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ehe sie unter einen gemeinschaftlichen Nenner, zu einer gewissen
Einheit erhoben werden können). Je größer nun
das Minimum einer Aktie ist, die Einer haben muß, um
mitsprechen zu dürfen, je mehr vollendet sich die Aristokratie.
Hiezu kommt nun noch, nicht ganz mit Unrecht, 3) ein
Grundsatz, der in folgendem Raisonnement enthalten ist:
Je mehr — heißt es — meine Aktie, die ich im großen
Gesellschafts-Fonds stehen habe, der Art ist, daß ich nicht
leicht im Stande bin, sie herauszuziehen, daß norhwendig
das Wohl der Gesellschaft mein eigenes Wohl ist, je stärker
muß mein Quotient an der Gesetzgebung seyn. Nun kann
der, dessen Eigenthum, für welches er Schutz von der Staats-Verbindung
erwartet, in Grundstücken besieht, weit weniger
sich herausziehen als derjenige, dessen Eigenthum in
baarem Gelde oder in Mobilien irgend einer Art besteht.
Also verdient bei der Berechnung der Quote des Mitsprechens
der Besitzer von Grundeigenthum Cund es kann auf
diese Weise selbst der Fabrikant oder Manufakturist dem
Proprietair entgegengesetzt werden) sehr begünstigt zu werden
vor dem Eigenthümer des mobilen Reichthums; oder,
um die Sache anschaulicher zu machen, ein Mann, der
10,000 Thlr. mobilen Reichthums im Societätsfonds stehen
hat, erhält billig keine so große Quote von Mit-Admimstrations-Recht
als der, welcher 10,000 Thlr. in Grundeigenthum
besitzt. Des Letzteren Beitrag ist wirklich gleichsam
radizirt, er ist recht eigentlich in die Masse verwebt,
bei jedem Ereigniß, bei jedem Uebel, welches diese trifft,
leidet er, an sie gefesselt, mit; er muß also offenbar mehr
zu sagen haben, als der sogleich mit dem Seinigen über
die Gränze auf und davon gehen kann, dem es fast einerlei
ist, wo er sein Zelt aufschlägt, bei welchem der Staat