Kuh vom Felde und die Lebensmittel aus dem Haus. Das geht nun ein-
mal nicht anders. Belgien muß aus der Friedensduselei wieder heraus-
kommen, so wird es ein ganz guter Verbündeter von uns. Je mehr es die
Schrecken des Krieges empfindet, desto friedensbedürftiger wird es sein.
Staatssekretär Scheidemann: Nachdem im feindlichen Ausland und
besonders auch im neutralen Gebiet die Verleumdungen unseres Heeres
verbreitet worden sind, muß ihnen entgegengetreten werden. Ich glaube
es daher Eurer Großherzoglichen Hoheit nahelegen zu sollen, daß es gut
wirken würde, wenn man im Anschluß an frühere Befehle noch einmal
einen Befehl ergehen läßt, Zerstörungen zu unterlassen. Wenn dann die
Kuh weggenommen wird, so ist das verständlich, denn die Truppen müssen
leben, aber was nicht nötig ist, und was wir mit Bedauern von den Ur-
laubern hören, daß Möbel zerstört, Bilder zerschnitten, Betten ver-
wüstet werden, das muß man abstellen.
General Ludendorff: Wir haben vier Jahre Grabenkrieg geführt
und haben zu Anterständen und Holzbaracken greifen müssen, darin sollte
sich die Truppe ruhen, das kann sie aber nicht, wenn die Anterstände
und Baracken leer bleiben, sie müssen möbliert werden, dazu sind die
Möbel requiriert. Ich halte das für militärisch erlaubt. Wie kann sich die
Truppe sonst erholen? Leider sind viele Mißgriffe geschehen. Wir eifern
dagegen.
Aber sobald die Truppe weg ist, plündert auch die Bevölkerung. Waffen
können wir nicht zurücklassen. Da ist viel Schlimmes vorgekommen. Das
ist leider richtig. Offiziell ist aber der Gebrauch der Möbel nur für die
Unterkunft erlaubt.
Wir haben Wertpapiere zurückgebracht, aber in Obhut genommen,
sie werden zurückgegeben werden. Die Gemäldesammlungen haben wir
nach Galenciennes zurückgeschafft. Wir wollten sie noch weiter zurück
bringen, um sie besser zu schützen, aber auf die Bitten des Auswärtigen
Amts haben wir sie in französischem Gebiet gelassen.
Der Reichskanzler: Konnte man die Bilder nicht nach Holland
bringen?
General Ludendorff: Wir haben darüber mit dem Auswärtigen Amt
immer in Verbindung gestanden und die Sache völkerrechtlich geprüft.
Das Amt hat gesagt: nicht aus dem Lande heraus, das würde wie Raub
sein. Die einzige Ausnahme bilden die Kirchengüter und Weihgefäße,
die haben wir dem Erzbischof von Köln in Aufbewahrung gegeben.
Der Reichskanzler: Ist zu den Fragen, die wir an Exzellenz Luden-
dorff zu stellen hatten, noch etwas zu bemerken?
Dann schließe ich die Sitzung. — —
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