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Beschluß vom 2. Juli 1907.
I. Beglaubigte Abschrift des Testaments und des Eröffnungsprotokolls
zu den Akten.)
II. Auf Blatt 72 des Grundbuchs für Pulsnitz einzutragen:
1. in Abt. II den Maurer Ernst Richard Funke in Pulsnitz
als Eigentümer zufolge Auflassung,
2. in Abt. III mit gleichem Range:
a) 1500 M. mit Zinsen zu 4 v. H. vom 1. April 1907 ab Hypothek
für eine überwiesene Kaufgeldforderung der minderjährigen
Katharina Funke unter den in der Eintragungsbewilligung
ersichtlichen Bestimmungen. Hypothekenbrief ausgeschlossen,
b) 150 M. jährliche Leibrente auf Lebenszeit, fällig am
1. Oktober jeden Jahres für die Verkäuferin als Reallast,
c) Wohnungs= und Naturalauszug für die Verkäuferin,
d) Herberge für die Schneiderin Ida Gertrud Funke und
die Verkäuferin Margarete Funke, bis zur Verheiratung,
längstens bis zum erfüllten 32. Lebensjahre,
zu c und d in dem in der Eintragungsbewilligung
bestimmten Umfange.
Es ist zu verlautbaren, daß zur Löschung des Naturalauszuges
und der Leibrente der Todesnachweis der Berechtigten,
zur Löschung der Herberge der Nachweis der Verheiratung
oder der Erreichung des 32. Lebensjahres genügt.)
III. Bekanntmachung des Eigentumswechsels
1. an die Orts= und Steuerbehörde,o)
2. an die eingetragenen Hypothekengläubiger und Reallastberechtigten
unter Mitteilung des Grundstückswertes,7)
3. an den Erwerber.
IV. Eintragungsbekanntmachung
zu II, a an die Funke,
zu II, d an die Geschwister Funke.
V. Kosten berechnen und einheben.
Unterschrift.
25) § 17 ABGBO. 99 G90.
2y) vgl. S. 12 Anm. 25.
30) vgl. S. 6 Anm. 21.
31) vgl. S. 6 Anm. 22.