Aunmer 209
zum Großhandel wird von der Landesstelle für
Gemüse, und Obstversorgung, der Berechtigungsschein
zum Kleinhandel von der Distrikleverwaltungsbehorde
des Wohnsitze? des Händlers
erteilt. Die Gemeindebehörden werden
beauftragt, allen Preistreibereien mit
Nachdruck entgegenzutreten und über beson.
derc Wahrnehmungen zu berichten.
Betreff: Distrikksumlagen für 1910.
Nachstehend solgt Uebersicht über die Verleilung
der Distrlütsmlage für 1916 unter dem
Auftrage, die festgesetzten Beträge bezw. den
treffenden Rest spätestens bis 1. Oktober l.
Is. an die Disiriltssparlasse in Prien abzu-—
ĩiefern. 1". I
. csNssnlusts
Gemeinden “ la n-I.
Bernau 5411,52 2759,
2. Breitbrunn 5497.71 2603,83
3. Chlemsee 908,80 463,49
4. Eggstätt 4480, 26 2284.03
5. Endorf 12103,14 6172,60
6. Frasdorf 5613,31 2862.79
7. Greimharting 2508,98 1279,58
3. Gstadt 5266,69 2686,01
9. 7557,03 3854,09
2218,05 1131,20
1405,09 716,59
4472,17 2280,81
23597,21 12034,68
2165,42 1104,36
2679,08 1366,33
7354,96 3751,03
27722,— 1138,22
6318,51 3222,44
19. Sachran 3151,98 1607,51
20. Umtatshausen 2221,31 1132,87
21. Wildenwart 3533,49 1802,08
136186,71 69455,22
Aum dem Gerichisseczt
T Diebereien.
Traunstein, 4. Sept. Der Torfstecher J.
Schnedt von Moos und seine Geliebte M. Gerstl
rerübten mancherlei Diebslähle. Sie waren bei
Westerndorf im Torfstechen, hüldigten aber der
Meirung, daß Stehlen leichter und geiomnbringender
sei wie ehrliche Arbeit. Deshalb
frahl Schnedt alles mögliche: Gummistutzen,
Vergschuh', Hennen, Hasen, Steppdecken. Käse,
Kleisch und Eier. Hehlerin bei diesen Diebstählen
war Schnedtis Schwester, die Taglöhnersfrau
K. Brandstetter von Kolbermoor, welche
die eßbare Diebesbeute zubereiten mußte und
Obacht!
Guche In Rosenbein. Näte Stadszentrun,
schöngelaenc, bellere
mli schoͤntem rtmt und Ziergorten, u
K e Pringzregenten
K#u S. Cp#### une
W * an die Ver.
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Baumeisterseheleule
mlt erwachsener Tochker, welche sich
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Wohnung
immer
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geine entgegen.
Marie Hobmaier,
— —
Eier verlaufte, während die Geliebte
Schnedis die Veräubherung der anderen gestohlenen
Sachen durchzuführen und bei den Diebstählen
Späh: zu fsiehen hatte. Von der Straskim.
mer des K. Landgerichts Traunftein wurde jett
Schnedt zu einem Jahr und seche Monaten Gefängnie
und zu fünf Tagen Haft, die Gerstl zu
fünf Monaten Gefängnis und fünf Tagen Haft
und die Brandstekter zu sieben Wochen Gefängnis
verurteilt.
Die Haftoflicht des Arztes.
Leipzig, 3. Sept. In einer kürzlich ergangenen
Entscheidung macht der höchsie Gerichtshof
über die Haftoflicht des Arztes folgende
sehr bemerkenswerten Ausführungen:
Her Arzt, der bei der Behandlung eines Kranken
die allgemein anerkannten Regeln der ärztlichen
Wissenschaft außeracht läßt und die Pflichlen
eines sorgfältigen Arztes verletzt, haftet
dem dadurch an seinem Körper oder seeiter
Gejunoheit geschadigten Kranten gemäß r##
#f. B. G.-B., einerlei ob ein Vert egeverhälne.
zuischen ihnen besteht oder nicht. Dabei macht
es leinen Unterschied, ob die Fahrläf igkeit des
Arztes in einem Tun oder in einem Unterlassen
besteht. Der Arzt ist gun r nicht verpflichtet, die
Behandlung eines Kranken zu übernehmen.
Uebernimmt er sie aber, so ist er verpflichtet,
Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit des Kranken durch Verslöße gegen
die Regeln der ärzllichen Wissenschaft zu vermeiden.
