Full text: Staatslexikon. Fünfter Band: Staatsrat bis Zweikampf. (5)

1249 
äußern Staatsschuld von Nicaragua und die Ge- 
währung einer weiteren finanziellen Unterstützung 
durch amerikanisches Kapital vorsieht, wogegen die 
Zollverwaltung Nicaraguas unter amerikanische 
Aufsicht gestellt werden soll, ähnlich wie in San 
Domingo (s. d. Art.); die Gesamtschuld wird auf 
etwa 66 Millionen Silberpesos bemessen. Die Ein- 
nahmen wurden 1909 auf 12,99, die Ausgaben 
auf 18.64 Mill. Papierpesos veranschlagt. — 
Der Handel führte 1908 für 2,96 Mill. Gold= 
pesos (à 4,2 A0 ein, für 3,65 Mill. aus (Kaffee, 
Mahagoni, Gold, Kautschuk, Bananen, Vieh). 
1908 liesen 804 Schiffe mit 473715 Tonnen 
ein; Haupthafen ist Corinto; eigne Handelsflotte 
1 Dampfer und 7 Segelschiffe. 1908 gab es 
320 km Eisenbahnen, 135 Postanstalten, 5850km 
Telegraphenlinien (130 Bureaus). Dem Geld- 
verkehr dient hauptsächlich die Bank von London 
und Zentralamerika. Münzeinheit ist der Silber- 
peso (1.7/1,8 AM); es zirkuliert viel Papiergeld, 
dessen Wert schwankend ist (der Peso an 60 bis 
70 Pfennig). Seit 1893 ist das metrische Maß- 
und Gewichtssystem eingeführt. 
5. Panama. Nach der Verfassung vom 13. Febr. 
1904 steht die gesetzgebende Gewalt einer 
Asamblea Nacional zu, die sich alle zwei Jahre 
ohne besondere Einberufung am 1. Sept. in der 
Hauptstadt zu einer 90tägigen Session (die im Not- 
fall um 30 Tage verlängert werden kann) versam- 
melt; zu außerordentlichen Sessionen kann die Exe- 
kutive einberufen. Die Asamblea Nacionalbesteht 
aus 32 Abgeordneten (je 1 auf 10000 Einwohner 
oder einen Bruchteil von wenigstens 5000), die 
von allen 21 Jahre alten Bürgern von Panama 
in direkter Wahl auf 4 Jahre gewählt werden. 
Wählbar ist jeder 25 Jahre alte Bürger von 
Panama, der im Genuß der bürgerlichen Ehren- 
rechte steht; nicht wählbar sind die höchsten Ver- 
waltungs= und richterlichen Beamten während 
ihrer Amtszeit, die übrigen Beamten nicht in 
ihrem Amtsbezirk. Die Abgeordneten genießen 
während der Session die übliche Immunität, so- 
wie außerdem 20 Tage vor und nach der Tagung 
Schutz vor straf= oder zivilrechtlicher Verfolgung. 
Die Befugnisse der Nationalversammlung sind 
im wesentlichen die gleichen wie bei den andern 
zentralamerikanischen Republiken (s. oben, Costa 
Rica); sie ernennt auch die Mitglieder des Rech- 
nungshofs, die drei Designados (Stellvertreter) 
für den Präsidenten auf zwei Jahre, und einige 
Beamtenkategorien, nimmt die Anklagen gegen 
den Staatspräsidenten, die Staatssekretäre, die 
Beamten des Höchsten Gerichts entgegen und ent- 
scheidet darüber, ob gegen sie ein Prozeß nach den 
gesetzlichen Bestimmungen anhängig gemacht wer- 
den soll. 
Die ausführende Gewalt hat ein Prä- 
sident, der direkt von den Bürgern auf 4 Jahre 
gewählt wird, 35 Jahre alt, in Panama geboren 
sein muß und nicht wieder für den unmittelbar 
folgenden Amtstermin wählbar ist; er tritt sein 
Staatslexikon. V. 3. u. 4. Aufl. 
Zentralamerika. 
  
1250 
Amt am 1. Okt. nach der Wahl an. Seine Be- 
sugnisse sind die üblichen (vgl. oben, Costa Rica); 
er ernennt auch die Beamten des obersten Gerichts- 
hofs und verleiht sämtliche militärischen Grade. 
Das suspensive Veto gegenüber den Gesetzesbe- 
schlüssen der Nationalversammlung wird zu nichte, 
wenn die mit seinem Veto belegten Entwürfe 
wiederum von der Volksvertretung mit Zwei- 
drittelmajorität angenommen werden. In Behin- 
derungsfällen wird er durch die Designados nach 
der Reihenfolge ihrer Ernennung vertreten. Der 
Präsident ist der Nationalversammlung verant- 
wortlich für Überschreitungen seiner verfassungs- 
mäßigen Befugnisse, für Verhinderung der Na- 
tionalversammlung, für Handlungen der Gewalt 
oder des Zwangs gegenüber den Wahlen und für 
Hochverrat. — Als Gehilfen in der Zentralver- 
waltung hat er von ihm frei ernannte und ent- 
lassene Staatssekretäre (5), welche die Eigen- 
schaften eines Abgeordneten haben müssen; sie 
können an den Sitzungen der Volksvertretung teil- 
nehmen und müssen dieser innerhalb 10 Tagen 
nach Beginn der Session einen Bericht über ihr 
Ressort vorlegen. Die Akte des Präsidenten be- 
dürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung 
durch den zuständigen Staatssekretär. — Das 
Staatsgebiet ist in sieben Provinzen eingeteilt, 
deren Gouverneure von der Regierung ernannt 
werden. Die Provinzen zerfallen in Munizipal- 
distrikte, deren „Munizipalräte“ direkt vom Volk 
gewählt werden, während die Bürgermeister (Al- 
calde) von der Regierung ernannt werden. 
Die Rechtspflege wird in oberster Instanz 
durch den Höchsten Gerichtshof ausgeübt, dessen 
fünf vom Präsidenten auf 4 Jahre ernannten Mit- 
glieder 30 Jahre alt, in Panama geboren und 
Advokaten sein müssen; die Mitglieder der nie- 
deren Gerichte werden von den ihnen unmittelbar 
übergeordneten Gerichten ernannt. Gesetze über 
Zivil= und Prozeßrecht können nur auf Vorschlag 
der Beamten des Höchsten Gerichtshofs oder einer 
speziellen Kommission der Nationalversammlung 
abgeändert werden. Die Todesstrafe tritt nur bei 
Morden ein, die grausamen Charakter zeigen. 
Die verfassungsmäßig garantierten Rechte 
und Freiheiten der Bürger sind die üblichen 
(auch besteht Verbot von staatlichen Monopolen, 
von Lotterien und Hasardspielen). Staatsbürger 
ist jeder 21 Jahre alte Panamenier (von Geburt 
oder Naturalisation). Verfassungsänderungen 
müssen von einer Nationalversammlung ange- 
nommen und von der nächstfolgenden ordentlichen 
Nationalversammlung aufs neue beraten und mit 
Zweidrittelmehrheit genehmigt werden. 
Das Bekenntnis aller Religionen sowie die 
Ausübung aller Kulte ist nach der Verfassung frei 
ohne irgend eine andere Einschränkung, als sie die 
christliche Moral und die öffentliche Ordnung er- 
fordern. Die Verfassung erkennt an, daß die ka- 
tholische Religion diejenige der Mehrheit der Be- 
wohner ist und bestimmt, daß der Staat ein 
40
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.