Contents : Rosenheimer Anzeiger. 62. Jahrngang (62)

Aunmer  209

zum  Großhandel  wird  von  der  Landesstelle  für

Gemüse,  und  Obstversorgung,  der  Berechtigungsschein
  zum  Kleinhandel  von  der  Distrikleverwaltungsbehorde
  des  Wohnsitze?  des  Händlers

  erteilt.  Die  Gemeindebehörden  werden
  beauftragt,  allen  Preistreibereien  mit
Nachdruck  entgegenzutreten  und  über  beson.

derc  Wahrnehmungen  zu  berichten.
Betreff:  Distrikksumlagen  für  1910.

Nachstehend  solgt  Uebersicht  über  die  Verleilung
  der  Distrlütsmlage  für  1916  unter  dem
Auftrage,  die  festgesetzten  Beträge  bezw.  den
treffenden  Rest  spätestens  bis  1.  Oktober  l.
Is.  an  die  Disiriltssparlasse  in  Prien  abzu-—



 

ĩiefern.  1".  I
.  csNssnlusts
Gemeinden  “  la  n-I.
  Bernau  5411,52  2759,
2.  Breitbrunn  5497.71  2603,83
3.  Chlemsee  908,80  463,49
4.  Eggstätt  4480,  26  2284.03
5.  Endorf  12103,14  6172,60
6.  Frasdorf  5613,31  2862.79
7.  Greimharting  2508,98  1279,58
3.  Gstadt  5266,69  2686,01
9.  7557,03  3854,09
2218,05  1131,20
1405,09  716,59
4472,17  2280,81
23597,21  12034,68
2165,42  1104,36
2679,08  1366,33
7354,96  3751,03
27722,—  1138,22
6318,51  3222,44
19.  Sachran  3151,98  1607,51
20.  Umtatshausen  2221,31  1132,87
21.  Wildenwart  3533,49  1802,08
136186,71  69455,22

 

Aum  dem  Gerichisseczt

T  Diebereien.

Traunstein,  4.  Sept.  Der  Torfstecher  J.
Schnedt  von  Moos  und  seine  Geliebte  M.  Gerstl
rerübten  mancherlei  Diebslähle.  Sie  waren  bei
Westerndorf  im  Torfstechen,  hüldigten  aber  der
Meirung,  daß  Stehlen  leichter  und  geiomnbringender
  sei  wie  ehrliche  Arbeit.  Deshalb
frahl  Schnedt  alles  mögliche:  Gummistutzen,
Vergschuh',  Hennen,  Hasen,  Steppdecken.  Käse,
Kleisch  und  Eier.  Hehlerin  bei  diesen  Diebstählen
  war  Schnedtis  Schwester,  die  Taglöhnersfrau
  K.  Brandstetter  von  Kolbermoor,  welche
die  eßbare  Diebesbeute  zubereiten  mußte  und

Obacht!
Guche  In  Rosenbein.  Näte  Stadszentrun,
  schöngelaenc,  bellere

mli  schoͤntem  rtmt  und  Ziergorten,  u
K  e  Pringzregenten

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Marie  Hobmaier,

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Eier  verlaufte,  während  die  Geliebte
Schnedis  die  Veräubherung  der  anderen  gestohlenen
  Sachen  durchzuführen  und  bei  den  Diebstählen

  Späh:  zu  fsiehen  hatte.  Von  der  Straskim.

mer  des  K.  Landgerichts  Traunftein  wurde  jett
Schnedt  zu  einem  Jahr  und  seche  Monaten  Gefängnie
  und  zu  fünf  Tagen  Haft,  die  Gerstl  zu
fünf  Monaten  Gefängnis  und  fünf  Tagen  Haft
und  die  Brandstekter  zu  sieben  Wochen  Gefängnis
  verurteilt.
Die  Haftoflicht  des  Arztes.