Die aftung für
aufsichtslose Gespanne.
Leipzig, 4. Sept. Die täglich zu beobachtende
Gewohnheit vieler Fuhrleute, Pferde
und Wagen ohne genügende Aussicht auf der
Straße stehen zu lassen, wird von der Rechtsprechung
als Fahrlässigkrit angesehen. Das
Reichsgericht macht darüber in einem kürzlich
entschiedenen Schadensprozeß folgende bemerktenewerten
Ausführungen: Der Fuhrunternehmer
U. war in eine Gastwirtschaft gegangen, um
ein Glas Bier zu irinken. Er hatte währenddessen
sein Einjpännerfuhrwerk, auf dem zwei
Knaben im Alter von 9 und 11 Jahren saßen,
auf der Straße slehen lassen. Das Pferd
scheute plöhlich, ging durch und überfuhr auf
dem Bürgersteig einen pens. Postsekretär. Auf
die von dem Verletzten erhobene Klage ist der
Fuhrunternehmer als Tierhalter in allen Instanzen
zum Schadengersatz verurteilt worden.
Das Reichsgericht führt in seinen Entscheidungsgrunden
aus: Es muß mit der im Verkehr erforderlichen
Sorgfalt der Regel nach als unwer-
geschäfts-#Aanzeige und Empfehlung.
Der verehrlichen Eintohnetschalt von Rosenheilm und
Kenninlsnahmc, dass ich mein
Gasthaus z.,„UMiten Schielistät“
ab I. September 1916 kzuflich an Frau Marie Nobmsier ubergeben habc.
ich sprechc allen werten Stammgssten, Oäisten und der verehellchen Nachberechait
für das mir erviesene Wohiwollen meinen besten Dank aus und blite. desselbe auch auf
meinc Ceschäftsnachlolgerin übertragen zu wollen.
Franz Kaver Rechl.
Anschilessend an korsichendes erlaube ich mir.
Recht ctegem Besuch und giuuger Unterstütrung meines Unternchmens sche ich
ochachtungsvoll!
Beslizetln.
4 Kandgut
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und Küche zu vermieten. glboeres, agwerk Grrn
Kafsteinerstr. 32. —-□ G* 9 i berlaufen. Wiesen.
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tar ist sur 38.000 ver-
Kimmer
kanfen. Offerten unier 3l 6666
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einbar erachtet werden, wenn auf öffentlichen
Stratzen imerhalb der Ortschaften ruhige
Pferde mit dem Wagen ohne jede Aussicht oder
sonstige Sicherungsmaßnahmen sich selbst überlassen
werden. Es mag zu weit gehen, besondere
Aufsichtsperson zu verlangen, namenllich
wenn sich der Lenler des Fuhrwerks nur auf
eine ganz kurze Zeit und in einer Weise entfernt,
daß er das Pferd ständig im Auge behält.
Aber auch in derartigen Fällen muh verlangt
werden, daß Sicherungsmaßnahmen, die
den Umständen nach möglich sind, nicht unerlassen
werden. In dieser Beziehung kommt das
beiderseitige oder einseitige Absträngen, sowie
das Anbinden der Zügel am Wagen in Betracht,
das ein Fortlaufen des Pferdes mit dem
gen wesentlich erschwert. Daß der Bellagie
im Hinblick darauf, daß er zwei 9 und 11 Jahre
alte Knaben auf dem Wagen zuruckgelaifen
hatte, Sicherheitsmahnahmen als entbih-#lich ansehen
durfte, ist vom Oberlandesgericht mit
Recht verneint worden, weil die Knaben eine
Aufssicht über das Pferd nicht ausüben konnten.
Der Beklagte hätte sich im Gegenteil sagen
müssen, daß durch sie die Gefahr eines
Durchgehens des Pferdes eher erhöht wurde,
weil Kinder leicht aus Spielerei dazn tommen,
an den Zügeln zu zerren. Die Haftog
des Beklagten für den von seinem Pferde verursachten
Schaden ist hiernach auf Grund des
5 333 B.G. B. gegeben.
Bunie Chronk
Mit uns ist Gott.
Der Russen Knute, Englands Gold,
Gewalt und Treubruck, Niedertracht —
Und was da steht in ihrem Sold
Hat wider uns sich aufgemacht.
Und immer mehr und mehr drängt an
Der wilden Horden Sturmezflut;
Was haben wir der Welt getan
Daß sie so lechzt nach unf'rem Biut!?
