14 Punkte: in jedem Falle ein großer Schutz, aber kein genügender, wenn
Wilson nicht zu seinen Worten stand. Die Antwort mußte nach Inhalt
und Ton alle unsere Zweifel an seinem guten Willen und an seiner Macht
verstärken. Dennoch überwog im ersten Augenblick das Gefühl der Er-
leichterung: die Armee braucht Foch nicht zu fragen.
Gröner war noch am Nachmittag bei mir, ehe er abreiste. Auf seinen
Vorschlag ernannte ich Erzberger zum Mitglied der Waffenstillstands-
kommission als Vertreter der Regierung.1 Er sollte noch heute nach Spa
aufbrechen, um mit General v. Gündell, dem Gesandten Graf Oberndorff,
Kapitän zur See Vanselow und Generalmajor v. Winterfeldt weiter-
zureisen, sowie die Verbindung mit dem Feinde hergestellt wäre. Die
Nachricht: Die Waffenstillstandskommission ist abgereist, wollte ich noch
in der Nacht in die Offentlichkeit hinauswerfen. Gröner war damit ein-
verstanden, daß wir zur Beruhigung der Massen die unmittelbare Nähe
der Waffenruhe als gewiß hinstellten. Der General war tief erschüttert
worden durch seine Unterredung mit den Gewerkschaftsführern. Die
Revolution war zum Greifen nahe.
„Oie alliierten Regierungen haben den Notenwechsel zwischen dem Präsidenten
der Vereinigten Staaten und der deutschen Regierung sorgfältig in Erwägung
gezogen. Mit den folgenden Einschränkungen erklären sie ihre Bereitschaft zum
Friedensschlusse mit der deutschen Regierung auf Grund der Friedensbedingungen,
die in der Ansprache des Präsidenten an den Kongreß vom 8. Januar 1918, sowie
der Grundsätze einer Regelung, die in seinen späteren Ansprachen niedergelegt sind.
Sie müssen jedoch darauf hinweisen, daß das, was man gewöhnlich unter dem
Begriff Freiheit der Meere versteht, verschiedene Auslegungen zuläßt, von denen
sie einige nicht annehmen können. Sie mühssen sich deshalb über diesen Gegenstand
bei Eintritt in die Friedenskonferenz volle Freiheit vorbehalten.
Ferner hat der Dräsident in den in seiner Ansprache an den Kongreß vom
8. Januar 1918 niedergelegten Friedensbedingungen erklärt, daß die besetzten
Gebiete nicht nur geräumt, sondern auch wiederhergestellt werden müßten. Die
alliierten Regierungen fühlen, daß kein Zweifel bestehen bleiben dürfe über das,
was diese Bedingung in sich schließt. Sie verstehen darunter, daß Deutschland Ent-
schädigung leisten wird für allen Schaden, der der Zivilbevölkerung der Alliierten
und ihrem Eigentum durch den Angriff Deutschlands zu Lande, zu Wasser und
aus der Luft zugefügt worden ist.“
Der Präsident hat mich mit der Mitteilung beauftragt, daß er mit der im letzten
Teil des Memorandums enthaltenen Auslegung einverstanden ist. Der Präsident
hat mich ferner beauftragt, Sie zu ersuchen, der deutschen Regierung mitzuteilen,
daß Marschall Foch von der Regierung der Vereinigten Staaten und den alliierten
Regierungen ermächtigt worden ist, gehörig beglaubigte Vertreter der deutschen
Regierung zu empfangen und sie von den Waffenstillstandsbedingungen in Kenntnis
au setzen. NRobert Lansing.“
1 Wgl. Erzberger, a. a. O., S. 326 ff.
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