Volltext : Formularbuch zum Deutschen Grundbuchrechte für Richter, Notare, Gerichtsschreiber und Grundbuchführer unter besonderer Berücksichtigung der im Königreich Sachsen geltenden Bestimmungen.

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Beschluß  vom  17.  Januar  1909.10)

1.  Auf  Blatt  475  Plauen  in  Abt.  III  einzutragen:

Die  Grundschuld  unter  Nr.  6  geht  der  Hypothek
  unter  Nr.  4  im  Range  vor.n)

2.  Eintragungsbekanntmachung  an  den  Gläubiger  Schreiber
und  Ortel.

3.  Kosten  berechnen  und  einheben.

Unterschrift.

10)  nach  Eingang  beim  Grundbuchamt.
11)  Bei  der  Eintragung  ist  in  der  Spalte  der  Anmerkungen  auf  das
Rangverhältnis  sowohl  bei  dem  zurückiretenden,  als  auch  bei  dem  vortretenden

Rechte  hinzuweisen.  §  83  vbd.  m.  8  82  AVGBD.,  vgl.  Form.  C  Abt.  III
Nr.  6,  7,  10  (Breit  S.  311  u.  312).

Sind  die  zurücktretenden  oder  vortretenden  Hypotheken  Briefhypotheken,
so  ist  die  Vorlegung  der  Hypothekenbriefe  erforderlich.  88  42,  62  GB.
Vor  Aushändigung  der  Briefe  ist  auf  ihnen  die  Rangänderung  zu  vermerken.

Hinsichtlich  der  Wirkung  bei  Eintragung  eines  Vorranges  über  die  zurücktretende
  Hypothek  ohne  Vorlegung  des  Briefes  vgl.  OLG.  8,  318.