Metadaten : Aktenstücke zur neuesten Geschichte Preußens 1863. I. Verwarnungen. Erstes Heft. (1)

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wird  behauptet,  daß  von  der  verwerflichen  Gesammthaltung  des  „Memeler  Dampfboots“
  in  der  qu.  Verwarnung  nichts  enthalten  sei,  daß  dieselbe  wegen  eines  angeblich
  versteckten  Angriffs  auf  das  königliche  Staatsministerium  erfolgt  wäre,  und
es  somit  nicht  mehr  erlaubt  sei,  „eine  Faust  in  der  Tasche  zu  machen“.  —  Dagegen
  ist  in  der  betreffenden  Verwarnung  ausdrücklich  die  Gesammthaltung  des
Memeler  Dampfboots  als  eine  den  öffentlichen  Frieden  gefährdende  charakterisirt
und  dabei  hervorgehoben,  daß  die  Verwarnung  um  deshalb  erfolge,  weil  die  Maßnahmen
  der  Staatsregierung  in,  wenn  auch  versteckter,  so  doch  deutlich  erkennbarer
Weise  geschmäht  werden.  Da  aus  Vorstehendem  die  Ueberzeugung  gewonnen  werden
  muß,  daß  die  Gesammthaltung  Ihres  Blattes  sich  auch  nach  der  bereits  erfolgten,
  ersten  Verwarnung  nicht  geändert  hat,  so  sieht  sich  das  unterzeichnete  Regierungs-Präsidium
  in  der  Lage,  Ihnen  hiermit  eine  zweite  Verwarnung  zu  ertheilen.
Königsberg,  13.  Juli  1863.  Königl.  Regierungs-Präsidium.
v.  Kamptz.

54.
Neurode.  Der  Hausfreund  im  Glatzer  Gebirge.

Die  in  Ew.  Wohlgeboren  Verlage  befindliche  Zeitung  „Der  Hausfreund  im
Glatzer  Gebirge“  enthält  in  Nr.  27  auf  Seite  160  unter  „Köln“  einen  Artikel,
welcher  gegen  die  Verordnung  vom  1.  Juni  d.  J.,  betreffend  das  Verbot  von
Zeitungen  und  Zeitschriften,  verstößt.

Es  wird  in  diesem  Artikel  behauptet,  daß  die  „Kölner  Blätter“,  welche  ein
in  katholisch=  priesterlichem  Geiste  geschriebenes  Blatt  genannt  werden,  in  Nr.  105
den  vertriebenen  König  Franz  II.  von  Neapel  verherrlichen  und  in  Bezug  hierauf
die  Bemerkung  gemacht:

„Sei  so  erbärmlich  wie  du  willst,  gieb  nur  den  Priestern  Recht  und  diene
ihnen,  so  kannst  du  ihres  Lobes  gewiß  sein.“

Es  wird  mit  dieser  Bemerkung  offenbar  beabsichtigt,  den  Priester-Stand
durch  Spott  herabzuziehen  und  verächtlich  zu  machen,  und  mit  der  Verspottung
der  Plister  auch  die  Kirche  selbst  zu  erniedrigen.

Mit  Rücksicht  auf  den  verwerflichen  Inhalt  dieses  Artikels,  dem  auch  die
Gesammthaltung  „des  Hausfreundes  im  Glatzer  Gebirge“  entspricht,  wird  Ihnen,
als  Verleger  dieser  Zeitung,  auf  Grund  der  Verordnung  vom  1.  Juni  d.  J.  hiermit
  eine  Verwarnung  ertheilt.

Breslau,  den  13.  Juli  1863.

Königliches  Regierungs-Präsidium.
Schleinitz.

55.
Culm.  JNagdwislanin.

(Dritte  Verwarnung.)

In  dem  in  der  Nr.  75  des  in  Ihrem  Verlage  erscheinenden  polnischen  Blattes

„Nadwislanin“  mit  Interwencya  dyplomatycznas“  überschriebenen  Artikel  wird
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