Die Friedensarbeit, nur bedacht,
Zu heben Wohsstand, Heimatswert,
Sat uns der Feinde Neid gebracht
Und hat geschliffen scharf ihr Schwert.
Drum fteh'n wir fest; der letzte Mann
Schützt Heimat dich, vor Knechtschaft, Spott,
Solang den Arm er heben kann:
Wir stehen fest, mit uns ist Gott!
von melner Ccschältsabernahme
Kenninis zu geben mil der Blle, das lich#n Rechl entgegengebfachte Veitrauen zauch mi
cwelsen zu wollen. Ganz voesonders mchtte leh erwshnen, dess leh wloder
vorsiollche warme vnd Kalte Mele herstelse und verabrelche, cbenso werde lch
Frl. Elise Asanger,
3. 9. 16. Ludwig cintner.
Mk. 3. —.
Umgebung dienc zur gell.
6664
Hochachlungsvoll:
Ceschift#luührerin.
A#hn Lanitu
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W½# lelgeit ;
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zu kaufen gesucht.
„A. 6667“ an die Expedilion.
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—i gesucht. Reiseden
Elestesglätswerte
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Maurer
aglöhner
B#mgeschäst Ruffer,
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Mittwoch, 6. September 1910
Italiens Dantbarkeit. In einem interessanten
Aufsatz, „Die Tage des Schrecken
in Italien“, deun wir in einem der lehten fte
der b. kannten Zeitschrift „Das Buch für Ane“
finden, erinnert Marlus Seibert u. a. an eine
Aeußerung Bismarcks nuber Italiens Dankbarleit
im Jahre 1370. Als Biemarck nach Sedan
mit Jules Favrs verhandelle, kam es zu harlen
Worten über Garibaldi. Graf d'Herisson,
der Ordonnanzoffizier Faores, zeichnete damals
auf: „Als das Gespräch auf (Gatidaldi und seine
Armee von Dijon tam, funkelten die Augen de-Kanzlers
und nahmen den Ausdruck wilden
Zornes an. Man sab ihm an, daß lr nur mit
dußeriter Mühe einen ebenso aufrichtigen wie
beftig wühlenden (roll unterdrückte. Er sagte
zu Jules Favre: „Ich möchte# Garibaldi von
unseren Wassennillitandsbedingungen ausge
chlossen wissen. Er ist nicht einer der Ihrigen.
Sie können ihn ruhig mir überlassen. Ihm sleht
ein Armeelorp# gegenüber, dessen Stärke der
seiner Truppen gleich oder doch nahezu gleich
i.t. Mogen sie seben. wie iie miteinander fertiq
werden! Wir wollen uns mit ihnen nicht be
fassen!“ Jules Fabre iand dies gäuzlich unmöglick.
Man habe allerdinge die Hilfe Gartbaldis
nicht veriangt. Da aber die Umnände aus
dem italienischen Kondot'iere den General eine;
französischen Armeelorps gemacht hälten, wäre
von ihm, dem Verirerer Frankreichs, Feigbeit,
(Garibaldi im Seid, zu lassen, ihn von einem
Waffentillitand auszuschließen. Während
dieser Gegenrede war der Jorn des Grafen
Biemarck gewachsen. Er bewegte sich auf seinem
Stuhl, legte seine zur Hälfte ausgerauchte Zigarre
auf den Rand des Tellers, schlug mit dem
Zeigefinger schreff auf den Tisch und rief: „Und
dock muß ich ihn haben. denn ich möchte ihn
in Berlin herumföühren, mit einer Tafei auf dem
Rüccn, auf der geschrieben stehen soll: Das ist
die Dantbarkeit Italiens. Wie! Nach allem.
was wir für diese Leule getan haben.
Es ist schmahlich.“ Das Geschick blirb dem Baueeripart.
Garibaldis Söhne wären zu gering dafür,
nach biesem Kriege seine Rolle in Berlin
zu spieien.
—
Wichtiger Umstand. Der neue Geselle:
„Ueber eens muß ich mich noch erkundigen, Meeser!
Wann wird bei Jhnen Mittag gemacht,
wenn d’ Glock’ anfangt zu schlagen, oder wenn
s uifhört?“
Wetterbericht für Mitlwoch, den 6. Septemb.:
Unbeständig, zeitweise Regen.
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ohne Marken in 2-Pid. ·
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vortrefflich zum Waschen und Dutzen. sowie für die
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