Full text : Zu Bismarcks Gedächtnis.

Gedanken  und  Erinnerungen  von  Otto  Fürst  von  Bismarck.  71

Gebildeten,  als  Gegengewicht,  seine  Wirksamkeit.  In  jedem  Staatswesen
sei  das  Streben  der  Nichtbesitzenden  nach  Erwerb  so  berechtigt,  als  die
Tendenzen  der  Besitzenden;  aber  das  Ubergewicht  derer,  die  den  Besttz
vertreten,  sei  das  Nützlichere.  Ein  Regiment  der  Begehrlichen,  der
novarum  rerum  cupidi,  und  der  Redner,  welche  urteilslose  Massen  belügen,
  erzeuge  leicht  eine  Unruhe,  welche  staatliche  Gemeinwesen  nicht
ohne  Schaden  aushielten,  welche  eine  gefährliche  Beschleunigung  oder  gar
Zertrümmerung  des  Staatswagens  erzeuge.  Und  wenn  dann  auch  die
Massen  selbst  durch  das  Ordnungebedürfnis  zuletzt  wieder  zur  Diktatur
und  zum  Cäsarismus  geführt  würden,  so  geschehe  das  unter  Aufopferung
auch  des  berechtigten  und  festzuhaltenden  Maßes  von  Freiheit,  das
europäisch-staatliche  Gefellschaften  ertragen.

Diese  historische  Betrachtung  über  den  Kreislauf,  dem  die  heutigen
europäischen  monarchischen  Staaten  unterliegen,  der  von  der  absoluten
Monarchie  zur  ganz=  oder  halbrepublikanischen  Staatsform  und  zur
Radikalifierung  aller  Institutionen  führe  und  stets  mit  dem  Cäsarismus
ende,  klingt  an  verschiedenen  Stellen  des  Werkes  wieder  an;  diesen
Prozeß  so  aufzuhalten  und  zu  moderieren,  daß  weder  die  Anarchie  noch
der  Cäsarismus  eintrete,  könnte  man  als  das  Ziel  seiner  inneren  Politik
bezeichnen.  Aber  nirgends  geht  nun  der  große  Staatsmann  auf  die
socialen,  damit  in  Verbindung  stehenden  Fragen  ein;  er  berührt  weder
das  Soctialistengesetz  noch  den  Arbeiterschutz  und  die  Arbeiterversicherung,
erörtert  weder  die  Socialdemokratie  noch  die  Gewerkvereine,  weder  Kartelle
  noch  Lohnkämpfe:  er  bringt  damit  gewiß  die  socialpolitischen
Reaktionäre,  die  sich  jetzt  so  häufig  auf  ihn  berufen  zu  dürfen  glauben,
in  Verlegenheit.  Ich  möchte  sagen,  er  zeigt  damit,  daß  ihm  diese
Fragen  nicht  so  am  Herzen  lagen  wie  die,  welche  er  eingehend  bespricht.

Auch  nach  der  mehr  politisch  verfassungsrechtlichen  Seite  hin  bespricht
  Bismarck  das  von  ihm  ausgestellte  historische  Gesetz  leider  nicht
näher.  Wir  bedauern  das,  weil  das  Gesetz  in  seiner  Allgemeinheit
gewiß  ebenso  wahr  ist,  als  die  Auffindung  des  Mittelweges  schwierig
erscheint,  der  der  gefürchteten  Konsequenz  auszuweichen,  aber  doch  die
berechtigten  Forderungen  der  Zeit,  wie  allgemeines  Stimmrecht,  zu  bewilligen
  versteht.  Bismarck  kommt  nur  noch  kurz  und  andeutungsweise
auf  einige  hierher  gehörige  Fragen,  z.  B.  den  Einfluß  des  Besitzes  und
der  Bildung  ohne  Besitz  in  den  Parlamenten.  Letztere  findet  er  viel  zu
stark  vertreten,  während  sie  im  Volke  nur  wenige  Prozente  ausmache,
steige  sie  in  den  Kammern  auf  über  die  Hälfte.  Dabei  giebt  er  aber
an  anderer  Stelle  zu,  daß  die  den  Besfitz  vertretenden  Abgeordneten  meist
träge,  wenig  arbeitsam,  dabei  leicht  verstimmt  und  ehrgeizig  feien,  noch