Full text: Sachsen in großer Zeit. Band III. Die Kriegsjahre 1916-1918. (3)

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Im Schlußworte bedauert der Berichterstatter 
Abgeordneter Beda die ablehnende Haltung der Ver- 
treter der Sozialdemokratie zu Punkt 4 und § unter Hin- 
weis darauf, daß „namentlich im Rheinland und in West- 
falen sich Arbeitersekretäre gerade dafür ausgesprochen und 
dort in der Presse gesagt haben, es herrsche ein Heiß- 
hunger hinsichtlich des Eigenbesitzes von Woh- 
nungen. Ebenso sei in der Deputation betont worden, 
auch der Arbeiterkongreß in Berlin habe 1913 darauf hin- 
gewiesen, wie wichtig es sei, daß diese Kleinwohnungen mit 
Gartenwirtschaft gefördert würden im Interesse des Sied- 
lungobesitzers selbst.“ Er schloß mit den Worten: 
„Wir wollen nur hoffen, daß das in den Anträgen 
Stehende den Beteiligten nicht zur Plage, sondern zum 
reichsten Segen sein möge.“ 
Die Abstimmung ergab einstimmige Annahme von Punkt 
1—3 und 4a, Annahme von Punkt 4b und s gegen 
23 Stimmen (der Sozialdemokraten). 
§. Nachdem auch die Erste Kammer diesem Antrag am 
25. Oktober 1916 in der 35. Sitzung (Mt. der 1. Kammer 
Nr. 35 S. 74 ff.) zugestimmt hatte, erließ die Kgl. Staats- 
regierung das Sächsische Ansiedlungsgesetz vom s. Mai 
916 sowie unter dem 9. November 1916 die Aus- 
führungsbestimmungen hierzu nebst Begrün- 
dung und unter dem 3. Mai 1917 eine Anleitung 
für die bei der Ansiedlung von Kriegsteilnehmern mitwir- 
kenden Behörden. Auf letztere kommen wir in dem Abschnitt: 
die Landessiedlungsstelle und das Siedlungswerk noch zu 
sprechen, auf die Ausführungsbestimmungen nebst Begrün- 
dung haben wir in dem Abschnitt: Zentralstelle für Woh- 
nungsfürsorge usw. bezug genommen. 
b) Die Verhandlungen zwecks Beteiligung an der Landessiedlungs- 
gesellschaft „Sächsisches Heim“ 
Im engsten Zusammenhange mit dem eben behandelten 
Gegenstande steht die Beschlußfassung über Mittelgewährung 
als staatlichen Anteil bei der 
Landessiedlungsgesellschaft 
„Sächsisches Heim“. 
Es waren zwei Millionen Mark angefordert. Sie wurden 
in beiden Kammern des Sächsischen Landtags einstimmig 
bewilligt. 
1. Aus den Ausführungen dazu in der Zweiten 
Kammer in der 77. Sitzung am 21. Mai 1017 (Lotgs. 
M. Nr. 77 der 2. K. S. 2365/6): 
Berichterstatter Abgeordneter Dr. Seyfert: 
„Meine Herren! In Titel Sb des Nachtrags zum außer- 
ordentlichen Staatshaushaltplane werden zwei Millionen 
Mark gefordert zur Kapitalbeteiligung des Staates an der 
Landessiedlungsgesellschaft „Sächsisches Heim“. Der Zweck 
dieser Bewilligung ist vor allen Dingen durch das Gesetz 
vom F. Mai 1916 festgelegt. Nach diesem Gesetzentwurf ist 
die Kreishauptmannschaft Dresden als die Generalkommis- 
sion für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen zur Landes- 
siedlungsstelle ernannt worden. Sie hat ibre Vorarbeiten 
für die wichtige Aufgabe bereits begonnen. Nunmehr soll ihr 
eine Landessiedlungoagesellschaft zur Seite treten, 
die den Namen führt „Sächsisches Heim, Gesellschaft mit 
beschränkter Haftung“. Die Gesellschaft soll un Juni ins 
Leben gerufen werden. Die Satzungen, die für diese Gesell- 
schaft gelten sollen, sind entworfen. Es liegt ja nahe, 
welche Gesichtspunkte sic enthalten. Es handelt sich um die 
Mithilfe der Gesellschaft bei der Durchführung des Ge- 
setzes, das ich bereits erwähnte. Es sollen Siedlungen für 
die Kriegsteilnehmer und deren Angehörige geschaffen wer- 
den. Die dazu eingehenden Gesuche müssen geprüft, die 
Auswahl unter den Bewerbern getroffen werden; die Be- 
werbungen um die Siedlungen sollen beraten und vor allen 
Dingen soll das ganze Unternehmen mit Geld gestützt wer- 
den. Die geldwirtschaftliche Seite der Frage ist eine der 
wesentlichsten Aufgaben der neuen Landessiedlungsgesell- 
schaft. Sie soll eine Gesellschaft auf gemeinnütziger Grund- 
lage sein, ein höherer Gewinn als 4% Dividende soll aus 
dem Unternehmen nicht hervorgehen könmen. 
