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Beschluß vom 17. Januar 1909.10)
1. Auf Blatt 475 Plauen in Abt. III einzutragen:
Die Grundschuld unter Nr. 6 geht der Hypothek
unter Nr. 4 im Range vor.n)
2. Eintragungsbekanntmachung an den Gläubiger Schreiber
und Ortel.
3. Kosten berechnen und einheben.
Unterschrift.
10) nach Eingang beim Grundbuchamt.
11) Bei der Eintragung ist in der Spalte der Anmerkungen auf das
Rangverhältnis sowohl bei dem zurückiretenden, als auch bei dem vortretenden
Rechte hinzuweisen. § 83 vbd. m. 8 82 AVGBD., vgl. Form. C Abt. III
Nr. 6, 7, 10 (Breit S. 311 u. 312).
Sind die zurücktretenden oder vortretenden Hypotheken Briefhypotheken,
so ist die Vorlegung der Hypothekenbriefe erforderlich. 88 42, 62 GB.
Vor Aushändigung der Briefe ist auf ihnen die Rangänderung zu vermerken.
Hinsichtlich der Wirkung bei Eintragung eines Vorranges über die zurücktretende
Hypothek ohne Vorlegung des Briefes vgl. OLG. 8, 318.