Full text: Der Geschäftsgang im Bundesrat.

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ist also nicht nötig, daß sie den geschäftsordnungsmäßigen Weg 
noch einmal durchlaufen. 
Auch die Vertagung und Schließung des Bundesrates 
stehen an sich im freien Ermessen des Kaisers. Ausnahmen 
hiervon ergeben sich jedoch einmal dadurch, daß der Bundes- 
rat nicht vertagt oder geschlossen werden kann, ohne daß nicht 
zu gleicher Zeit der Reichstag vertagt, geschlossen oder auf- 
gelöst wird. Dies ist nicht ausdrücklich bestimmt, ergibt sich 
aber aus der im Art. 13 kundgegebenen Absicht der Reichs- 
verfassung, den Reichstag nicht ohne den Bundesrat tagen zu 
lassen. Der Kaiser kann aber auch dann nicht den Bundesrat 
vertagen oder schließen, wenn ein Drittel der Stimmen sich 
widersetzt. Dies folgt aus Art. 14 Reichsverfass., da darnach 
eine sofortige neue Berufung verlangt werden kann. 
Die Schließung des Bundesrates ist ebenfalls, wie schon 
ausgeführt, praktisch bedeutungslos geworden, da der Bundes- 
rat eine perennierende Versammlung geworden ist, ½) sodaß 
auch die eben daran geknüpften Folgerungen gegenwärtig keinen 
realen Wert mehr besitzen, wenn auch die diesbezüglichen Vor- 
schriften formell noch in Kraft sind. 
8§ 11. Die Bundesratssitzungen. 
I. Verfassungsmäßig ist ein bestimmter Sitz des Bundes- 
rates nicht festgesetzt. Es muß, da Art. 12 Reichsverfass. dem 
Kaiser die Berufung und Eröffnung des Bundesrats zugesteht, 
geschlossen werden, daß in diesem Rechte die Befugnis zur 
Festsetzung von Zeit und Ort des Zusammentritts enthalten 
ist.!) Entsprechend der Bedeutung Preußens im Reiche und 
im Bundesrate hat dieser nunmehr seinen ständigen Sitz natür- 
licherweise in Berlin als der Hauptstadt Preußens und des 
Reiches. Der Sitzungssaal des Bundesrates und die zugehörigen 
Nebenräume befinden sich im Südostteile des Reichstagsgebäudes. 
Die Besetzung der im Sitzungssale halbkreisförmig angeordneten 
19) Dadurch ist die äußere Ahnlichkeit mit dem Reichstage ver- 
schwunden. " 
1) Ebenso v. Seydel, Jahrb. III, S. 292; Zorn, Staatsr. 1, S. 167.
	        
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