Full text : Preußische Geschichte. Zweiter Band. (2)

III.  Die  Erweiterung  der  landeoherrlichen  Gewalt.  63

erreicht  wurde,  so  kam  das  wohl  daher,  daß  die  Prinzipien
des  absoluten  Fürstentums  dort  durch  Schwartzenberg  dem  Siege
schon  einmal  nahe  gewesen  waren.  Auch  waren  die  Stände
doch  durch  Schaden  klug  geworden.  Dann  kam  ihre  Uneinigkeit
  dem  Kurfürsten  zu  gute.  Die  Städte  hatten  sich  mit  der
neuen  Ordnung  ausgesöhnt,  unter  der  sie  wirtschaftlich  gediehen,
obgleich  sie  nach  der  Juotisationsordnung  von  1594  von  den
Landeslasten  zwei  Drittel  aufzubringen  hatten.  Der  Widerstand
  der  Ritterschaft,  die  nur  ein  Sechstel  trug,  galt  weniger
der  Erweiterung  der  fürstlichen  Gewalt  als  der  drohenden  Mehrbelastung.
  Auch  begriff  man  noch  nicht,  daß  die  einzelnen
Landesteile  nicht  bloß  für  sich  zu  sorgen,  sondern  für  die  Bedürfnisse
  der  Gesamtheit  einzutreten  hätten.  Darüber  wurde
auch  hier  lange  Jahre  oft  mit  scharfen  Worten  und  leidenschaftlich
  erregt  gestritten,  doch  kam  man  ohne  gewaltsamen
Zusammenstoß  zu  einer  Verständigung,  die  den  Forderungen
des  Staates  Befriedigung  sicherte,  den  Standpunkt  der  Stände
aber  wenigstens  theoretisch  noch  gelten  ließ.  Ohne  aueèdrücklich
aufgehoben  zu  sein,  ruhte  doch  hinfort  das  vom  Adel  beanspruchte
  Recht,  die  Steuern  immer  erst  von  neuem  zu  bewilligen.
  Doch  blieb  die  Art  ihrer  Erhebung  noch  jahrelang
streitig.  Während  die  Städte  die  Aceise  bald  genug  als  die
minder  drückende  Abgabeform  annahmen,  wollte  die  Nitterschaft
die  ihr  angenehmere  Kontribution  beibehalten  sehen.  Der  Kurfürst
  gab  ihr  schließlich  nach,  schritt  dann  aber  auch  um  so
strenger  gegen  jede  unberechtigte  Erstreckung  der  adligen  Steuerfreiheit
  ein,  indem  er  sie  bloß  bei  urkundlich  nachgewiesener
Verleihung  gelten  ließ  und  alle  zu  den  betreffenden  Gütern
erst  hinzugekommenen  Ländereien  —  wie  z.  B.  die  durch  das
beliebte  „Bauernlegen“  gewonnenen  —  davon  ausschloß.  Dank
dieser  friedlichen  Entwickelung  der  ständischen  Verhältnisse  gewährten
  ihm  die  Marken  einen  sicheren  Rückhalt  auch  in  der
sorgenvollen  Zeit,  wo  seine  landesherrliche  Gewalt  am  Niederrhein
  und  am  Pregel  schwer  bedroht  war  und  der  Streit  mit
den  Ständen  sogar  Verwickelungen  mit  dem  Auslande  befürchten
  ließ.

Während  des  langjährigen  Streites  der  beiden  „präten-