Zu dieser Gesellschaft sollen gehören alle diejenigen, die 
Mittel bereitstellen für den genannten Zweck, in erster Linie 
der Staat selbst, der jetzt zwei Millionen anfordert, um sich 
an dem zu gründenden Kapitale zu beteiligen. Außerdem 
werden der Gesellschaft beitreten die Bezirksverbände, die 
bezirbsfreien Städte, die Berufsgenossenschaften, freie soziale 
Vereinigungen, allen voran der Heimatdank, der Frauen- 
dank und schließlich auch gemeinnützig arbeitende Einzel- 
personen, die Kapital für diesen Zweck zur Verfügung stellen 
wollen. Das Kapital soll zunächst auf fünf Millionen Mark 
festgesetzt werden. Die außer den zwei Millionen noch nötigen 
drei Millionen sind, soweit der ODeputation berichtet worden 
ist, erfreulicherweise bereits voll gezeichnet, ja, es ist eine 
Überzeichnung zu erwarten. 
Der Zweck des Unternehmens ist von uns durch die ein- 
stimmige Annahme des Gesetzes gebilligt worden. Es ist 
deshalb sinngemäß, wenn die hohe Kammer die Bewilligung 
ausspricht.“ 
Die Genehmigung erfolgte debattelos und einstimmig. 
2. Aus den Ausführungen dazu in der Ersten 
Kammer in der 44. Sitzung am 8. Juni 1917. (Eotg. 
M. 1. Kammer Nr. 44 S. 66fdl.): 
Standesherrschaftsbesitzer Dr. Naumann, 
1. Vorsitzender des Landesverbandes Königreich Sachsen des 
Bundes Deutscher Bodenreformer (vgl. Seite 298): 
„Meine sehr geehrten Herren! Die Einstimmigkeit, mit 
der diese Vorlage, fast wie selbstverständlich, in der Zweiten 
Kammer angenommen ist und wie sie wohl auch hier an- 
genommen wird, zeigt besser als alle Polemik, wie fest der 
Gedanke der Heimstättenbewegung in den Herzen aller, die 
unser Volk liebhaben, Wurzel gefaßt hat. Der Regierung 
gebührt aber hoher Dank für die Energie, mit der sie den 
Gedanken fortentwickelt hat und nicht dabei stehengeblieben 
ist, einfach das Heimstättengesetz in die Welt zu setzen. Er- 
hebend ist es auch, wie wir eben gehört haben, daß sich das 
Piivatkapital so freudig in den Dienst der Sache gestellt 
hat und das für notwendig gehaltene Kapital bereits über- 
zeichnet worden ist. Auch viele kleine Leute haben in kleinen 
Teilbeträgen dem Landesverbande sächsischer Bodenreformer 
Geld zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt und haben so 
bewiesen, daß sie auch bereit sind, für ihre Ideale mit dem 
Geldbeutel einzutreten: Aber, meine Herren, damit ist die 
Kette der notwendigen Maßnahmen doch noch nicht ge- 
schlossen. 
Die Voraussetzungen für alle und jede Siedlung sind die 
Menschen, welche gesiedelt werden sollen und wollen, und 
das Land, auf welchem gesiedelt werden soll. Wenn auch 
unter den Männern im Schützengraben der Siedlungs- 
gedanke festen Fuß gefaßt hat und zu einem dauernden 
Gesprächsstoff geworden ist, so zeigen doch die Erfahrungen, 
welche auch ich draußen gemacht habe — und ich habe 
für den Gedanken, wo ich konnte, Propaganda gemacht — 
daß es weitgehender Aufklärung noch bedarf, um das Miß- 
trauen zu entkräften, welches von den Leuten gehegt wird 
und dahin geht, daß hinter der ganzen Bewegung ein selbst- 
süchtiges Interesse des Unternehmertums steckt, und daß den 
Arbeitern in ihrer Bewegungsfreiheit eine Fessel angelegt 
werden soll. 
Gerade die äußerste Linke ist es ja, welche dieses Miß- 
trauen zu stärken sucht, die äußerste Linke, welche noch auf
	        
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