Leipzig,  3.  Sept.  In  einer  kürzlich  ergangenen
  Entscheidung  macht  der  höchsie  Gerichtshof
  über  die  Haftoflicht  des  Arztes  folgende
  sehr  bemerkenswerten  Ausführungen:
Her  Arzt,  der  bei  der  Behandlung  eines  Kranken
  die  allgemein  anerkannten  Regeln  der  ärztlichen
  Wissenschaft  außeracht  läßt  und  die  Pflichlen
  eines  sorgfältigen  Arztes  verletzt,  haftet
dem  dadurch  an  seinem  Körper  oder  seeiter
Gejunoheit  geschadigten  Kranten  gemäß  r##
#f.  B.  G.-B.,  einerlei  ob  ein  Vert  egeverhälne.
zuischen  ihnen  besteht  oder  nicht.  Dabei  macht
es  leinen  Unterschied,  ob  die  Fahrläf  igkeit  des
Arztes  in  einem  Tun  oder  in  einem  Unterlassen
besteht.  Der  Arzt  ist  gun  r  nicht  verpflichtet,  die
Behandlung  eines  Kranken  zu  übernehmen.
Uebernimmt  er  sie  aber,  so  ist  er  verpflichtet,
Verletzungen  des  Lebens,  des  Körpers  oder  der
Gesundheit  des  Kranken  durch  Verslöße  gegen
die  Regeln  der  ärzllichen  Wissenschaft  zu  vermeiden.


Die  aftung  für

aufsichtslose  Gespanne.

Leipzig,  4.  Sept.  Die  täglich  zu  beobachtende

  Gewohnheit  vieler  Fuhrleute,  Pferde
und  Wagen  ohne  genügende  Aussicht  auf  der
Straße  stehen  zu  lassen,  wird  von  der  Rechtsprechung
  als  Fahrlässigkrit  angesehen.  Das
Reichsgericht  macht  darüber  in  einem  kürzlich
entschiedenen  Schadensprozeß  folgende  bemerktenewerten
  Ausführungen:  Der  Fuhrunternehmer
  U.  war  in  eine  Gastwirtschaft  gegangen,  um
ein  Glas  Bier  zu  irinken.  Er  hatte  währenddessen
  sein  Einjpännerfuhrwerk,  auf  dem  zwei
Knaben  im  Alter  von  9  und  11  Jahren  saßen,
  auf  der  Straße  slehen  lassen.  Das  Pferd
scheute  plöhlich,  ging  durch  und  überfuhr  auf
dem  Bürgersteig  einen  pens.  Postsekretär.  Auf
die  von  dem  Verletzten  erhobene  Klage  ist  der
Fuhrunternehmer  als  Tierhalter  in  allen  Instanzen
  zum  Schadengersatz  verurteilt  worden.
Das  Reichsgericht  führt  in  seinen  Entscheidungsgrunden
  aus:  Es  muß  mit  der  im  Verkehr  erforderlichen
  Sorgfalt  der  Regel  nach  als  unwer- 



 

   
   
     

geschäfts-#Aanzeige  und  Empfehlung.

Der  verehrlichen  Eintohnetschalt  von  Rosenheilm  und

Kenninlsnahmc,  dass  ich  mein

Gasthaus  z.,„UMiten  Schielistät“

ab  I.  September  1916  kzuflich  an  Frau  Marie  Nobmsier  ubergeben  habc.

ich  sprechc  allen  werten  Stammgssten,  Oäisten  und  der  verehellchen  Nachberechait
für  das  mir  erviesene  Wohiwollen  meinen  besten  Dank  aus  und  blite.  desselbe  auch  auf
meinc  Ceschäftsnachlolgerin  übertragen  zu  wollen.
Franz  Kaver  Rechl.

Anschilessend  an  korsichendes  erlaube  ich  mir.

Recht  ctegem  Besuch  und  giuuger  Unterstütrung  meines  Unternchmens  sche  ich
ochachtungsvoll!

Beslizetln.

  
 
  
    

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Kimmer

 

  

kanfen.  Offerten  unier  3l  6666

 

