thumbs : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

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Abschnitt  I.
Verwendung  des  Zinsenfonds.

 

Abschnitt  I.
A.  I.  1.

II.  1.  b.
Abschnitt  II.

Abschnitt  I.
A.  II.  2.
B.  II.  2.
Abschn.  IV.
B.  II.  2.

Abschnitt  I.

 

Uebertrag
Da  nun  die  Stuͤckzinse  diesesmal  die  Zins-Ersparnisse  tbersteigen,  so
sind  von  obiger  Summe  in  Abzug  zu  brinsen  ..

sti·
6,057

2,580

kr.
184
294.

 

Worüber  bleiben  .

Abschnitt  III.
Verwendung  des  Tilgungsfonds.

Zur  Schulden-Tilgung  waren  zu  verwenden:
1)  aus  dem  vorigen  Jahre:
die  bei  dem  Jahres-Abschluse  von  1833  unter  dem  aseenbestand  vorhanden
  gewesenen
2)  von  diesem  lahie:

Ordentlicher  Tilgungsfonds
Ueberschuß  des  Zinsenfonds
Zins-Ersparnisse  bei  Capital-Ablösungen
die  Einnahme  aus  der  Staats-·  Haupikasse
an  Zinsrückständen
die  Aktiv-Ersahposten

nach  Abzug  der  Passio-Ersat-Posten

242,565  fl.  6  kr.

5,676  fl.  46  kr.
16,471  fl.  49  kr.
16  fl.  30  kr.

262,730  fl.  11  kr.
24  fl.  21  kr.

 

 

5,676

9/,013

262,705

a6

 

50

 

Werden  hiezu  die  aufgenommenen  Passio-Capitalien
gerechnet  mit.

so  erscheint  der  Veiras  des  Soil  fur  die  Capitalien-Abloͤsung
  mit

Hievon  wurden  zur  Schulden-  Tilgung  verwendet

nebst  159,000  fl.  Anlehen,

und  waren  bei  dem  Jahresschlusse  in  der  Casse  vorhanden-  die  in  dem
folgenden  Jahre  zu  verwendenden  .

;159,000fl.
515,719  fl.  48  kr.

556,719

295,111

63,  608

48

*

 

Sodann  wird  hier  unter  Dziebung  auf  die  Darstellung  der  Rechnungs-Ergebnisse

  von  1884  ;  (Reg.  Bl.  vom  Jahr  1833,  S.  57)  der  Forderung

  der  Schulden-Zahlungs-Casse  an  die  vormalige  Ausstandokass.

erwähnt,  welche  in  Folge  der  Verabschiedung  mit  den  Ständen  nicht
länger  alz  ein  Abtivum  nachgeführt  wird,  jedoch  für  den  Fall  der
Moͤglichkeit  der  Tilgung  aus  den  Mitteln  der  Restverwaltung  der  Staate-Casse
  in  der  Rechnung  der  Schulden-  Zahlungs-Casse  vorgemerkt  ist,  und
nach  dem  Stande  vom  50.  Juni  1833  noch  beträgt  4532,407  fl.  49  kr.

 

556,719

48