III. Die Erweiterung der landeoherrlichen Gewalt. 63
erreicht wurde, so kam das wohl daher, daß die Prinzipien
des absoluten Fürstentums dort durch Schwartzenberg dem Siege
schon einmal nahe gewesen waren. Auch waren die Stände
doch durch Schaden klug geworden. Dann kam ihre Uneinigkeit
dem Kurfürsten zu gute. Die Städte hatten sich mit der
neuen Ordnung ausgesöhnt, unter der sie wirtschaftlich gediehen,
obgleich sie nach der Juotisationsordnung von 1594 von den
Landeslasten zwei Drittel aufzubringen hatten. Der Widerstand
der Ritterschaft, die nur ein Sechstel trug, galt weniger
der Erweiterung der fürstlichen Gewalt als der drohenden Mehrbelastung.
Auch begriff man noch nicht, daß die einzelnen
Landesteile nicht bloß für sich zu sorgen, sondern für die Bedürfnisse
der Gesamtheit einzutreten hätten. Darüber wurde
auch hier lange Jahre oft mit scharfen Worten und leidenschaftlich
erregt gestritten, doch kam man ohne gewaltsamen
Zusammenstoß zu einer Verständigung, die den Forderungen
des Staates Befriedigung sicherte, den Standpunkt der Stände
aber wenigstens theoretisch noch gelten ließ. Ohne aueèdrücklich
aufgehoben zu sein, ruhte doch hinfort das vom Adel beanspruchte
Recht, die Steuern immer erst von neuem zu bewilligen.
Doch blieb die Art ihrer Erhebung noch jahrelang
streitig. Während die Städte die Aceise bald genug als die
minder drückende Abgabeform annahmen, wollte die Nitterschaft
die ihr angenehmere Kontribution beibehalten sehen. Der Kurfürst
gab ihr schließlich nach, schritt dann aber auch um so
strenger gegen jede unberechtigte Erstreckung der adligen Steuerfreiheit
ein, indem er sie bloß bei urkundlich nachgewiesener
Verleihung gelten ließ und alle zu den betreffenden Gütern
erst hinzugekommenen Ländereien — wie z. B. die durch das
beliebte „Bauernlegen“ gewonnenen — davon ausschloß. Dank
dieser friedlichen Entwickelung der ständischen Verhältnisse gewährten
ihm die Marken einen sicheren Rückhalt auch in der
sorgenvollen Zeit, wo seine landesherrliche Gewalt am Niederrhein
und am Pregel schwer bedroht war und der Streit mit
den Ständen sogar Verwickelungen mit dem Auslande befürchten
ließ.
Während des langjährigen Streites der beiden „präten-