Full text : Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band V Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung. (5)

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Uebel  verschlimmert  worden.  Unterdeß  wurde  doch  der  Hauptzweck
  erreicht,  auf  den  durch  so  viele  Tractaten  vorbereitet
worden  war,  die  Untheilbarkeit  des  Landes  wurde  aufs  neue
festgesetzt,  und  erhielt  gleich  drei  Jahre  nachher  vollends  noch
eine  groͤßere  Unverletzlichkeit  bei  Wirtembergs  Erhebung  zu
einem  Herzogthum.

So  wenig  diese  Erhöhung  *)  bei  dem  damaligen  Anseben

  der  Wirtembergischen  Grafen  und  bei  den  sonst  gekannten

  Neigungen  Kaiser  Marens  I.  etwas  ausserordemliches
zu  seyn  scheint,  so  unvorbereitet  kommt  sie  doch  gerade  jetzt
vor.  Friederich  III.  hatte  den  Gr.  Ulrich  mit  seinem  Fürstengesuch
  zur  Ruhe  gewiesen,  und  Eberhard  wird  nun  ohne
sein  Gesuch  Herzog,  kommt  auf  den  Reichstag  nach  Worms,
wahrscheinlich  noch  ohne  zu  wissen,  daß  er  als  Herzog  hinwegreisen
  werde.  Mar  war  ein  Prinz,  bei  dem  alles  nur
nach  schnellen  Einfällen  gieng,  der  Eberharden  die  herzogliche
  Würde  vielleicht  abgeschlagen  oder  wenigstens  sehr  erschwert
  haben  würde,  wenn  er  dieselbe  durch  sorgfältige  Negociationen
  gesucht  hätte;  aber  wie  der  Kaiser  den  altteutschen
biedern  Grafen  in  Worms  sah,  so  manchen  andern  Fürsten
vielleicht  neben  ihm  sah,  so  fiel  es  ihm  ein,  wie  viel  trefflicher
  Eberhard  Herzog  seyn  würde  als  mancher  andere.  Eberhard
  scheint  die  angebotene  Ehre  nicht  mit  der  Begierde  ergriffen
  zu  haben,  womit  man  sonst  auch  nur  nach  einem
neuen  Titel  greift,  und  es  war  in  der  That  auch  der  Untersuchung
  werth,  ob  Haus  und  Land  Wirtemberg  dabei  gewinne.
  ·
Unter  den  Grafen,  und  auch  verglichen  mit  manchen  Fuͤr-*)
  Die  Altenstuͤcke  hiezu  und  die  Ceremonielbeschreibungen  s.  im

vierten  Theil  der  Sattlerschen  Gesch,  der  Wirt.  Grafen  und  in
der  Steinhoferischen  Chronik.

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