Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1904. (70)

Stundenplan.

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Der  wahlfreie  stenographische  Unterricht  in  den  Klassen  III  und  II  ist  in  zwei  Jahreskursen
  abzuhalten,  von  denen  der  erste  ein=  bis  zwei-,  der  zweite  einstündig  zu  sein  hat.
Zulässig  ist  eine  Fortsetzung  dieses  Unterrichts  mit  1  Stunde  in  Klasse  I.  Bezüglich  des
Lehrganges  wird  den  Unterrichtenden  Freiheit  gelassen;  nur  ist  darauf  zu  halten,  daß
die  Unterweisung  sich  streng  an  die  „Systemurkunde  der  Gabelsbergerschen  Stenographie
vom  September  1902“  anschließt.

Gesang.

637.  Der  Unterricht  (Klasse  VI  bis  IV  je  2  Stunden,  Klasse  III  bis  I  je  1  Stunde)
hat  vom  Notenlesen,  der  Einübung  der  wichtigsten  Intervalle  und  Tonleitern  zum  ein-,
zwei=  und  dreistimmigen  Singen  von  Chorälen  und  leichten  Liedern,  insbesondere  Volksliedern,
  vorzuschreiten.

Die  für  den  Gesang  gut  befähigten  Schüler  der  Klassen  VI  bis  I  aber  werden,  nach
Befinden  unter  Befreiung  von  der  Klassensingstunde,  wöchentlich  in  einer  Stunde  (Chorsingstunde)
  gemeinsam  unterrichtet.  Einzuüben  sind  dabei  zwei=  bis  vierstimmige  Lieder
und  Choräle,  Motetten,  dann  und  wann  auch  größere  Gesangwerke  oder  Teile  aus  solchen.

DTurnen.

38.  In  allen  Klassen  sind  nach  festen,  vom  Leichteren  zum  Schwereren  fortschreitenden
  Lehrgängen  Frei-,  Ordnungs=  und  Gerätübungen  zu  betreiben  (je  2  Stunden).

Die  zweckmäßige  Erteilung  des  Turnunterrichts  wird  von  dem  Direktor  der  Turnlehrer-Bildungsanstalt
  in  Dresden  überwacht.

Die  Pflege  der  Bewegungsspiele  außerhalb  der  Schulzeit,  soweit  sie  sich  in  den
Grenzen  des  Zweckmäßigen  halten,  ist  von  der  Schule  zu  begünstigen,  unter  Umständen
auch  durch  besondere  Einrichtungen  zu  fördern.

Stundenplan.

§39.  Gemäß  den  vorstehenden  Bestimmungen  wird  der  Unterricht  an  den  Realschulen

  in  den  einzelnen  Klassen  und  Fächern  nach  dem  auf  S.  25  folgenden  Gesamtstundenplan
  erteilt.