Full text : Formularbuch zum Deutschen Grundbuchrechte für Richter, Notare, Gerichtsschreiber und Grundbuchführer unter besonderer Berücksichtigung der im Königreich Sachsen geltenden Bestimmungen.

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Beschluß  vom  2.  Juli  1907.

I.  Beglaubigte  Abschrift  des  Testaments  und  des  Eröffnungsprotokolls
  zu  den  Akten.)

II.  Auf  Blatt  72  des  Grundbuchs  für  Pulsnitz  einzutragen:
1.  in  Abt.  II  den  Maurer  Ernst  Richard  Funke  in  Pulsnitz
als  Eigentümer  zufolge  Auflassung,
2.  in  Abt.  III  mit  gleichem  Range:

a)  1500  M.  mit  Zinsen  zu  4  v.  H.  vom  1.  April  1907  ab  Hypothek
für  eine  überwiesene  Kaufgeldforderung  der  minderjährigen
Katharina  Funke  unter  den  in  der  Eintragungsbewilligung
ersichtlichen  Bestimmungen.  Hypothekenbrief  ausgeschlossen,

b)  150  M.  jährliche  Leibrente  auf  Lebenszeit,  fällig  am
1.  Oktober  jeden  Jahres  für  die  Verkäuferin  als  Reallast,

c)  Wohnungs=  und  Naturalauszug  für  die  Verkäuferin,

d)  Herberge  für  die  Schneiderin  Ida  Gertrud  Funke  und
die  Verkäuferin  Margarete  Funke,  bis  zur  Verheiratung,
längstens  bis  zum  erfüllten  32.  Lebensjahre,

zu  c  und  d  in  dem  in  der  Eintragungsbewilligung
bestimmten  Umfange.

Es  ist  zu  verlautbaren,  daß  zur  Löschung  des  Naturalauszuges
  und  der  Leibrente  der  Todesnachweis  der  Berechtigten,
  zur  Löschung  der  Herberge  der  Nachweis  der  Verheiratung
  oder  der  Erreichung  des  32.  Lebensjahres  genügt.)

III.  Bekanntmachung  des  Eigentumswechsels
1.  an  die  Orts=  und  Steuerbehörde,o)
2.  an  die  eingetragenen  Hypothekengläubiger  und  Reallastberechtigten
  unter  Mitteilung  des  Grundstückswertes,7)
3.  an  den  Erwerber.
IV.  Eintragungsbekanntmachung
zu  II,  a  an  die  Funke,
zu  II,  d  an  die  Geschwister  Funke.
V.  Kosten  berechnen  und  einheben.
Unterschrift.

25)  §  17  ABGBO.  99  G90.
2y)  vgl.  S.  12  Anm.  25.
30)  vgl.  S.  6  Anm.  21.
31)  vgl.  S.  6  Anm.  22.