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wenn möglich in Verbindung mit der Anstalt für
die Kolonialbeamten.
Der Verfasser geht sodann zur Besprechung des-
jenigen über, was bisher in Deutschland geschehen
ist, um Beamten, welche in den Kolonien thätig zu
sein bestimmt sind, die Möglichkeit einer Borbildung
zu geben. Er bespricht des Näheren den Lehrplan
des Orientalischen Seminars und weist auf ver-
schiedene, am Museum für Völkerkunde und anderen
Instituten gehaltene Vorlesungen hin, wonach im
Großen und Ganzen bereits alle im Auslande dozirten
Kolonialfächer vertreten sind. Er wünscht diese jeßt
schon vorhandenen Unterrichtsgelegenheiten zu ver-
einigen und unter gleichzeitiger Einführung eines
Kolonialexamens eine Art Kolonialakademie zu
schaffen.
Daß danach zu streben ist, die vorhandenen Ge-
legenheiten für eine Vorbildung der Kolonialbeamten
thunlichst auszunutzen, wird dem Verfasser ohne
Weiteres zuzugeben sein.
Wir glauben, daß das bisher Geschaffene mit
Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der kolonialen
Entwickelung im Wesentlichen ausreicht. Die Ent-
sendung eines zahlreicheren Beamtenpersonals ist in
den letzten Jahren nur für Deutsch-Ostafrika erfor-
derlich geworden, und gerade hier bietet das Seminar
durch den Unterricht im Suaheli, Arabischen, Guze-
rati die Möglichkeit, das neben den Realien Er-
forderliche sich anzueignen. Die Haupischwierigkeit
liegt darin, Beamten und Offizieren die Möglichkeit
zu verschaffen, die betreffenden Vorlesungen zu hören,
Es erfordert dies einerseits, wie der Verfasser zu-
treffend bemerkt, ein gemeinsames Vorgehen der ver-
schiedenen betheiligten Behörden, andererseits aber
auch die Aufwendung erheblicher Mittel. Der Grund
liegt darin, daß für die meisten Verwaltungszweige
in den Kolonien in erster Linie auch eine technische
Ausbildung erforderlich ist; es hat sich bereits jetzt
gezeigt, daß beispielsweise Zollbeamte, Kassen= und
Rechnungsbeamte in der Heimath eine längere
Schulung durchgemacht haben müssen, wenn sie in
der Kolonie Ersprießliches leisten sollen; auch die
für den allgemeinen Verwaltungsdienst und die Justiz
erforderlichen höheren Beamten werden naturgemäß
der Regel nach dem entsprechenden heimischen Be-
amtenpersonal entnommen werden müssen, sofern
überhaupt die Verhältnisse einer Kolonie die Ein-
führung der Civilverwaltung bereits gestatten. Dies
bietet zugleich den Vortheil, daß die Beamten, sosern
sie dem tropischen Klima nicht länger gewachsen sind,
in ihre frühere heimische Thätigkeit wieder zurück-
treten können, ohne daß eine für die Beamten selbst
wie für das Kolonialbudget unerwünschte frühzeitige
Pensionirung erforderlich wird. Das ist um so
wichtiger, als die deutschen Schutzgebiete in An-
betracht der verhällnißmäßig kurzen Zeit ihres Be-
siehens in sanitärer Hinsicht noch nicht so weit fort-
geschritten sind, wie es bei den holländischen, eng-
lischen und französischen Tropengebieten theilweise
bereits der Fall ist. Ein unbedingter Anschluß an
Systeme älterer Kolonialstaaten ist schon aus diesem
Grunde nicht thunlich.
Es wird daher darauf ankommen, den aus den
heimischen Verwaltungen entnommenen Beamten vor
ihrer Entsendung Zeit und Gelegenheit zu geben, sich
auf ihre koloniale Thötigleit vorzubereiten.
Dies kann in der Weise geschehen, daß ihnen
von ihrer Behörde auf etwa ein Jahr Urlaub er-
theilt und während dieser Zeit seitens der Kolonial-
verwaltung das Gehalt weiter gezahlt wird. Es ist
dies am wichtigsten bei denjenigen Personen, welche,
wie Bezirksamtmänner, Offiziere, Zollbeamte, Lehrer,
viel mit der Bevölkerung in Verkehr treten, weniger
bei den Beamten, welche wesentlich im Büreau thätig
sind. Ein Anfang ist in dieser Hinsicht bereits gemacht
worden, indem z. B. nach Berlin beurlaubten Offizieren
Beihülfen zum Studium auf dem Orientalischen Seminar
gewährt wurden. Ein Lehrer ist auf Kosten der deutschen
Kolonialgesellschaft im Suaheli ausgebildet worden
und unterrichtet zur Zeit in Tanga, während ein
zweiter auf amtliche Kosten am Orientalischen
Seminar seine Ausbildung für Ostafrika erhält.
Von Juristen, welche vor ihrer Meldung für den
Kolonialdienst das Diplomexamen in Suaheli bestanden
hatten, ist, wie auch Dr. Beneke erwähnt, ein Assessor
(als Bezirksrichter) und ein Referendar (im Bezirks-
dieust) in Ostafrika thätig.
Es wird möglich sein, auf dem angedeuteten
Wege allmählich fortzuschreiten, und wir glauben,
daß hiermit auch den Wünschen des Verfassers der
vorliegenden Schrift im Wesentlichen Rechnung ge-
tragen wird, zumal auch er ein vorsichtiges Vorgehen
empfiehlt und der Meinung Ausdruck giebt, daß sich
die koloniale Karriere der heimischen möglichst an-
schließen müsse, damit diejenigen, die im Tropendieust
nicht ihre Befriedigung finden oder sonst für den-
selben ungeeignet sind, in den heimischen Dienst zurück-
treten können. .
Einen Theil der Vorbereitungszeit, wie der
Verfasser es für Referendarien wünscht, in die Kolonie
zu verlegen, würde, wie zutreffend erwähnt wird,
eine Aenderung der Gesetzgebung voraussetzen,
übrigens auch infolge der Entfernung der Kolonien
und des theueren Aufenthalts daselbst Ausgaben
benöthigen, von denen es sich fragt, ob sie im Ver-
hältniß zu den Vortheilen stehen werden.
Akklimatisation und Tropenhygiene von
Dr. O. Schellong, Arzt in Königsberg i. Pr.
Der vom Verfasser bearbeitete Abschnitt des von
Dr. Theodor Weyl herausgegebenen Handbuchs der
Hygiene (Jena 1894, Verlag von Gustav Fischer)
zerfällt in sieben Kapitel: 1. Wesen und Begriff der
Akklimatisation. 2. Die Akklimatisation des Menschen
im Allgemeinen. 3. Anpassung an kältere Klimate.
4. Anpassung an wärmere Klimate: a) Die besonderen
Eigenthümlichkeiten des Tropenklimas, physiologische
Veränderungen des Organismus; b) endemische