Full text: Sachsen in großer Zeit. Band III. Die Kriegsjahre 1916-1918. (3)

kungen sind. Punkt 4 ist leicht ersichtlich, ebenso Punkt 6, 
von der allergrößten Wichtigkeit Punkt s. 
Solch freie, völlig freie Veräußerbarkeit nicht unter- 
binden, nicht ausschalten, hieße letzten Endes nicht weniger 
als die für die Schaffung von Kriegerheimstätten bestimm- 
ten öffentlichen Gelder verschleudern zugunsten geschäfts- 
kundiger Personen, hiesse diese geradezu auffordern, ibre 
Heimstätte mit Gewinn zu verkaufen. Wohlbeachtet, es han- 
delt sich um freie Veräus#erbarkeit, die es zu unterbinden 
gilt, nicht überhaupt um den Ausschluß jeder Veräußerung, 
nicht um eine solche unter angemessener Rückerstattung 
selbst verdienter, erarbeiteter Werte. 
Damit haben wir die Hauptgesichtspunkte für die Ver- 
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Berliner Tageszeitung, das Organ des Hauptausschusses, 
wie auch durch die „Deutschen Nachrichten“; von besonderer 
Bedeutung war die Veranstaltung des denkwürdigen 
Bundestages der Bodenreform im Herbst 1915 
in Bielefeld, der ausschließlich der Frage der Krieger- 
heimstätte gewidmet war und allseitige freudige Zustimmung 
zu dem Vorhaben des Hauptausschusses fand. Nicht weniger 
als 8 Vorträge beleuchteten die Bedeutung der Kriegerheim- 
stätten. Alss Heft 61 und 62 der Sozialen Zeitfragen sind 
sie erschienen. 
Mit der Auöarbeitung eines Gesetzentwurfs beauftragt, 
legte Geh. Justizrat Univ.-Professor Dr. Erman-Münster 
für eine Sitzung am 20./21. November 1915 in Berlin 
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Teilbebauungsplan von Auerswalde bei Chemnitz 
wirklichung des Heimstättengedankens in zeitgemäßer, ins- 
besondere durch den Krieg bedingter Form, wie sie der 
Hauptausschuß für Kriegerheimstätte in Berlin als not- 
wendig und zweckmäßig erachtet, bis auf die Frage der 
Mittelbeschaffung, die noch besprochen werden wird, hervor- 
gehoben. Nach einer in Nr. 4 der Zeitschrift Bodenreform 
von lols enthaltenen Anregung des Herrn Adolf Pohlman, 
auf Herbeiführung gesetzlicher Grundlagen zur Schaffung 
von Kriegerheimstätten bedacht zu sein, kam es am 20. März 
1915 zur Begründung dieses Hauptausschusses für 
Kriegerheimstätten in Berlin mit Dr. Damaschke 
an der Spitze. Dieser Ausschutz faßte die Schaffung eines 
Gesetzes für Kriegerheimstätten als seine Hauptaufgabe 
baldigst entschlossen an. Seine Satzungen haben die bemerkens- 
werte Eigentümlichkeit, daß nur Körperschaften ihm an- 
gehören können. Unter dem 12. Juni 191S# veröffentlichte er 
Grundsätze für ein Reichsgesetz für Kriegerheimstätten. 
Er entfaltete eine überaus rege und äußerst erfolgreiche 
Werbetätigkeit — durch Flugschriften und Flugblätter, z. B. 
Kriegerheimstätten eine Lebensfrage unseres Volkes, An die 
Hinterbliebenen, Kriegerheimstätten und Volkserziehung, Ein 
Wort zum Frieden, Du sollst begehren ein eigenes Heim, 
Euer Kinderland, durch Vorträge, durch Herausgabe von 
Broschüren, durch die deutsche Warte, jene von Dr. Da- 
maschke herausgegebene, unabhängige, großzügig gedachte 
einen solchen Entwurf vor, der nach eingehender Durch- 
beratung seitdem recht eigentlich Grundlage und Ausgangs- 
punkt dessen bildet, was der Ausschuß erstrebt und wie er 
sein Ziel für erreichbar hält. Durch Klarheit, gemeinverständ- 
liche Form und Kürze ist dieser Entwurf ausgezeichnet. 
Während die endgültige Negelung vom Entwurfe genau 
wie in einem Vorschlage des anerkannt sachkundigen Stadt- 
baurat Beuster-Bielefeld in Heranziehung der öffentlichen 
Geldsammelstellen gesucht wird, sucht der Entwurf die bloß 
vorläufige, sofortige Hilfe bei den Darlehnskassen, die der 
Kriegslähmung unserer Verkehrs= und Umlaufsverhältnisse 
schon wiederholt segensreich abhalfen. Die Deckung der 
Darlehnssumme ist wirtschaftlich zuverlässig, denn zweck- 
mäßig errichtete Kleinhäuser mit Gärten haben, zumal bei 
dem zu befürchtenden Kleinwohnungsmangel, einen siche- 
ren Ertrag und sichere Verwertbarkeit. 
Doch genug hiervon, nachdem gezeigt worden, daß auch 
für ein so umfassendes Vorhaben mit dem vorhandenen 
Willen ein Weg sich finden läßt, nachdem diese Betrachtung 
zugleich den Blick für das einzelne geschärft, das Verständ- 
nis gefördert, die Möglichkeit eines Urteils hinsichtlich der 
Durchführung geschaffen haben dürfte. Es ist überaus er- 
freulich, daß dank der rührigen Tätigkeit des Hauptaus- 
schusses selbst, dank der Mithilfe entstandener Ortsausschüsse, 
dank namentlich auch der allseitigen Mithilfe der Presse,
	        
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