Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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(Nr.  75.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  24.  November  1856.,  betreffend  die  Verleihung  der  Städte-Ordnung
  für  die  Rheinprovinz  vom  15.  Mai  1856.  an  die  Gemeinden
Euskirchen  und  Zülpich,  Regierungsbezirks  Cöln.

ch  will  auf  Ihren  Bericht  vom  16.  November  d.  J.,  dessen  Anlagen  hierbei
zurückgehen,  den  auf  dem  Provinziallandtage  im  Stande  der  Städte  vertretenen
  Gemeinden  Euskirchen  und  Zülpich  im  Regierungsbezirk  Cöln,  deren  Anträgen
  gemäß,  nach  erfolgter  Ausscheidung  aus  dem  Bürgermeistereiverbande,  in
welchem  sich  dieselben  mit  den  Landgemeinden  Billig  und  beziehungsweise  Bessenich
  befinden,  die  Städte-Ordnung  für  die  Rheinprovinz  vom  15.  Mai  1856.
hiermit  verleihen,  wonach  Sie  das  Weitere  zu  veranlassen  haben.
Dieser  Mein  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  bekannt  zu  machen.
Charloctenburg,  den  24.  November  1856.

Friedrich  Wilhelm.

v.  Westphalen.
An  den  Minister  des  Innern.

 

(Nr.  4576.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  1.  Dezember  1856.,  betreffend  die  Zulassung  Belgischer
  Schisse  zur  Kastenfrachtfahrt  von  einem  Preußischen  Hafen  nach
einem  anderen  Preußischen  Platze.

A  Ihren  Bericht  vom  25.  November  d.  J.  bestimme  Ich,  daß  in  Gemaßheit
  des  Gesetzes  vom  5.  Februar  v.  J.  (Gesetz-Sammlung  S.  217.)  das  unter
  Nr.  1.  der  Order  vom  20.  Juni  1822.  wegen  Begünstigung  der  inländischen
Rhederei  (Gesetz-Sammlung  S.  177.)  erlassene  Verbot  der  Küstenfrachtfahrt  von
einem  Preußischen  Hafen  nach  einem  andern  Preußischen  Platze  (Kabotage)  durch
ausländische  Seeschiffer  gegen  Belgische  Schiffe  fernerhin  nicht  mehr  in  Anwendung
  gebracht  werden  soll.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen  Kenntniß
zu  bringen.

Charlottenburg,  den  1.  Dezember  1856.
Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.
An  den  Minisier  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

(Nr.  4577.