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Artillerie-Wäldchen mit Geschütz
für nicht verbrauchtes Brot ausgezahlt. Das sieht sehr
wenig aus, wieviel es aber in Wirklichkeit ist, erhellt dar-
aus, daß monatlich im deutschen Heere für anderthalb
Millionen Mark Brot gespart wird, wenn alle Kompagnien
das gleiche Verfahren einschlagen. Viele meiner Leute schicken
von dem Ersparten auch ihren Angehörigen. Das machen
wir ihnen dadurch sehr leicht, daß die Kassenverwaltung
selbst die Heimsendung übernimmt.
Reservist Backhaus
„Schlammtal“ — Lorettohöhe — Mai lols. Wer'’s
miterlebt hat, vergißt es nie.
Das dritte Bataillon 106 hatte schon harte Tage hinter
sich. Die Kompagnien lagen in Deckung. Die Bataillons-
ordonnanzen schwirrten nur so übers blache Feld. Guido
Backhaus, Reservist bei der „Elften“, ging nun schon zum
sovielten Male als Gefechtsordonnanz des Bataillonsführers
nach den vordersten Gräben. Viermal allein nach Souchez
und Angres! Mit leeren Händen ging er keinen Weg.
Im Kopfe die Befehle, in den Fäusten so viel Handgranaten
als er tragen konnte. Und Patronenstreifen umgehängt.
Manchmal lief er auch ohne befohlen zu sein und Befehle
zu tragen, in die Gräben vor.
Am vierten Tage — am 14. früh — wurde das Ba-
taillon aus der Stellung abgelöst.
„Hauptmann Schröder liegt ja noch draußen. Er ist
schwerverwundet. Wer holt ihn herein?“
Unter denen, die sich mel-
deten, war Reservist Back-
haus. Zu vieren zogen sie
hinaus in den schon hellen
Tag, den Hauptmann herein-
zuholen.
Der Feind streute Ar-
tilleriegeschosse auf den Weg
der vier Sachsen. Backhaus
kriegte einen Schuß in die
Schulter. Aber den Haupt-
mann Schröder brachten sie
doch herein.
Der 14. Mai hat dann
noch seine „Mucken“ gehabt.
Bei der frühen Ablösung
hatte die 8. Kompagnie die
Unterstände und Gräbennicht
mehr verlassen können; es
war schon zu heller Tag,
und der Feind hatte gute
Sicht. Den ganzen Tag über
drückte der Feind auf den
rechten Flügel, und als es
Abend war, drohte er, ihn einzustoßen. Das dritte
Bataillon — am vierten Kampftag — gab in seiner
äußersten Erschöpfung Raum. Da hat denn die Kom-
pagnie des Oberleutnants Lange, die auch schon seit
dem 12. früh im schärfsten Feuer stand, anstatt in längst-
verdienter Ruhestellung, noch einmal eingegriffen und den
heißumstrittenen Graben festgehalten, bis neue Verstär-
kungen kamen.
Bei jenem letzten Durchbruchsversuch in den Abend-
stunden des 14. Mai tat sich in den Reihen der achten
Kompagnie einer ganz besonders hervor, ein Mann, den
die Franzosen in rasende Wut gebracht hatten: Vizefeld-
webel Alfred Nitzsche. Eine Handgranate war ihm ins
Gesicht geflogen, krepierte aber glücklicherweise nicht. Da
kannte sein Kampfesmut und Zorn keine Grenzen mehr.
Einen ganzen Sack voll Handgranaten riß er an sich und
schleuderte sie dem Feinde entgegen, Stück um Stück, jede
wohlgezielt und jede ein Treffer. Das räumte unter den
stürmenden Franzosen gründlich auf.
Zwei Namen und zwei Einzelzüge nur aus dem großen
heldenmütigen Viertagekampfe um die Stellungen an der
Lorettohöhe! Wieviel ungekannte Heldentaten wurden dort
verrichtet! Wie manche Hand und wie mancher Mund
der Helden der Lorettohöhe sind ewig siarr und stumm
geworden!
Den gefallenen Helden gib die höchste Ehre, Sachsen-
volkl —
Polen
Polen, deine Mondscheinnächte —
Ewig denk'ich dieser Zeit —
Sei's im Toben der Gefechte,
Sei's in stiller Einsamkeit.
Lysa Goras Hügelbette,
Wo sich tags die Herde sonnt,
Liegt in dunkler Silhouette
Geisterhaft am Horizont.
Nach uralter Polenmäre
In den Vergen tiefverstecht
Ruhen Polens Heldenheere
Bis der Ruf zur Freiheit wecht.
Droben funkeln tausend Sterne
In der klaren Winternacht,
Schüsse krachen in der Jerne,
Zeigen, daß der Feind noch wacht.
Dieser Gruß gilt uns nicht heute,
Ruhe gönnte uns der Feind,
Träumend schweift der Blick ins Weite,
Mit der Heimat so vereint.
Hingestrecht am Lagerfeuer —
Noch ein Scheit, es loht die Glut —
Stille grüßend, die uns teuer,
Heißer Dunsch wärmt uns das Blut.
Lachend, plaudernd sitzt die Runde,
Spricht von Sieg und Wiedersehn,
Ich ehr' still die heut'ge Stunde,
Trinke auf dein Wohlergehn!
Leutnant phil. G. Bauer (Landw.-Inf.-Regt. Nr. 133)