———.—

einbar  erachtet  werden,  wenn  auf  öffentlichen
Stratzen  imerhalb  der  Ortschaften  ruhige
Pferde  mit  dem  Wagen  ohne  jede  Aussicht  oder
sonstige  Sicherungsmaßnahmen  sich  selbst  überlassen
  werden.  Es  mag  zu  weit  gehen,  besondere
  Aufsichtsperson  zu  verlangen,  namenllich
wenn  sich  der  Lenler  des  Fuhrwerks  nur  auf
eine  ganz  kurze  Zeit  und  in  einer  Weise  entfernt,
  daß  er  das  Pferd  ständig  im  Auge  behält.
  Aber  auch  in  derartigen  Fällen  muh  verlangt
  werden,  daß  Sicherungsmaßnahmen,  die
den  Umständen  nach  möglich  sind,  nicht  unerlassen
  werden.  In  dieser  Beziehung  kommt  das
beiderseitige  oder  einseitige  Absträngen,  sowie
das  Anbinden  der  Zügel  am  Wagen  in  Betracht,
  das  ein  Fortlaufen  des  Pferdes  mit  dem

gen  wesentlich  erschwert.  Daß  der  Bellagie
im  Hinblick  darauf,  daß  er  zwei  9  und  11  Jahre
alte  Knaben  auf  dem  Wagen  zuruckgelaifen
hatte,  Sicherheitsmahnahmen  als  entbih-#lich  ansehen
  durfte,  ist  vom  Oberlandesgericht  mit
Recht  verneint  worden,  weil  die  Knaben  eine
Aufssicht  über  das  Pferd  nicht  ausüben  konnten.
  Der  Beklagte  hätte  sich  im  Gegenteil  sagen
  müssen,  daß  durch  sie  die  Gefahr  eines
Durchgehens  des  Pferdes  eher  erhöht  wurde,
  weil  Kinder  leicht  aus  Spielerei  dazn  tommen,
  an  den  Zügeln  zu  zerren.  Die  Haftog
des  Beklagten  für  den  von  seinem  Pferde  verursachten
  Schaden  ist  hiernach  auf  Grund  des
5  333  B.G.  B.  gegeben.

 

 

Bunie  Chronk

Mit  uns  ist  Gott.
Der  Russen  Knute,  Englands  Gold,
Gewalt  und  Treubruck,  Niedertracht  —
Und  was  da  steht  in  ihrem  Sold
Hat  wider  uns  sich  aufgemacht.

Und  immer  mehr  und  mehr  drängt  an

Der  wilden  Horden  Sturmezflut;
Was  haben  wir  der  Welt  getan

Daß  sie  so  lechzt  nach  unf'rem  Biut!?

Die  Friedensarbeit,  nur  bedacht,

Zu  heben  Wohsstand,  Heimatswert,
Sat  uns  der  Feinde  Neid  gebracht
Und  hat  geschliffen  scharf  ihr  Schwert.

Drum  fteh'n  wir  fest;  der  letzte  Mann
Schützt  Heimat  dich,  vor  Knechtschaft,  Spott,
Solang  den  Arm  er  heben  kann:

Wir  stehen  fest,  mit  uns  ist  Gott!

 

von  melner  Ccschältsabernahme
Kenninis  zu  geben  mil  der  Blle,  das  lich#n  Rechl  entgegengebfachte  Veitrauen  zauch  mi
cwelsen  zu  wollen.  Ganz  voesonders  mchtte  leh  erwshnen,  dess  leh  wloder
vorsiollche  warme  vnd  Kalte  Mele  herstelse  und  verabrelche,  cbenso  werde  lch

Frl.  Elise  Asanger,

   
 

  
 

3.  9.  16.  Ludwig  cintner.

Mk.  3.  —.

Umgebung  dienc  zur  gell.
6664

 

Hochachlungsvoll:

Ceschift#luührerin.

A#hn  Lanitu

emn  □—
em  7  am  S  vel

 

 

amte-  und
rendenv  giuen  U
W½#  lelgeit  ;

 

     

sodieMscItiiiIeksnsa
zu  kaufen  gesucht.
„A.  6667“  an  die  Expedilion.

