmünze um-
gewechselt, sondern der Kaufmann erhielt von dem
einheimischen Kampsor (Trassant) gegen Zahlung
der einzusendenden Summe (Valuta) einen Brief
(Wechselbrief, litera di cambio) an den aus-
wärtigen Wechsler oder sonstigen Geschäftsmann
(Trassat), der in dem Brief angewiesen wurde,
die betreffende Summe Gelds in der dortigen
Münzsorte an den in dem Brief benannten In-
haber (Remittent) zu zahlen. Wurde vom Tras-
saten die Summe nicht gezahlt, dann war der
Trassant verpflichtet, die Valuta sofort an den
Nehmer des Wechsels zurückzuzahlen und allen
Schaden zu erstatten.
Da die Wechsler nicht an allen auswärtigen
Handeleplätzen Geschäftsverbindungen besaßen,
die es ihnen ermöglichten, sofort überallhin solche
Wechselbriefe abzugeben, so wurden nach Art der
Warenmessen an den Haupthandelsplätzen be-
sondere Wechselmessen eingerichtet, auf welchen die