Ich setze den endgültigen Text! her:
„Berlin, den 20. Oktober 1918,
abgegangen 21. Oktober.
„Die Deutsche Regierung ist bei der Annahme des PVorschlags zur
Räumung der besetzten Gebiete davon ausgegangen, daß das Verfahren
bei dieser Räumung und die Bedingungen des Waffenstillstands der
Beurxteilung militärischer Ratgeber zu überlassen sei und daß das gegen-
wärtige Kräfteverhältnis an den Fronten den Abmachungen zugrunde
zu legen ist, die es sichern und verbürgen. Die Deutsche Regierung gibt
dem DPräsidenten anheim, zur Regelung der Einzelheiten eine Gelegen-
heit zu schaffen, sie vertraut darauf, daß der Präsident der Vereinigten
Staaten keine Forderung gutheißen wird, die mit der Ehre des deutschen
Volkes und mit der Anbahnung eines Friedens der Gerechtigkeit unver-
einbar sein würden.
„Die Deutsche Regierung legt Verwahrung ein gegen den Vorwurf
ungesetzlicher und unmenschlicher Handlungen, der gegen die deutschen
Land- und Seestreitkräfte und damit gegen das deutsche Volk erhoben
wird.
„Zerstörungen werden zur Deckung eines Rückzuges immer nötig sein
und sind insoweit völkerrechtlich gestattet. Die deutschen Truppen haben
die strengste Weisung, das Privateigentum zu schonen und für die Be-
völkerung nach Kräften zu sorgen. Wo trotzdem Ausschreitungen vor-
kommen, werden die Schuldigen bestraft.
„Die Deutsche Regierung bestreitet auch, daß die deutsche Marine bei
Versenkung von Schiffen Rettungsboote nebst ihren Insassen absicht.
lich vernichtet habe.
„Die Deutsche Regierung schlägt vor, in allen diesen Punkten den
Sachverhalt durch neutrale Kommissionen aufklären zu lassen.
„am alles zu verhüten, was das Friedenswerk erschweren könnte, sind
auf Veranlassung der Deutschen Regierung an sämtliche Unterseeboot-
kommandanten Befehle ergangen, die eine Torpedierung von Passagier-
schiffen ausschließen, wobei jedoch aus technischen Gründen eine Gewähr
nicht dafür übernommen werden kann, daß dieser Befebl jedes auf See
befindliche Unterseeboot vor seiner Rückkehr erreicht.
„Als grundlegende Bedingung für den Frieden bezeichnet der Präsi-
dent die Beseitigung jeder auf Willkür beruhenden Macht, die für sich,
unkontrolliert und aus eigenem Empfinden den Frieden der Welt stören
kann. Darauf antwortet die Deutsche Regierung: Im Deutschen Reich
1 Amtliche Urkunden Nr. 64.
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