Full text: Blatter für Rechtsanwendung. XXV. Band. (25)

Systematisches Register. XXIII 
wiesen werden? 488. b) Statthaftigkeit der Klagänderung im 
Verfahren des mündlichen Verhöres. 490. c) Unzulässigkeit einer 
schriftlichen Information statt des mündlichen Porteivortrags vor 
dem Einzelnrichter. 491. d) Ueber Entbindung von der Klage in 
angebrachter Art im mündlichen Verhöre. 492. — Art. 13 Abs. 2. 
a) Ueber die Publikation der Urtheile im mündlichen Verhöre. 501. 
b) Publikation oberrichterlicher Erkenntnisse in diesem Verfahren. 
502. — Art. 14. a) Von Klagen aus dem jüngsten Besitze. 503. 
b) Vom Mandatsprozesse. 504. c) Berufungsfristen in summar. 
Prozessen, welche vor den Einzelnrichtern verhandelt werden. 505. — 
Art. 16. a) Bernfungsfrist gegen den Gerichtsbeschluß, durch 
welchen der Antrag eines Gläubigers auf Koukurtzeröffnung abge- 
wiesen wird. 509. b) Eine Anmeldung dieser Berufung ist nicht 
erforderlich. 511. 
II. Civilrecht. 
A. Allgemeine Lehren: 1) Gesetzanwendnng. a) Fur 
Suecessionsfälle der Ehegatten gilt auch im vormals deutschorden'- 
schen Theile von Theilenhosen das Ansbacher Provinziatrecht. 91. 
b) Fortdauernde Gesetzeskraft der Regensburger Wachtgerichts- 
und Bauordnung v. 17. Febr. 1657. 334. — 2) Unvordenklich- 
keit. o) Von deren Beweis durch Zeugen. 79. b) Alter der Zeu- 
gen. 64. c) Einfluß auf den Beweis der Unvordenklichkeit, wenn 
mit dem Objekte innerhalb Menschengedenken eine Aenderung vor 
sich gegangen ist. 87. d) Unvordenkliche Verjährung und Herkom- 
men in der Anwendung auf Dienstbarkeiten nach preuß. Land= 
rechte. 49. 
B. Dingliche und denselben verwandte Rechte. 
1) Eigenthum. Klagen aus dem Eigenthumörechte der Adja- 
zenten an Privatflüssen und aus dem Fischereirechte gegen Dritte, 
welche auf die Beschaffenheit des Wassers schädlich einwirken. 
166. — 2) Servituten. a) Unvordenkliche Berjährung und 
derkommen in der Anwendung auf Dienstbarkeiten nach preuß. 
Landrechte. 49. b) Triebrecht als selbstständige Servitut oder als 
Ausfluß des Weiderechtes. 87. c) Ueber vorbehaltene Wohnungs- 
vrechte bei Gutsübergaben, insbesondere im Verhältnisse zu den 
Hyopotheken. 385. — 3) Näherrecht. a) Einrede des Freun- 
des= oder Gnadenkaufes beim Einstandsrechte. (Baper. R.) 127. 
b) Verzichtleistung auf das Einstandsrecht durch Jurückweisung des 
Kaufangebotes von Seite des späteren Einstehers. (Baper. R.) 158. 
e) Vom Retrakte nach Würzburger Recht. 311. d) Verjährung 
der Retraktsklage nach dem Oberpfälzischen Landrechte. 62. — 
4 Reallasten. a) Uebergang der Baulast bezüglich der Kir- 
chen= und Schulgebäude von ehemaligen Reichsstädten an den 
Staat. 267. (Berichtigung. 496.) b) Naturalweiherfrohnen als 
Gegenreichnisse für Forstrechte. 53. c) Natural-Holz= oder Wald- 
frohnen als Gegenleistungen für Forstrechte, die als ein Theil des 
Canon auf vormals erbrechtsweise grundbaren Anwesen lasten. 
260. — 5) Pfand- bezw. Hypothekenrecht. a) Ueber