Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Mai 18.) 123
Sphären darüber zu wachen, daß es zu keinen kriegerischen Verwicklungen
kommt und daß sowohl von Serbien wie auch von Bulgarien Agitationen
hintangehalten werden, die nach der Türkei hinübergreifen und den Frieden
bedrohen könnten. Die Kontrahierenden werden zu diesem Behufe einzeln
in ihren Interessensphären oder nach vorausgegangener Uebereinkunft ge-
meinsam intervenieren. Sollte die friedliche Intervention zu keinem Re-
sultate führen und Serbien oder Bulgarien trotzdem kriegerische Verwick-
lungen herbeizuführen trachten, so erhält derjenige Teil, in dessen engerer
Interessensphäre der Unruhestifter liegt, das Recht der gewaltsamen Inter-
vention zu Lasten des betreffenden Staates. Dieser Vertrag wurde Deutsch-
land vollinhaltlich, Italien aber mit Ausschluß des Albanien betreffenden
Teiles mitgeteilt.
Diese Mitteilung wird in der Presse lebhaft besprochen.
(Vgl. Österreich und Rußland.)
Die „Hamb. Nachr.“ schreiben: Der Vertrag sollte sich nach der
Angabe des Frankfurter Blattes auf die Aufrechterhaltung des Friedens
und der Ruhe auf dem Balkan beziehen, der zu diesem Zwecke in eine
russische und eine österreichische Interessensphäre eingeteilt worden sei. Es
liegt auf der Hand, daß ein solcher Vertrag weder schriftlich noch mündlich
abgeschlossen sein kann.
Die „Berliner Neuesten Nachr.“: Die Wichtigkeit eines derartigen
Vertrages, dessen Existenz wenn auch nicht mit genauer Angabe seines In-
halts wiederholt zugegeben worden ist, springt gerade im gegenwärtigen
Augenblick in die Augen. Er deckt Rußland gegenüber allen Schwierig-
keiten, die ihm durch die Ambitionen der Balkanstaaten entstehen könnten,
und legt eine englische Agitation, die dort etwa gegen den russischen Ein-
fluß in Afghanistan ein Gegengewicht schaffen wollte, völlig lahm. Ruß-
land erhält damit freie Hand, seine Kräfte auf Asien zu konzentrieren,
und die Antwort der „Nowoje Wremja“ auf die Rede Chamberlains ist
ein deutlicher Fingerzeig, daß Rußland eventuell nicht anstehen wird, einen
ihm hingeworfenen Handschuh aufzunehmen.
„Kreuz-Ztg.“: Wir können übrigens nicht recht verstehen, was all
der Lärm soll. Auffallend wäre an dem Vertrage, für den Fall der Echt-
heit, nur der Punkt über Albanien. Der muß unter allen Umständen
apokryph sein, weil er einen österreichisch-italienischen Konflikt bedeuten
würde. Der Rest aber würde nur bestätigen, was jedermann bekannt ist,
daß Bulgarien unter vorwiegend russischem, Serbien unter österreichischem
Einflusse steht. So ist es allezeit gewesen, daß einer der beiden Balkan-
staaten nach Oesterreich, der andere nach Petersburg hin gravitiert.
18. Mai. (Preußen.) Der Kaiser schließt den Landtag
mit folgender Thronrede:
Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Land-
tages! Bei Beginn dieser Legislaturperiode habe Ich dem Vertrauen
Ausdruck gegeben, daß Mein Bestreben, den Bedürfnissen des Landes überall
gerecht zu werden, in Ihrer Mitarbeit eine sichere Stütze finden werde.
Meine Zuversicht hat sich erfüllt. Mit Befriedigung blicke Ich auf das
während dieser arbeitsvollen fünf Jahre in gemeinsamer Thätigkeit Er-
reichte zurück. Zur dauernden Befestigung unseres Finanzwesens ist eine
Reihe von Maßnahmen eingeführt; insbesondere werden die Konvertirung
der vierprozentigen Anleihen, die Aufstellung bestimmter Grundsätze für
den Haushaltsplan, die Wiedereinführung der obligatorischen Schulden-
tilgung und die Verabschiedung des Gesetzes, betreffend den Staatshaushalt,