—

—i  gesucht.  Reiseden

Elestesglätswerte

Sutsiebsscne  —m

Maurer

aglöhner
B#mgeschäst  Ruffer,

————#

Mittwoch,  6.  September  1910

Italiens  Dantbarkeit.  In  einem  interessanten
  Aufsatz,  „Die  Tage  des  Schrecken
in  Italien“,  deun  wir  in  einem  der  lehten  fte
der  b.  kannten  Zeitschrift  „Das  Buch  für  Ane“
finden,  erinnert  Marlus  Seibert  u.  a.  an  eine
Aeußerung  Bismarcks  nuber  Italiens  Dankbarleit
  im  Jahre  1370.  Als  Biemarck  nach  Sedan
mit  Jules  Favrs  verhandelle,  kam  es  zu  harlen
  Worten  über  Garibaldi.  Graf  d'Herisson,
der  Ordonnanzoffizier  Faores,  zeichnete  damals
auf:  „Als  das  Gespräch  auf  (Gatidaldi  und  seine
Armee  von  Dijon  tam,  funkelten  die  Augen  de-Kanzlers
  und  nahmen  den  Ausdruck  wilden
Zornes  an.  Man  sab  ihm  an,  daß  lr  nur  mit
dußeriter  Mühe  einen  ebenso  aufrichtigen  wie
beftig  wühlenden  (roll  unterdrückte.  Er  sagte
zu  Jules  Favre:  „Ich  möchte#  Garibaldi  von
unseren  Wassennillitandsbedingungen  ausge
chlossen  wissen.  Er  ist  nicht  einer  der  Ihrigen.
Sie  können  ihn  ruhig  mir  überlassen.  Ihm  sleht
ein  Armeelorp#  gegenüber,  dessen  Stärke  der
seiner  Truppen  gleich  oder  doch  nahezu  gleich
i.t.  Mogen  sie  seben.  wie  iie  miteinander  fertiq

werden!  Wir  wollen  uns  mit  ihnen  nicht  be
fassen!“  Jules  Fabre  iand  dies  gäuzlich  unmöglick.
  Man  habe  allerdinge  die  Hilfe  Gartbaldis

  nicht  veriangt.  Da  aber  die  Umnände  aus
dem  italienischen  Kondot'iere  den  General  eine;
französischen  Armeelorps  gemacht  hälten,  wäre
von  ihm,  dem  Verirerer  Frankreichs,  Feigbeit,
  (Garibaldi  im  Seid,  zu  lassen,  ihn  von  einem
  Waffentillitand  auszuschließen.  Während
dieser  Gegenrede  war  der  Jorn  des  Grafen
Biemarck  gewachsen.  Er  bewegte  sich  auf  seinem
Stuhl,  legte  seine  zur  Hälfte  ausgerauchte  Zigarre
  auf  den  Rand  des  Tellers,  schlug  mit  dem
Zeigefinger  schreff  auf  den  Tisch  und  rief:  „Und
dock  muß  ich  ihn  haben.  denn  ich  möchte  ihn
in  Berlin  herumföühren,  mit  einer  Tafei  auf  dem
Rüccn,  auf  der  geschrieben  stehen  soll:  Das  ist
die  Dantbarkeit  Italiens.  Wie!  Nach  allem.
was  wir  für  diese  Leule  getan  haben.
Es  ist  schmahlich.“  Das  Geschick  blirb  dem  Baueeripart.
  Garibaldis  Söhne  wären  zu  gering  dafür,
  nach  biesem  Kriege  seine  Rolle  in  Berlin
zu  spieien.

—

Wichtiger  Umstand.  Der  neue  Geselle:
„Ueber  eens  muß  ich  mich  noch  erkundigen,  Meeser!
  Wann  wird  bei  Jhnen  Mittag  gemacht,
wenn  d’  Glock’  anfangt  zu  schlagen,  oder  wenn
s  uifhört?“

 

Wetterbericht  für  Mitlwoch,  den  6.  Septemb.:
Unbeständig,  zeitweise  Regen.

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vortrefflich  zum  Waschen  und  Dutzen.  sowie  für  die
Hände.  Von  großer  Wajchlrait:  keine  Sandseife!  Wird  verkauft:
Miitwoch.  den  6.  September  6662

Gasthaus  zum  Slockhammer,  Kfenbein.

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.·  chloßtllsemubenekr.
CmeWohmmgJedenfsitttwcltgesellschajtstag.  !";;s"k"0ss————————s»-««-..»
music-ch-  ·  onteure  tachliges  6644
und  Sraschewent.  elektr.  "  Aulmecksame  Bedlenung  und  mussige  Preise  sind  zogesichent.  bei  hohem  Lohn,  für  dauernde

Mädchen

lur  Hausardelt  und  Abspüleo.

Gusttel,  „Jur  Burg“

benaschan.

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gegen  #½#  r—#
seiten  pis

e·  konelesss

6675

 

alln  Ju#men