möchte ich sagen: Die Engländer wissen ganz genau, daß ihre Anklagen
gegen unsere koloniale Vergangenheit auf trügerischem Boden gebaut
sind, und sie wissen auch, wie viele Zeugen zu unseren Gunsten in Eng-
land selbst vorhanden sind. Zwar ist es gelungen, diese Zeugen durch
einen ungeheuren Terrorismus mundtot zu machen, aber hier und da
haben sie sich doch mit einem schüchternen Protest ans Tageslicht ge-
wagt, soweit sie nicht wie Morel wegen Wahrheitsagens im Gefängnis
sitzen. 4
„Sicher aber ist dieses Eine: Viele Engländer, die gegen unsere afri-
kanischen Truppen gekämpft haben, schämen sich, daß man sich nicht
scheut, ihren tapferen Gegner mit Schmutz zu bewerfen. Oft ist es ihnen
schwer genug geworden, gegen ihre Kameraden von gestern, gegen ihre
Mitarbeiter an einer großen Kulturaufgabe schwarze Armeen führen
zu müssen. Ich vertraue, daß die Gestalt des Generals v. Lettow--Vorbeck
in den feindlichen Annalen dieses Krieges dereinst eine ebenso sagenhafte
Größe haben wird, wie in den unfrigen.
„Wir haben das größte Interesse daran, nach dem Kriege die gesamten
Greuelbehauptungen der Engländer einer internationalen Antersuchung
und Aufklärung zuzuführen — aber auch heute dürfen wir nicht still.
halten
„Sollte die englische Regierung sich auf den Standpunkt stellen, das
Selbstbestimmungsrecht der Eingeborenen in den deutschen Kolonien zu
fordern, so möchte ich heute schon die Gegenforderung anmelden, eine
Volksabstimmung in Ceylons über den Fortbestand der englischen Herr-
1 Morel wurde unter dem Vorwand der Abertretung einer Zensurvorschrift am
31. August 1917 verhaftet und zu sechs Monaten schweren Gefängnisses verurteilt
(vgl. H. Lutz, E. D. Morel, der Mann und sein Werk, Berlin 1925, S. 48). Die
dort verbrachte Leidenszeit hat sicher zu seinem frühen Tode beigetragen.
*„ Der „Manchester Guardian“ vom 2. November 1917 veröffentlichte einen
kurzen Auszug über die Maßnahmen der englischen Lokalbehörden zur Unterdrückung
der AUnruhen in Ceylon im Frühling 1915. In Wahrheit aus religiösen Streitigkeiten
zwischen Moors und Singhalesen entstanden, wurden diese Anruhen als Aufruhr
gegen die britische Herrschaft umgefälscht, und ein erbarmungsloses Strafgericht
wurde ins Werk gesetzt. Nachdem längst alles beruhigt war, wurden Singhalesen
ohne irgendeine Art von Verhör erschossen. In keinem der untersuchten Fälle von
Himichtung konnte selbst auf Grundlage des Kriegsrechts eine gesetzliche Berechtigung
festgestellt werden. Strafexpeditionen zogen im Lande umher, überfielen kleine Ort-
schaften und wüteten willkürlich unter der Bevölkerung, derart, daß der amttliche
Bericht selbst erklärt, der Regierungskommissar schiene seinen Auftrag so aufgefaßt
zu haben, daß er die Lynchjustiz in seinem Gebiete einführen und sich mit seiner
Datrouille so betragen dürfe, wie man es in Schauerromanen aus dem Wilden
Westen zu lesen pflege. Das Bezeichnende an der ganzen Sache ist, daß die amt-
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